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Lichtquellen & Leuchten

Beim Inverkehrbringen und dem Verkauf von Lampen sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Lampen sind genau betroffen? Wie sind Lampen beim Vertrieb über den stationären Handel zu etikettieren bzw. im Internet (z.B. Online-Shop) zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG, die zum 01.09.2013 durch die EU-Verordnung 874/2012 aufgehoben wurde? Wie sind die Vorgaben der EG-Verordnung Nr. 244/2009 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie umzusetzen? Lesen Sie zu dem Thema die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.

Halogenlampen: Das müssen Händler zum Verkaufsverbot wissen

Ab dem 01.09.2018 dürfen die meisten herkömmlichen Halogenlampen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mit der neuen Stufe der Ökodesign-Verordnung erfüllen sie die vorgegebenen Effizienzanforderungen nicht mehr – ähnlich wie zuvor schon die klassische Glühlampe.

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Vertriebsverbot für Leuchten ohne A+-Lampen

Seit dem 1. September 2016 dürfen Leuchten mit austauschbaren Lampen nur noch neu in Verkehr gebracht werden, wenn dafür passende Lichtquellen der Energieeffizienzklasse A+ oder höher verfügbar sind.

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Besondere Informationsvorgaben bei Speziallampen für Inverkehrbringer: EG-Verordnung Nr. 244/2009 und EU-Verordnung Nr. 1194/2012

Die Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei zeigt, dass viele Inverkehrbringer (Hersteller/Importeure) davon ausgehen, dass es beim Inverkehrbringen von Speziallampen keine besonderen Kennzeichnungs- und/oder Informationsvorgaben gäbe. Dies ist nicht der Fall, finden sich hierzu doch genaue Regelungen in der EG-Verordnung Nr. 244/2009. Ab dem 01.09.2013 werden (!) zusätzlich die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1194/2012 zu berücksichtigen sein.

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Abmahnungen: Wegen nicht registrierter Beleuchtungskörper

Zurzeit werden Hersteller, Importeure aber auch Online-Händler abgemahnt, die nicht registrierte Beleuchtungskörper in Deutschland vertreiben. Sind Beleuchtungskörper tatsächlich im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig? Informieren Sie sich [hier|registrierung-led.html] .

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Das Glühbirnenverbot der EU

Anfang 2009 beginnt die Umsetzung eines von der EU-Kommission beschlossenen Vorhabens zur Reduzierung des europäischen Energieverbrauchs, in dessen Verlauf herkömmliche Glühbirnen schrittweise vom Markt verschwinden sollen.

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