BGH kippt Klausel zur Abstellgenehmigung von GLS
Der Flaschenhals der Lieferung von Ecommerce-Sendungen liegt meist in der Abwesenheit des Empfängers. Um diesen zu umschiffen, lassen sich Frachtführer regelmäßig von den Empfängern auch sogenannte Abstellgenehmigungen erteilen. Dass dabei keine grenzenlosen Freiheiten zugunsten der Paketdienste bestehen, hat nun der BGH in Bezug auf eine Abstellgenehmigungsklausel von GLS geklärt.