Neue Abmahnungen wegen fehlender Spielzeugkennzeichnung im Internet
Der gewerbliche Verkauf von Spielzeug löst eine spezielle Warnhinweispflicht mit dem Ziel der sicheren Verwendung aus, die Aufsichtspflichtige sensibilisieren soll. Die Warnhinweise erklären das Spielzeug entweder als für bestimmte Altersklassen ungeeignet oder knüpfen den Gebrauch an weitere Sicherheitsmaßnahmen. Dass nach geltendem Recht Spielzeug-Warnhinweise auch online zwingend erforderlich sind, aber nach wie vor häufig vergessen werden, machen sich aktuell vermehrt Abmahner zu eigen.