Verkauf von Batterien oder batteriebetriebenen Produkten: Anleitung und Muster
Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Ratgeber: Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien" veröffentlicht.
Online-Händler müssen ihre Kunden beim Verkauf von Batterien/Akkus über die Entsorgung von Altbatterien informieren. Beim Import aus dem Ausland muss vor der erstmaligen Marktbereitstellung ggf. eine Registrierung bei der Stiftung EAR erfolgen. Wir bieten unseren Mandanten einen praktischen Leitfaden inkl. rechtssicherem Muster.
Inhaltsverzeichnis
- Zwei Grundregeln beim Verkauf von Batterien/Akkus
- Muster zur Altbatterieentsorgung
- Handhabung des Musters
- 1. Alternative: Hinweise direkt in die Angebote
- 2. Alternative: Hinweise unter Button "Batterieentsorgung"
- 3. Dritte Alternative: Per Warensendung
- Bezug von Batterien aus dem Ausland: Registrierungspflicht!
Zwei Grundregeln beim Verkauf von Batterien/Akkus
Beim Verkauf von Batterien (oder Produkten, die Batterien enthalten) haben Online-Händler folgende zwei Grundregeln zu beachten:
- Die Kunden müssen mit Informationen zur Entsorgung von Altbatterien versorgt werden.
- Bei Bezug von Batterien ( bzw. Produkten, welche diese enthalten) aus dem Ausland muss vor der erstmaligen Marktbereitstellung eine Registrierung bei der Stiftung EAR erfolgen.
Muster zur Altbatterieentsorgung
Das nachfolgende Muster zur Altbatterieentsorgung entspricht vollumfänglich den Vorgaben des Batteriegesetzes:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
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WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
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Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
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Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Hinweise:
- Gerne verwenden Sie das obige Bild der Mülltonne zu eigenen Zwecken.
- Die obige Ziffer 3 des Musters kann gelöscht werden, sollten Sie keine Fahrzeugbatterien anbieten.
Handhabung des Musters
Online-Händler können wie folgt ihren gesetzlichen Hinweispflichten nachkommen:
1. Alternative: Hinweise direkt in die Angebote
Die Hinweise zur Altbatterieentsorgung können direkt in den Angeboten (Artikelbeschreibung, Prospekt, Katalog) erfolgen, solange dies eindeutig sowie leicht sichtbar und deutlich lesbar geschieht.
2. Alternative: Hinweise unter Button "Batterieentsorgung"
Betreiber von
- Online-Shops können die Hinweise zur Altbatterieentsorgung in ihrem Shop unter dem (nicht versteckten, sondern gut sichtbaren und von jeder Seite aus erreichbaren) Button "Batterieentsorgung" darstellen.
- ebay-präsenten haben die Möglichkeit, von der eBay-Artikelbeschreibung aus auf die Mich-Seite oder eine eBay-Shopseite wie folgt zu verlinken: "Informationen zur Entsorgung Ihrer Batterien finden Sie hier". (Auf der verlinkten Seite ist sodann der komplette Hinweistext abzulegen.)
Achtung: Es genügt nicht, die Hinweise zur Altbatterieentsorgung
- nur im Impressum anzuführen (OLG München, Urteil vom 10.02.2014, Az.: 6 U 3340/13).
- ausschließlich in den AGB darzustellen.
3. Dritte Alternative: Per Warensendung
Die Hinweise zur Altbatterieentsorgung können auch der Warensendung mit beigefügt werden. Das bloße Versenden einer E-Mail mit den Hinweisen zur Altbatterieentsorgung wäre jedoch nicht ausreichend.
Bezug von Batterien aus dem Ausland: Registrierungspflicht!
Sollten Sie Ihre Batterien (oder Produkte, die Batterien enthalten) aus dem Ausland beziehen, so müssen Sie sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung EAR) unter Umständen als batteriegesetzlicher Hersteller registrieren - und zwar bevor Sie Ihre Batterien in Deutschland in den Verkehr bringen!
Diese Registrierungspflicht trifft Sie, wenn Ihr Lieferant oder der Hersteller für die betroffenen Batterien/Produkte mit Batterien als batteriegesetzlicher Hersteller in Deutschland (noch) nicht registriert ist.
Das Inverkehrbringen von Batterien ohne hinreichende Herstellerregistrierung ist untersagt (§ 3 Abs. 4 Satz 2 BattG) und kann Abmahnungen sowie Bußgelder nach sich ziehen.
Achtung: Die Registrierungspflicht gilt auch für Batterien, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Tony_Papageorge
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