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Fertigpackungsverordnung

Die Fertigpackungsverordnung enthält für Unternehmen detaillierte Vorgaben, gerade was die Produktkennzeichnung von abgepackten Lebensmitteln und anderen fertig verpackten Erzeugnissen betrifft. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Verordnung in einem umfassenden Beitrag vor.

Europa, Land der unbegrenzten Nennfüllmöglichkeiten: Änderung der FertigPackV

Schon einmal in München und in Köln ein Bier bestellt? Bayern trinken ihr Helles nun einmal aus 0,5-Liter-Gläsern, die Rheinländer dagegen bevorzugen für ihr Kölsch 0,2-Liter-Gläser. Ähnliche Unterschiede können den Verbraucher jetzt auch anderswo überraschen: seit dem 11.04.2009 gelten für die meisten Lebensmittel keine verbindlichen Verpackungsgrößen mehr.

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