LG Berlin: Wettbewerbsverstoß durch regelmäßige Online-Schulungen ohne Zulassung nach FernUSG
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) regelt Rechte und Pflichten der Anbieter und Teilnehmer beim Fernunterricht und normiert unter anderem, dass Fernlehrgänge einer staatlichen Zulassung bedürfen. Das LG Berlin hat vor diesem Hintergrund entschieden, dass eine fehlende Zulassung für regelmäßige Online-Schulungen (hier: Ausbildung zum Fitnesstrainer) als Verstoß gegen das FernUSG auch eine Wettbewerbsverletzung darstellt.