KN95 ungleich FFP2: LG Bonn zur irreführenden Bewerbung von Schutzmasken
Schutzmasken sind seit dem Frühjahr 2020 pandemiebedingt aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Doch deren rechtssicherer Verkauf ist an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Viele Maskenverkäufer wurden bereits mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen konfrontiert. Das LG Bonn hat zu einer irreführenden Bewerbung von Schutzmasken entschieden.