Lichtquellen & Leuchten
Beim Inverkehrbringen und dem Verkauf von Lampen sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Lampen sind genau betroffen? Wie sind Lampen beim Vertrieb über den stationären Handel zu etikettieren bzw. im Internet (z.B. Online-Shop) zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG, die zum 01.09.2013 durch die EU-Verordnung 874/2012 aufgehoben wurde? Wie sind die Vorgaben der EG-Verordnung Nr. 244/2009 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie umzusetzen? Lesen Sie zu dem Thema die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.
Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen austauschen
Die EU-Verordnung 2019/2015 hat die Energiekennzeichnung von Lichtquellen reformiert – mit neuen Labels und Effizienzklassen. Online gilt die Regelung seit dem 01.09.2021, für Verpackungen lief die Übergangsfrist am 01.03.2023 aus.
3 minReform: Welche „Leuchten“ sind künftig kennzeichnungspflichtig?
Mit der VO 2019/2015, die zum 01.09.2021 für Lichtquellen allgemein in Kraft tritt, lebt für einige Leuchten die Kennzeichnungspflicht wieder auf. Welche Leuchten sind künftig wieder eigenständig zu kennzeichnen?
5 min 2Leitfaden: Lichtquellen im Internet richtig kennzeichnen
Für „Lichtquellen“ (z. B. Lampen, Produkte mit fest verbauten Leuchtmitteln, LED-Strips) gelten im Online-Handel besondere Kennzeichnungspflichten zum Energieverbrauch.
13 min 13Wegfall: der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten
Eine neue EU-Verordnung für Lichtquellen hebt die bisher geltenden Kennzeichnungsvorgaben für Leuchten auf und stellt Online-Händler vor die Frage, ob und inwieweit Leuchten zu diesem Stichtag weiter im Internet mit Energieinformationen zu kennzeichnen sind.
8 min 3Halogenlampen: Das müssen Händler zum Verkaufsverbot wissen
Ab dem 01.09.2018 dürfen die meisten herkömmlichen Halogenlampen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mit der neuen Stufe der Ökodesign-Verordnung erfüllen sie die vorgegebenen Effizienzanforderungen nicht mehr – ähnlich wie zuvor schon die klassische Glühlampe.
3 minAbmahnfalle: Irreführende Werbung mit Halogenlampen als ‚Eco‘ oder ‚Sparlampe‘
Händler werden derzeit abgemahnt, wenn sie Halogenlampen als „Eco“, „Sparlampe“ oder „Energiesparlampe“ bewerben. Da Halogenlampen deutlich mehr Strom verbrauchen als LED- oder Energiesparlampen, ist diese Werbung irreführend.
2 minBGH bestätigt Verbot für Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber
Der BGH hat kürzlich über ein Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt entschieden.
2 minVertriebsverbot für Leuchten ohne A+-Lampen
Seit dem 1. September 2016 dürfen Leuchten mit austauschbaren Lampen nur noch neu in Verkehr gebracht werden, wenn dafür passende Lichtquellen der Energieeffizienzklasse A+ oder höher verfügbar sind.
3 minZu viel Quecksilber: Warum Beleuchtungskörper für Händler zum Abmahnrisiko werden
Derzeit kursieren wieder vermehrt Abmahnungen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt bei Beleuchtungskörpern beanstanden. Händler, die Beleuchtungskörper im Sortiment haben, sollten wachsam sein.
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