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Ein leidiges Thema: Kontosperrungen bei Amazon nach wie vor auf hohem Niveau

26.04.2024, 16:23 Uhr | Lesezeit: 16 min
Ein leidiges Thema: Kontosperrungen bei Amazon nach wie vor auf hohem Niveau

Es gehört mit zu den größten Ängsten eines jeden Amazon-Sellers: Das Szenario einer Kontosperrung, so dass kein Verkauf via Amazon und/ oder keine Auszahlung eines bestehenden Guthabens mehr möglich ist. In den letzten Monaten dürfte die ohnehin schon lange als „sperrfreudig“ bekannte Plattform Amazon einen neuen Rekord an neuen Accountsperrungen aufgestellt haben. Jedenfalls erreichen uns schon seit Monaten Anfragen zur juristischen Hilfestellungen wegen einer Sperrung bei Amazon auf sehr hohem Niveau. Im Folgenden möchten wir Ihnen daher einen Überblick verschaffen, worauf im Fall der Fälle besonders zu achten ist.

Worum geht es denn?

Amazon ist zur führenden Verkaufsplattform im Ecommerce aufgestiegen. Jährlich nutzen daher alleine in Deutschland tausende Online-Händler die Chance, neu in einen Verkauf über den Marktplatz von Amazon.de einzusteigen.

Auf der einen Seite führt die Bestrebung Amazons, die kundenfreundlichste Verkaufsplattform der Welt zu sein, zu einem rasanten Zulauf an Kunden auf Käuferseite, die Amazon und dort tätigen Händlern einen Nährboden für glänzende Geschäfte bietet.

Wer bei Amazon als Händler neu einsteigt, muss sich daher um Reichweite und kauffreudige Marktplatzbesucher im Regelfall wenig Sorgen machen und kann sein Geschäft, verfügt er über eine nachgefragte und günstig anzubietende Ware, sehr schnell ausbauen.

Die Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass die von Amazon gesetzten, sehr hohen Vorgaben an die Kundenzufriedenheit so manchem Amazon-Seller über die Zeit schließlich das Genick brechen.

Dies ist dann der Fall, wenn er die Einhaltung der „Qualitätsstandards“ nicht dauerhaft sicherstellen kann. Das gilt etwa, wenn die Rate an Zustellverspätungen, A-Z-Garantieanträgen oder weiteren Beschwerden über bestimmte Vorgaben Amazons ansteigt.

Aber auch immer mehr gesetzliche, regulatorische Vorgaben, für deren Einhaltung der Gesetzgeber auch Marktplatzbetreiber wie Amazon in die Pflicht nimmt (weil viele dort tätige Händler auch Drittstaaten stammen und daher für die Behörden in Deutschland rechtlich gar nicht greifbar sind), führten über die letzten Jahre zu stark ansteigenden Sperrungen von Händlerkonten, eben weil solche Vorgaben nicht (vollständig) eingehalten worden sind.

Wenn Amazon feststellt, dass ein Händler bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht einhält bzw. dies zumindest vermutet, zieht Amazon die Notbremse und sperrt nicht selten dessen Account, um nicht selbst gegenüber dem Staat haftbar zu sein.

Seit jeher sorgen auch Meldungen Dritter über die (angebliche) Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts für Account-Probleme.

Hier bietet Amazon entsprechende Meldewege, damit vermeintlich Verletzte den „Verletzer“ (etwa bei Marken-, Design-, Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungen) anschwärzen können.

Auch hier wird Amazon regelmäßig sehr flink und oft vorauseilend tätig durch Sperrung betroffener Angebote, weil man sonst eine eigene Haftung für die (nun ja bekannt gewordene) Verletzung des Schutzrechts fürchtet.

Wer sich über die Zeit mehrere solcher Verletzungsmeldungen „einfängt“, muss zudem um seinen Account in Gänze, also nicht nur das Delisting einzelner, betroffener Artikel, fürchten.

Es lässt sich damit festhalten, dass die Gefahr einer Sperrung bei Amazon in letzter Zeit doch recht deutlich angestiegen ist.

Sperrung ist immer sehr belastend, oftmals sogar existenzbedrohend

Für den Händler ist eine Sperrung seines Amazon-Accounts immer eine sehr einschneidende Maßnahme, da ihm damit zumindest ein wichtiger Verkaufskanal von heute auf morgen wegbricht und somit in aller Regel ein erheblicher Anteil des von ihm erwirtschafteten Umsatzes.

Daneben schließen sich meist Folgeprobleme an, wie etwa die Abwicklung noch ausstehender Bestellungen und Retouren ohne Zugriff auf entsprechende Daten, die Auszahlung verbleibender Guthaben und die Remission gegebenenfalls noch bei Amazon bei Nutzung von FBA eingelagerter Waren.

Nicht selten stellt Amazon sogar den einzigen Verkaufskanal im Internet dar. Dann kommt eine Sperrung des Amazon-Accounts dem Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage dar. Logische Konsequenz ist dann leider nicht selten die Insolvenz.

Sie sind von einer Sperrung Ihres Amazon-Accounts betroffen? Neben dieser grundsätzlich schlechten Nachricht gibt es dabei auch eine gute Nachricht: Amazon bewegt sich hier nicht in einem rechtsfreien Raum.

Gerade mit anwaltlicher Unterstützung können erfolgte Sperrungen in einigen Fällen aufgehoben werden, so dass der gesperrte Händler wieder Zugriff auf seinen Account erlangt und die Verkaufsberechtigung durch Amazon wieder erteilt wird.

Welche aktuellen Tendenzen gibt es?

Noch vor einigen Jahren erfolgten viele Accountsperrungen anscheinend willkürlich.

Es wurde durch Stilllegung des Accounts sofortiger Vollzug geschaffen, eine Verwarnung oder Anhörung des Händlers erfolgt ebenso wie eine Begründung der erfolgten Sperrung oftmals nicht.

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die Anzahl der Sperrungen ohne Begründung deutlich abnimmt.

Amazon begründet aktuelle Sperrungen nun häufig schon in der ersten Mitteilung an den Seller mit einem konkret benannten Verstoß gegen eine für den Verkäufer relevante Richtlinie.

Während Händler früher oftmals erst – etwa mit anwaltlicher Unterstützung – nach erfolgter Sperrung ein Grund bzw. mehrere Gründe für die Sperrung erfahren konnten, ist Amazon inzwischen wesentlich auskunftsfreudiger geworden, was die Mitteilung des Sperrgrundes betrifft.

Bei erfolgter Benennung des konkreten Sperrgrundes bzw. der verletzen Richtlinie(n) bzw. Vorgabe(n) in der Mitteilung zur Account-Sperrung ist auch die juristische Vorgehensweise gegen die erfolgte Sperrung anzupassen, um den bestmöglichen Erfolg erzielen zu können.

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Willkür vs. gesetzlicher Vorgaben aus der P2B-Verordnung

Die inzwischen vorhandene Mitteilungsfreudigkeit Amazons hinsichtlich des Grundes der Sperrung besteht nicht ohne Grund.

Denn seit dem Jahr 2020 verpflichtet die sogenannte Platform-to-Business Verordnung" ("P2B-Verordnung", offizielle Bezeichnung „Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“) die Betreiber von Online-Plattformen, u.a. zahlreiche „Anstandsregeln“ gegenüber den dort als Verkäufer tätigen Unternehmern einzuhalten.

So schreibt die P2B-Verordnung den Plattformbetreibern etwa vor, klar und eindeutig formulierte und jederzeit leicht zugängliche Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen vorzuhalten, die objektive Gründe für eine teilweise oder vollständige Aussetzung, Beendigung oder Einschränkung der Bereitstellung des Dienstes enthalten müssen.

Gewerbliche Nutzer sind mindestens 15 Tage im Voraus über daran erfolgende Änderungen zu informieren.

Ferner verpflichtet die Verordnung die Betreiber für den Fall, dass diese entscheiden, den Zugang eines Händlers zu ihren Diensten teilweise oder gänzlich einzuschränken (also den Verkaufsaccount zu beschränken oder zu sperren), dem betroffenen Händler gegenüber unverzüglich eine Begründung zu übermitteln.

Dieser Begründung der Einschränkung bzw. Sperrung bedarf es jedoch dann nicht, wenn der Betreiber aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen darf.

Ferner ist die Begründung dann entbehrlich, wenn der betroffene Händler nachweislich wiederholt gegen die geltenden Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen verstoßen hat und diese Verstöße kausal für die Einschränkung / Sperrung sind.

Für den Fall einer Kündigung des Nutzungsvertrags muss der Händler hierüber mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Kündigung benachrichtigt werden. Ausnahmen gelten aber etwa dann, wenn die Kündigung aufgrund einer behördlich angeordneten Verpflichtung erfolgt, die keine Einhaltung einer Frist erlaubt oder wenn der Händler nachweislich wiederholt gegen die Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen verstoßen hatte und die Verstöße kausal für die Kündigung sind.

Die gesetzliche (grundsätzliche) Begründungspflicht in Bezug auf Einschränkungen, Sperrungen und Kündigungen hat ihren Zweck darin, dass sich betroffene Händler dann effektiver gegen die getroffene Maßnahme (rechtlich) zur Wehr setzen können.

Die P2B-Verordnung stärkt damit die Rechtsposition von Online-Händlern, die auf Online-Plattformen verkaufen.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Sperrung?

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der P2B-Verordnung ist es für die Plattformbetreiber damit schwierig geworden, Einschränkungen bzw. Sperrungen „willkürlich“, insbesondere ohne Begründung auszusprechen.

Wenngleich es keinen abschließenden Katalog an Sperrgründen gibt, haben sich im Rahmen des langjährigen, anwaltlichen Tätigwerdens gegen Sperrungen von Amazon die häufigsten Gründe für Sperrungen von Amazon-Sellern herauskristallisiert.

Der folgenden Auflistung können Sie daher entnehmen, was Sie tunlichst vermeiden sollten, wenn Ihnen etwas an Ihrem Amazon-Händleraccount liegt.

Mangelnde Verkäufer-Performance

An vorderster Stelle dürfte eine mangelnde Verkäuferleistung des Händlers liegen, etwa bedingt durch

  • eine zu hohe Rate an Bestellmängeln,
  • eine zu hohe Rate an verspäteten Lieferungen,
  • eine zu hohe Stornorate vor Erfüllung,
  • zu viele negative Bewertungen,
  • zu viele A-Z-Garantieanträge von Käufern,
  • schlechte Retourenabwicklung,
  • lange Reaktions- bzw. Antwortzeiten des Händlers.

Richtlinienverstoß

Sehr häufig ist ein Verstoß gegen Produktrichtlinien der Vorwurf, etwa

  • Verletzung gewerblicher Schutzrechte wie Marken-, Design-, Patent- oder Gebrauchsmusterrechte,
  • Verdacht / Beschwerden zur Echtheit der angebotenen Produkte / Plagiatsvorwürfe,
  • Kundenbeschwerden zum Produktzustand, etwa bei defekter Ware, beschädigter Ware oder gebrauchter Ware, die als neu verkauft wurde,
  • Kundenbeschwerden zur Produktsicherheit.

Umgehung der Plattform

Häufiger Anlass ist die erfolgte oder zumindest die versuchte Umgehung der Amazon-Plattform, etwa um einem Kunden weitere Artikel „abseits“ von Amazon ohne Provision verkaufen zu können.

Bewertungsmanipulation

Stark zugenommen haben Verstöße gegen die Grundsätze hinsichtlich Bewertungen, insbesondere aufgrund von Bewertungsmanipulationen (z.B. Fakebewertungen oder „erkaufte“ Bewertungen) sowie hinsichtlich der Aufforderung zur Abgabe von Bewertungen (etwa durch Kontaktierung eines Käufers diesbezüglich).

Unzureichende Angaben zum Verkäufer

Ebenfalls häufig bieten unzureichende oder fehlerhafte Angaben zum Verkäufer Anlass für Maßnahmen, etwa

  • unzureichende, ungenaue oder gar irreführende Angaben bzw. Unterlagen bei Eröffnung des Verkäuferkontos (z.B. ungenaue Angaben zur Firmenbezeichnung, Name, Rechtsform, Verantwortlichen, Sitz bzw. Anschrift oder Kontaktdaten,
  • Einreichung veralteter Unterlagen, etwa mit den Daten vor einer Sitzverlegung bzw. Umzug oder vor einer Rechtsformänderung,
  • Fehlende, falsche oder veraltete Steuerdaten, etwa hinsichtlich der Umsatzsteueridentifikationsnummer,
  • Hinterlegung falscher bzw. Fehlen von Rechtstexten wie Impressum.

Zweitaccount

Als Klassiker gilt der grundsätzlich untersagte, sofern nicht ausdrücklich durch Amazon genehmigte Zweitaccount (Vorsicht bei in Vergessenheit geratenen, alten Accounts, soll ein neuer Account eröffnet werden).

Verbindung zu gesperrtem Account

Immer problematisch ist der „Kontakt“ des aktuellen Verkäufers zu einem bereits zuvor gesperrten Konto. Amazon forscht hier wohl sehr umfassend aus, was mögliche Zusammenhänge betrifft, so dass auch „entfernte“ Berührungspunkte zuverlässig aufgedeckt werden.

Nicht vergessen: Der Kunde ist König

Dabei gilt es generell auch zu beachten, dass bei Amazon im Zweifel immer der „Kunde“ Recht hat.

Damit gemeint ist nicht der Händler (der zwar auch Kunde Amazons ist, aber oft nicht als solcher wertgeschätzt wird), sondern der Käufer. Bei Auseinandersetzungen mit dem Kunden sollte der Händler also immer auf dem Radar haben, dass der Kunde im Einzelfall zwar im Unrecht sein mag und z.B. eine Erstattung an den Kunden ein Unrecht darstellt, auf der anderen Seite jede an Amazon herangetragene Kundenauseinandersetzung einen Sargnagel für den Amazon-Account darstellen kann.

Was aber tun, wenn es zur Sperrung kommt?

Zunächst muss der Händler wissen, dass eine Sperrung für Amazon ein Standardvorgang ist.

Anders als beim Händler sind bei Amazon hier keine Emotionen, etwa Ängste oder Ärger im Spiel. Sperrungen kommen tausendfach im Jahr bei Amazon vor und sind daher für jeden Amazon-Mitarbeiter in diesem Bereich absolute Routinevorgänge.

Für den betroffenen Händler dagegen ist die Sperrung extrem belastend, ja nicht selten sogar existenzbedrohend, so dass zwangsläufig Emotionen im Spiel sind.

Amazon hat also reichlich Erfahrung in diesem Bereich, der betroffene Händler im Normalfall gar keine, da „das erste Mal“ für ihn.

Zunächst sollte der Händler einen kühlen Kopf bewahren, Emotionen soweit möglich ausblenden und sich auf Ursachenforschung begeben bzw. die von Amazon genannten Gründe analysieren.

Es ist wichtig zu wissen, dass emotionale Auftritte gegenüber dem Verkäufer-Service keinerlei hilfreiche Wirkung haben. Im Gegenteil, müssen sich Händler unbedingt dafür hüten, gegenüber Amazon reumütig Schuld einzugestehen, Fehler einzuräumen, diese zu bedauern und überschwänglich Besserung zu geloben.

Nicht nur, dass die Amazon-Mitarbeiter dies schon zigfach in anderen Fällen gehört haben dürften.

Vielmehr sind derartige Einlassungen aus taktischen bzw. rechtlichen Gründen immer als kritisch zu sehen. Dies gilt umso mehr, wenn eine Schuld eingeräumt wird, so dass von vorsätzlichen Verfehlungen ausgegangen werden muss.

Denn bei einem späteren Vorgehen gegen die Sperrung, insbesondere wenn diese auf gerichtlichem Wege erfolgt, können solche dokumentieren Schuldeingeständnisse schnell zum Bumerang für den Händler werden.

Da gesperrte Amazon-Seller mit Amazon immer eine in der Sache höchst erfahrenen und professionell agierenden Gegner haben und es nicht selten um hohe Umsätze bzw. gar die unternehmerische Zukunft geht, sollte im Zweifel auf eine profunde, anwaltliche Hilfe zurückgegriffen werden, was das Vorgehen gegen eine Sperrung bei Amazon betrifft.

Auch sollte nicht zu lange zugewartet werden mit Inanspruchnahme professioneller Hilfe. Spätestens wenn der Händler merkt, dass er bei Amazon in der Sache selbst nicht mehr weiterkommt, ist der richtige Zeitpunkt erreicht.

Zurückhaltung geboten ist bei marktschreierisch angepriesenen Erfolgsversprechen durch die Einreichung sogenannter Maßnahmenpläne, auf die sich einige Berater und Agenturen spezialisiert haben.

Jede Sperrung ist höchst individuell zu betrachten. Daran hängen auch die individuellen Erfolgsaussichten bei einem (juristischen) Vorgehen gegen diese Sperrung.

Mit pauschalen Erfolgsversprechen zu werben ist daher unseriös. Hat der Händler nachweislich mehrfach und gravierend gegen klare Vorgaben Amazons verstoßen, dann muss man so ehrlich sein, dass die Erfolgsaussichten einer Entsperrung gegen Null tendieren.

Die Erfahrungen haben uns zudem gezeigt, dass (vor unserem Tätigwerden) eingereichte Maßnahmenpläne in vielen Fällen ausdrücklich Verfehlungen und die Schuld des betroffenen Händlers gegenüber Amazon einräumen und damit die Ausgangsposition einer Verteidigung gegen die Sperrung verschlechtern.

Ein Wundermittel gegen Amazon-Sperrungen gibt es daher nicht. Vielmehr sollte mit kühlem Kopf und sachlich fundiert, kooperationsbereit aber dennoch bestimmt gegen die erfolgte Sperrung argumentiert werden.

Es gilt, Amazon davon zu überzeugen, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem gesperrten Seller möglich ist, ohne dass die Gefahr erneuter Verstöße, der Enttäuschung von Kunden oder gar eines Haftungsszenarios für Amazon besteht.

Was sind die Vorteile anwaltlicher Unterstützung im Amazon-Sperrfall?

Wenn Sie im Falle einer Amazon-Sperrung rechtzeitig die professionelle Unterstützung durch die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei in Anspruch nehmen, werden wir zusammen mit Ihnen zunächst analysieren, was konkret zur Sperrung geführt hat.

Falls Amazon eine Begründung geliefert hat, lassen sich Eindeutigkeit und Schwer des Verstoßes anhand unserer langjährigen Erfahrung mit einer Vielzahl von Sperrung gut eintaxieren.

Falls keine Begründung geliefert wurde, können wir uns in Ihrem Namen an die Rechtsabteilung von Amazon wenden, um Amazon zur Mitteilung von Gründen aufzufordern.

Basierend auf dieser Analyse lassen sich die Erfolgsaussichten eines juristischen Vorgehens gegenüber Amazon einschätzen.

Es gibt immer wieder den Fall, dass eine Sperrung auf so eindeutigen und schwerwiegenden Verstößen des Sellers gegen Amazons Vertragswerk beruht, dass ein weiteres rechtliches Vorgehen nicht zuletzt wegen damit verbundener Kosten wenig sinnvoll erscheint.

Ferner können im Nachgang zu dieser Analyse wichtige Argumente herausgearbeitet werden, die dazu dienen, Amazon zu überzeugen, dass eine weitere Zusammenarbeit mit Ihnen erfolgsversprechend und „gefahrlos“ möglich ist.

Auch kann so etwa für den Fall von fehlenden oder fehlerhaften bzw. veralteten Unterlagen schnell festgestellt werden, wo das Problem liegt und entsprechend die fehlenden bzw. die korrekten Unterlagen nachgereicht werden.

Im Wege der schriftlichen Kommunikation durch die IT-Recht Kanzlei mit den entsprechenden Kontakten bei Amazon bzw. der Amazon-Rechtsabteilung gelangen die herausgearbeiteten Argumente und ggf. die nötigen Unterlagen, eingebettet in eine juristische Argumentationsstruktur an Entscheider, die über den nötigen Sachverstand, die entsprechende Expertise und auch Entscheidungskompetenz verfügen, eine schnelle Beurteilung hinsichtlich einer Entsperrung herbeizuführen.

Ersparen Sie sich daher ggf. über Monate andauernde, im Ergebnis aber in aller Regel fruchtlose Kommunikation mit dem „normalen“ Verkäuferservice.

Nicht selten versteht man dort Ihr Problem nicht einmal korrekt, regelmäßig hat man dort jedenfalls keine Kompetenz, Sie wieder zu entsperren.

Häufig zu beobachten ist ein regelrechtes „Ping-Pong“-Spiel, bei dem gesperrte Händler immer wieder aufs Neue vom Support aufgefordert werden, bereits einmal eingereichte Unterlagen und Dokumente erneut einzureichen oder bereits erfolgte Angaben erneut zu tätigen.

Wie hilft mir der Kontoschutz der IT-Recht Kanzlei?

Für zahlreiche Händler wird die Sperrung des Verkäuferkontos auf Verkaufsplattformen zur existenzbedrohenden Realität, die schnelle und professionelle Hilfe erfordert.

Die IT-Recht Kanzlei sichert Plattformverkäufer, also etwa Händler, die über den Amazon-Marketplace verkaufen, mit ihrem Schutzpaket "Ihr Kontoschutz" ab und hilft im Falle der künftigen Sperrung des Verkaufsaccounts Händlern anwaltlich bei der Reaktivierung ihres Verkäuferkontos.

Sie können die Option "Ihr Kontoschutz" zu jedem Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei im Rahmen der Bestellung als Zubuchoption mitbeauftragen (bitte dazu bei der Bestellung des Pakets unter "Optionale Leistung wählen" den Haken bei "Rechtlicher Support bei Kontosperrungen" setzen).

Auch als Bestandsmandant der IT-Recht Kanzlei können Sie die Option jederzeit hier nachträglich hinzubuchen und sich so für den Fall einer künftigen Sperrung absichern.

Bei Ihnen ist bereits der "worst case" eingetreten und eine Sperrung liegt bereits vor?

Kein Problem:

Wenn Sie als Neukunde bei der IT-Recht Kanzlei das Schutzpaket Unlimited zusammen mit der Option "Ihr Kontoschutz" beauftragen, dann können wir hier für Sie sogar bei bereits bestehender Sperre des Verkäuferaccounts bei einer deutschsprachigen Verkaufsplattform anwaltlich tätig werden.

Fazit

Amazon-Seller haben es nicht leicht.

Wer in Sachen Verkäuferleistung unter die von Amazon gewünschten Werte absinkt oder sonst gegen Richtlinien Amazons verstößt, findet sich schnell mit einer Einschränkung oder Sperrung seines Amazon-Händleraccounts konfrontiert.

Eine solche Sperrung ist für den Händler immer ein Schockerlebnis.

Die gute Nachricht dabei ist: Amazon-Händler müssen sich eine ungerechtfertigte Sperrung seitens Amazon nicht gefallen lassen und können juristisch gegen eine solche Vorgehen. Amazon muss sich bei Sperrungen auch an gesetzliche Vorgaben halten. Auch das Bundeskartellamt wird Amazon unter verschärfter Beobachtung behalten, was die Sperrpraxis von Händlern betrifft, hat der BGH doch jüngst die marktbeherrschende Stellung Amazons bestätigt.

Umso wichtiger ist es dann, vorschnelles und unbedachtes Handeln zu vermeiden. Amazon interessiert die emotionale und durch die Sperrung drohende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage nicht.

Vielmehr muss taktisch klug und mit zielführenden Argumenten vorgegangen werden, um eine Aufhebung der Sperrung zu erreichen.

Vorschnelles Einräumen von Verstößen, das Eingestehen von Schuld und das Beschwören von Besserung schadet mehr, als dies nutzt.

Spätestens wenn der Kontakt mit dem Verkäuferservice im Sperrfall nicht mehr zielführend erscheint, ist professionelle, anwaltliche Hilfe geboten.

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits eine große Anzahl von Sperrungen bei Amazon anwaltlich begleitet und konnte in vielen Fällen eine Entsperrung des Verkäufers erreichen.

Jede Sperrung muss allerdings für sich betrachtet werden. Es muss auch ganz klar gesagt werden, dass es Sperrungen gibt, die unwiderruflich bestehen bleiben und er Verkäufer somit nie wieder via Amazon wird verkaufen können. Pauschale Erfolgsversprechen sind damit unseriös, da Amazon bei wiederholten oder besonders eklatanten Verstößen (zu Recht) dann nichts mehr mit dem Seller zu tun haben möchte.

Mit der Option "Ihr Kontoschutz", die zu jedem Schutzpaket hinzugebucht werden kann, können Sie sich für den Fall der Fälle absichern, also für den Fall, wenn künftig Ihr Verkaufsaccount bei Amazon gesperrt wird. So sichern Sie sich anwaltliche Hilfestellung im außergerichtlichen Bereich durch die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei.

Da auch fehlende bzw. fehlerhafte Rechtstexte zu einer Sperrung bei Amazon führen können, sollten Sie generell darauf achten, bei Amazon rechtskonform aufzutreten, also insbesondere rechtlich korrekte und vor allem aktuelle Rechtstexte in Form von Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung bei Amazon vorzuhalten. Sie haben Bedarf an professionellen, rechtssicheren und abmahnsicheren Rechtstexten?

Gerne stellen wir auch Ihnen, wie bereits über 70.000 laufend abgesicherten Unternehmen, unsere Rechtstexte zur Verfügung. Wählen Sie einfach hier Ihr passendes Schutzpaket und werden Sie Update-Service-Mandant, um stets rechtlich auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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1 Kommentar

J
Jürgen Baier 30.04.2024, 15:14 Uhr
Nie wieder Amazon
Wir haben viele Jahre u.a. über Amazon verkauft/versendet und die vielen Regeln und Vorgaben oder gar willkürliche Rückzahlung an Kunden hat immer mehr einen sehr faden Geschmack für diesen Umsatz erzeugt. Hinzu kamen gesetzliche Feiertage in DE die bei Amazon nicht anerkannt wurden, von der Vielzahl an Rücksendungen einmal abgesehen. Im Schnitt scheinen die Deutschen Weltmeister der Retouren zu sein, von 10 Paketen kommen bei Amazon 4-5 wieder zurück. Den Zustand dieser Ware brauche ich keinem Erklären, das geht von mehr als gut gebraucht bis hin zu Schrott. Dann hat man das Retourensystem umgestellt und gibt dem Käufer ein frankiertes Label an die Hand was wir als Verkäufer dann zahlen mussten. Hier auch wieder oder Sinn und Verstand, wir handeln mit Kleinpreisartikeln im Bereich von 1-5 Euro, möchte der Kunde die Ware zurück senden weiß er natürlich das von den 8 möglichen Rückgabegründen immer den wählt so das er die Rücksendekosten nicht selber tragen muss. Amazon dagegen freut das, deren Partner DPD berechnet uns Verkäufer dann mal eben 5,95 Netto, oft für Ware die nur 2 Euro kostet. Reklamation oder Rücksprache bei Amazon zwecklos. Wir haben daher vor 2 Jahren den Verkauf bei Amazon eingestellt, unterm Strich haben wir nichts verloren und es geht uns eindeutig besser ohne diesen Stress und Druck den Amazon erzeugt.

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