Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!

28.08.2023, 15:40 Uhr | Lesezeit: 6 min
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!

Im Januar 2016 kam eine neue, nervige und sehr abmahnträchtige Pflicht für Online-Händler hinzu: Diejenige zum Hinweis auf die neue Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission („OS-Plattform“). Jeder Händler musste damals seine Impressen anpassen und dafür Sorge tragen, dass ein aktiver, also anklickbarer Link auf die OS-Plattform enthalten ist. Dies gilt auch für eBay-Angebote, wo derzeit diesbezüglich Darstellungsprobleme auftreten.

Worum geht es?

Ein rechtssicheres Händler-Impressum muss seit dem 09.01.2016 auch Informationen zur Online-Streitbeilegung beinhalten.

Dies bedeutet, dass jeder Händler, der in der EU sitzt und (auch) mit Verbrauchern entgeltliche Verträge schließt, den Verbraucher

  • informieren muss, dass es eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission gibt, und
  • einen zwingend anklickbaren Link auf diese OS-Plattform darzustellen hat.

Selbstverständlich beinhaltet das von der IT-Recht Kanzlei den Mandanten zur Verfügung gestellte Impressum bereits seit diesem Stichtag die nötigen, neuen Informationen.

Sie benötigen ein rechtssicheres Impressum? Zusammen mit einer rechtssicheren, DSGVO-konformen Datenschutzerklärung können wir Ihnen diese bereits ab 5,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. im Rahmen unseres Datenschutz-Pakets anbieten – natürlich dauerhaft aktuell und abgesichert durch den Update-Service.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Einen Leitfaden zur praktischen Umsetzung dieser Vorgaben, auch auf gängigen Verkaufsplattformen, finden Sie gerne hier.

Abmahngrund Nummer 1

Gerade in der Anfangszeit wurde die neue Vorgabe tausendfach nicht beachtet und tausende Abmahnungen waren die Folge.

Bis heute finden sich zahlreiche Impressen, ohne diese neuen Pflichtangaben. Häufiger Fehler zudem: Es wird nur die Internetadresse der OS-Plattform genannt, ohne dabei einen direkt anklickbaren Link dorthin darzustellen.

Fehler im Impressum stellen juristisch immer ein Problem dar und können zu Abmahnungen seitens Abmahnverbänden und Mitbewerbern führen.

Die fehlenden Angaben zur OS-Plattform bzw. die fehlende Darstellung eines anklickbaren Links dorthin machten diese Punkte schnell zum Abmahngrund Nummer 1 im Ecommerce. Zigtausende Abmahnungen waren die Folge , tausende Vertragsstrafen mussten deswegen bezahlt werden.

Ein Grund mehr, sich auch heute noch darum zu kümmern, dass die eigenen Impressen dahingehend sauber aufgestellt sind.

Banner Premium Paket

Probleme bei eBay.de

Die seit Januar 2016 geltende, neue Pflicht betraf natürlich auch die Händlerpräsenzen auf Verkaufsplattformen und die dortigen Impressen mussten entsprechend angepasst werden.

Nicht ganz einfach war die Umsetzung der neuen Verpflichtung auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay oder etsy. Solche Plattformen versuchen seit jeher, die Darstellung aktiver, anklickbarer Links durch die dort tätigen Verkäufer zu unterbinden. Wohl vor allem deswegen, weil die Angst vor Umlenkung auf eigene Shops und damit einhergehende Provisionsvermeidung besteht.

Deswegen kam es wohl für viele Plattformen überraschend, dass Händler nun verpflichtet waren, in ihren Impressum einen externen, anklickbaren Link darzustellen.

So war es z.B. bei eBay.de anfangs nicht möglich, einen anklickbaren Link entsprechend zu hinterlegen. Später war die Hinterlegung möglich, aber der Link war nur in der Desktopansicht anklickbar, nicht in der Mobildarstellung oder der Darstellung in der eBay-eigenen App. Ein Umstand, der vielen Händlern Abmahnungen und Vertragsstrafen beschert haben dürfte.

Auch aktuell scheint es bei eBay.de in Sachen anklickbarer Link auf die OS-Plattform wieder einmal zu haken.

Etliche Händlerbeschwerden erreichen IT-Recht Kanzlei

Seit etwa einer Woche melden sich immer wieder eBay-Händler bei der IT-Recht Kanzlei, dass deren Link auf die OS-Plattform im Impressum nicht (mehr) anklickbar dargestellt wird.

Konkret sieht die Darstellung des (vorher anklickbaren Links) im Rahmen des eBay-Impressums dann wie folgt aus:

eBay Fehler OS-Link


In dieser Darstellungsweise wird der HTML-Code seitens eBay nicht mehr korrekt interpretiert und der Link auf die OS-Plattform ist nicht mehr anklickbar.

Diese Darstellung ist klar problematisch, auch wenn nur kurzzeitig so erfolgend.

Lädt man dieselbe Seite kurze Zeit später neu, erscheint der Link korrekt:

eBay Fehler OS Link 2

Entscheidend ist juristisch ferner leider nicht, dass der Händler im Grunde alles richtig gemacht hat und eBay technische Änderungen ausspielt, die hier wohl zu Problemen führen.

Was also machen?

Zunächst bleibt festzuhalten, dass das geschilderte Problem nur sehr vereinzelt und dann zumeist auch nicht reproduzierbar auftritt.

Anscheinend experimentiert eBay.de mit der Darstellung eines neuen Layouts.

Betroffene Händler berichteten, dass auch die Darstellung der Artikelbilder dabei anders als gewohnt erfolgte. Der „Spuk“ war in vielen Fällen nach wenigen Minuten bzw. sogar nach Neuladen des Angebots wieder vorbei.

Obwohl das Problem bei einem bestimmten eBay-Artikel mehrfach auftrat, ließ es sich von einem anderen Netzwerk bzw. mit einem anderen Browser nicht mehr nachstellen.

Aus diesem Grund ist es leider sehr schwierig, die konkrete Ursache festzustellen und eine Abhilfe für das Problem zu finden.

Wir gehen derzeit aber davon aus, dass alleine eBay selbst hier eine Abhilfe schaffen kann und die Händler selbst keinerlei Einwirkungsmöglichkeit haben, den OS-Link auch im „neuen Layout“ immer anklickbar darzustellen.

Ein wenig erinnert die Problematik an das hier beschriebene Phänomen bezüglich der fehlenden Angaben im Impressum bei eBay.de

Die Möglichkeit einer Abmahnung ist nicht auszuschließen, dürfte in der Praxis jedoch als sehr gering anzusehen sein. Insbesondere kann ein „Serienabmahner“ die Problematik nach derzeitiger Lage der Dinge weder gezielt provozieren noch nach Belieben nachstellen (was unter Umständen für eine Beweissicherung nötig wäre, wenn abgemahnt werden soll).

Betroffenen Händler ist zu empfehlen, Screenshots von der Problematik anzufertigen und sich an den Verkäufer-Service von eBay zu wenden unter Angabe des / der betroffenen eBay-Angebots bzw. eBay-Angebote sowie unter Verweis auf die rechtliche Problematik.

Fazit

Derzeit scheint es bei eBay.de in Einzelfällen zu Störungen bei der Darstellung des OS-Links zu kommen.

Der für die notwendige „Klickbarkeit“ im Impressum bei eBay zu hinterlegende HTML-Code wird anscheinend in diesen Fällen nicht mehr richtig interpretiert und direkt ausgegeben, anstelle des anklickbaren Links auf die OS-Plattform.

Die genaue Ursache dafür ist derzeit nicht bekannt. Es steht zu vermuten, dass temporäre technische Änderungen eBays dafür verantwortlich sind. Händler berichten von einem kurzzeitig auftretenden, anderen Layout der Artikel.

Dementsprechend ist es derzeit sehr schwierig, eine Lösungsmöglichkeit als Händler zu finden. Vermutlich liegt eine Behebung derzeit in der Einflussmöglichkeit von eBay.

Ein theoretisches Abmahnrisiko für den Händler ist nicht wegzudiskutieren. In der Praxis dürfte dieses jedoch als sehr gering einzustufen sein.

Es bleibt zu hoffen, dass eBay hier bald nachbessert und der Fehler dadurch beseitigt wird.

Sie sind auf der Suche nach abmahnsicheren Rechtstexten (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung), etwa für eBay.de bzw. wünschen sich zudem eine anwaltliche Intensivprüfung Ihrer Verkaufspräsenz?

Wir helfen Ihnen dabei, dauerhaft rechtssicher und abmahnfrei zu verkaufen, wie bereits über 60.000 Unternehmern. Werfen Sie einen Blick auf unsere Schutzpakete.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
(04.04.2024, 14:57 Uhr)
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
(11.03.2024, 10:57 Uhr)
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
(24.01.2024, 09:48 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
(05.01.2024, 17:11 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
(19.09.2023, 07:53 Uhr)
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
eBay-Händler aufgepasst: Neue Abmahnwelle wegen widersprüchlicher Widerrufsfristen
(12.06.2023, 11:43 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: Neue Abmahnwelle wegen widersprüchlicher Widerrufsfristen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei