Frage des Tages: Kann der Versanddienstleister bei Widerruf vorgeschrieben werden?
Widerrufende Verbraucher sind das tägliche Brot der Onlinehändler. In bestimmten Konstellationen haben die Händler ein berechtigtes Interesse daran, dass der Käufer die Ware mit einem bestimmten Frachtführer an sie zurücksendet. Doch kann dem Käufer rechtlich überhaupt vorgeschrieben werden, welchen Versanddienstleister er für die Retoure zu nutzen hat?