Irreführung durch Verlinkung auf fremde Online-Werbung mit (unzulässigen) gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen
Hyperlinks zu weiteren Webseiten gehören heutzutage zu jedem Internetauftritt dazu und erleichtern es vielen Benutzern, Informationen schneller und einfacher zu finden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Führen Links zu fremden Seiten, gehen die Linksetzer unter Umständen die Gefahr ein, aufgrund des Inhalts derjenigen Seiten zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Oberste Gerichtshof Österreich entschied, dass eine Haftung für das Setzen eines Links auf fremde unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen gegeben ist. Lesen Sie mehr zu diesem Fall in unserem Beitrag.