EU-Verbraucherrechterichtlinie
Achtung, Händler! Sind Zahlungsentgelte für PayPal unzulässig?
Seit dem 13.01.2018 sind Zahlungsaufschläge für Überweisung, Lastschrift und Karte verboten. Doch wie weit reicht dieses Verbot?
4 min 3Lieferbeschränkungen & Zahlungsmittel: So erfüllen Shops die Informationspflicht
Shop-Betreiber müssen spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs klar über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel informieren. Wo müssen diese Angaben genau platziert werden?
5 min 1OLG Dresden: Ungeläufige Kreditkarten keine zumutbare entgeltfreie Zahlungsmöglichkeit
Nicht jede „kostenlose“ Zahlungsart ist rechtlich zumutbar. Das OLG Dresden zeigt, dass seltene Kartenmodelle wie Visa Electron oder spezielle Mastercard-Gold-Varianten nicht als gängige, entgeltfreie Option genügen.
4 min 1Orientierungshilfe der EU-Kommission: Fernabsatzverträge, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen
Nicht alle Fernabsatzverträge fallen unter den Geltungsbereich der mittlerweile in nationales Recht umgesetzten Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83. Es ist für den europäischen Onlinehändler enorm wichtig zu wissen, welche Ausnahmetatbestände es hier gibt. Denn für solche Ausnahmetatbestände, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, gelten unter anderem nicht die vorvertraglichen Pflichtinformationen und das Widerrufsrecht.
7 minWiderruf: Was gilt bei beschädigter Rücksendung der Ware?
Der Beitrag erklärt, ob Händler im Rahmen des Verbraucherwiderrufs zur Rücknahme verpflichtet sind, wann Wertersatz verlangt werden kann und wie sich Schäden und Wertminderungen rechtlich korrekt behandeln lassen.
5 min 67Check-Liste zur EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was müssen Online-Händler ab dem 13.06.2014 unbedingt beachten?
Ab dem 13.06.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, dieses wird für eine erhebliche Zahl an Veränderungen für Online-Händler mit sich bringen! Es werden ab diesem Tag neue Regelungen für den Bereich des E-Commerce gelten, neben einem neuen Widerrufsrecht und einem neuen Widerrufsformular, wurden auch die vom Online-Händler mitzuteilenden Informationspflichten vom Gesetzgeber erweitert. Was aber hat der Online-Händler alles zu tun? Lesen Sie hier die unerlässliche Check-Liste der IT-Recht Kanzlei, damit Sie optimal zur Gesetzesänderung am 13.06.2014 vorbereitet sind!
7 minVerbraucherrechtsreform: neue Abmahngründe seit dem 13.06.2014
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist zum 13.06.2014 in Kraft getreten und hat neben einer grundlegenden Reformierung des Widerrufsrechts im Fernabsatz zugleich ein umfangreiches Programm an neuen Informationspflichten etabliert, die insbesondere im Online-Handel großflächige Änderungen erforderlich machten. Die Säumigkeit einzelner Händler, welche den neuen Regelungen unzureichend oder gar nicht nachkommen, rückt nach knapp 5 Monaten nach dem einschlägigen Umstellungsdatum nun zunehmend in den Fokus von Abmahnern. Dies wird im Folgenden anhand von aktuellen Beispielen verdeutlicht.
6 minAb dem 13.06.2014: Formale Anforderungen an die Erfüllung der neuen Informationspflichten
Nach Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB n. F. muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen nach den §§ 1 bis 3 vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Bei einem Fernabsatzvertrag muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung stellen (Art. 246a § 4 Abs. 3 EGBGB n. F.).
4 minAb dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
Nach dem neuen § 312j Abs. 1 BGB hat der Unternehmer künftig auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zusätzlich spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.
2 minAb dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über die Funktionsweise digitaler Inhalte
In diesem Beitrag geht es um die Information über die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte sowie Informationen über Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen, die nach Art. 246a § 1 Nr. 14 bzw. Nr. 15 EGBGB n. F. für den Unternehmer verpflichtend sein wird.
3 minAb dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei Dauerschuldverhältnissen
Künftig muss der Unternehmer bei Angeboten, die auf die Begründung von Dauerschuldverhältnissen gerichtet sind (z. B. Abonnement-Verträge) informieren über die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge, vgl. Art 246a § 1 Nr. 11 EGBGB n.F.
3 min 6Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien
Der Unternehmer ist künftig verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien zu informieren, Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB n. F. Insoweit stellt sich insbesondere die Frage, wie weit die Informationspflicht bezüglich evtl. bestehender Garantien reicht.
3 minAb dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über den Liefertermin
Künftig muss der Unternehmer informieren über den Termin, bis zu dem er die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.
6 min 1Ab dem 13.06.2014: Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten nur noch begrenzt möglich
In der Praxis werden dem Verbraucher bei der Auswahl bestimmter Zahlungsmittel häufig zusätzliche Kosten berechnet. Nicht immer wälzt der Unternehmer dabei nur die ihm selbst durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehenden Kosten auf den Verbraucher ab. Oft werden dem Verbraucher dabei zusätzliche, über die dem Unternehmer selbst entstehenden Kosten hinausgehende Beträge berechnet, nicht zuletzt auch deshalb, um damit andere, für den Unternehmer weniger kostenintensive oder Risiko behaftete Zahlungsmittel attraktiver zu machen.
2 min 2Ab dem 13.06.2014: Keine Zahlungspflicht bei voreingestellten Nebenleistungen mehr
Ein häufiges Ärgernis stellen für den Verbraucher voreingestellte Nebenleistungen dar, die aus Sicht des Unternehmers die Hauptleistung „abrunden“ sollen, etwa beim Kauf eines Handys eine kostenpflichtige Sachversicherung für das Handy. Schaut der Verbraucher nicht genau hin, wird auch dieses „Extra“ Vertragsbestandteil und verursacht weitere Kosten. Entsprechend gesetzte „Häkchen“ im Bestellvorgang werden gerne übersehen.
2 minKostenpflichtige Kundenhotlines ab dem 13.06.2014 nur noch sehr eingeschränkt zulässig
Im „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ verstecken sich Regelungen von erheblichem Gewicht. Eine solche ist etwa die Vorschrift des § 312a Abs. 5 BGB n.F., welche Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit bestimmter kostenpflichtiger Kundenhotlines bei Verbraucherverträgen macht. Trotz ihres „Schattendarseins“ darf diese Vorschrift keinesfalls unterschätzt werden. Sie wird zu einem Umbruch in der Hotlinelandschaft des Ecommerce führen.
12 min 6Leitfaden und Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (ohne Widerrufsbelehrung)
Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht.
36 min 1Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich. Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen.
15 min 5Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 15: Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten
Im 15. und letzten Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher. Im Jahre 2013 wird gesetzlich normiert werden, dass der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen haben wird, unabhängig vom Bestellwert.
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