EU-Verbraucherrechterichtlinie
EuGH: Auf die Beschriftung des Bestellbuttons kommt es an!
In Deutschland gilt die „Buttonlösung“: Bei einer entgeltlichen Bestellung muss der die Bestellung auslösende Button mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein, aus der sich die Zahlungspflicht ergibt.
4 minAchtung, Händler! Sind Zahlungsentgelte für PayPal unzulässig?
Seit dem 13.01.2018 sind Zahlungsaufschläge für Überweisung, Lastschrift und Karte verboten. Doch wie weit reicht dieses Verbot?
4 min 3Lieferbeschränkungen & Zahlungsmittel: So erfüllen Shops die Informationspflicht
Shop-Betreiber müssen spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs klar über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel informieren. Wo müssen diese Angaben genau platziert werden?
5 min 1OLG Dresden: Ungeläufige Kreditkarten keine zumutbare entgeltfreie Zahlungsmöglichkeit
Nicht jede „kostenlose“ Zahlungsart ist rechtlich zumutbar. Das OLG Dresden zeigt, dass seltene Kartenmodelle wie Visa Electron oder spezielle Mastercard-Gold-Varianten nicht als gängige, entgeltfreie Option genügen.
4 min 1Checkout-Check: Widerruf & Pflichtinfos rechtssicher prüfen
Checkliste für Online-Händler: Prüfen Sie Schritt für Schritt, ob Widerruf, Rechtstexte und Pflichtinfos im Checkout stimmen – von Widerrufsbelehrung bis Vertragsbestätigung.
5 minLeitfaden zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Am 13.06.2014 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Der Beitrag beleuchtet die daraus resultierenden wichtigsten Änderungen für den Online-Handel (Ausnahme Widerrufsrecht).
7 min 1Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich. Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen.
15 min 5Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 15: Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten
Im 15. und letzten Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher. Im Jahre 2013 wird gesetzlich normiert werden, dass der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen haben wird, unabhängig vom Bestellwert.
4 min 5Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 13: Neuregelung der Pflichten im Widerrufsfall - Rücksendefrist, Rückzahlungsfrist und Zurückbehaltungsrecht
Im 13. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der beiderseitigen Rechte und Pflichten im Falle eines Widerrufs durch den Verbraucher. Das im Jahre 2013 kommende einheitliche Widerrufsrecht sieht umfassende Änderungen bzw. neue Einführungen betreffend der Rücksendefrist, Rückzahlungsfrist und eines Zurückbehaltungsrechts vor.
5 min 4Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 12: Neues Musterwiderrufsformular für den Verbraucher
Im 12. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um das im Jahre 2013 kommende einheitliche Musterwiderrufsformular für Verbraucher. Nicht genug, dass es ein europäisches Widerrufsbelehrungsmuster geben wird. Anhang I Teil B der EU-Verbraucherrechterichtlinie hält auch für den Verbraucher ein Muster vor, mit dessen Hilfe er seinen Widerruf erklären kann, aber nicht muss! In Zukunft wird auch kein Widerruf mehr durch bloße Rücksendung der Ware möglich sein.
4 minDie EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 10: Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen + Verfristung bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung schon nach 12 Monaten
Im 10. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um das zukünftige Widerrufsrecht, konkret um die Vereinheitlichung der Widerrufsfrist in der EU. Im Jahre 2013 wird zudem eine Verfristung des Widerrufsrechts normiert werden.
3 minDie EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 9: Neue Tatbestände zum Ausschluss des Widerrufsrechts
Im 9. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um das zukünftige Widerrufsrecht, konkret um die neuen Ausschlusstatbestände des Widerrufsrechts, die vom europäischen Gesetzgeber in die nationalen Gesetz der Mitgliedstaaten eingeführt werden sollen. Nach diesen Ausschlusstatbeständen sind die Vorschriften über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nicht anwendbar.
2 minDie EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 8: Verbot von kostenpflichtigen Mehrwertdienstrufnummern (z.B. 0180- und 0900-Nummern)
Im 8. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um das Verbot von kostenpflichtigen Mehrwertdienstrufnummern für den Internethandel. Ein weit verbreitetes Phänomen im Internethandel sind gerade diese kostspieligen Mehrwertdienstrufnummern. Regelmäßig müssen Verbraucher teure shared-cost-Nummern (Vorwahl 0180x) oder gar Premiumnummern (Vorwahl 0900) wählen, um mit dem Verkäufer überhaupt in Kontakt treten zu können. Technische Hintergründe haben diese kostspieligen Rufnummern in aller Regel nicht. Vielmehr bieten gerade Premiumnummern manchen Händlern eine erträgliche Einnahmequelle. Zumindest schrecken Premiumnummern Verbraucher ab, mit dem Unternehmer in Kontakt zu treten. Damit ist in Zukunft Schluss.
3 min 1Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 7: Zahlungsaufschläge für Zahlungsarten
Im 7. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um Zahlungsaufschläge für Zahlungsarten. Viele Händler bieten aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit Verbrauchern auch solche Zahlungsarten an, denen sie aus verschiedensten Gründen eher ablehnend gegenüberstehen. Für diese unbeliebten Zahlungsarten werden häufig „Strafzuschläge“ erhoben, um die Verbraucher von der Auswahl dieser Zahlungsarten abzuhalten. Dieser Praxis wird durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ein Riegel vorgeschoben.
2 min 7Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 6: Bestätigungspflicht bei telefonischem Vertragsschluss
Im 6. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um eine besondere Formvorschrift von Fernabsatzverträgen, die per Telefon mit einem Verbraucher geschlossen worden sind. Ein neuer § 312b BGB-E sieht vor, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn er vom Verbraucher nochmals in Textform bestätigt wird.
2 minDie EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird zur Pflichtinformation
Im 5. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Verpflichtung, den Verbraucher über Liefertermin bei Warenbestellungen zu informieren. Bislang wird die Informationspflicht hinsichtlich der Lieferzeit aus der Verpflichtung des Unternehmers nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, Informationen über „die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung“ zur Verfügung zu stellen, abgeleitet.
7 min 2Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 4: Keine Pflicht zur EU-weiten Belieferung, Pflichtinformationen über Lieferbeschränkungen und Zahlungsmethoden
Im 4. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie beschäftigen wir uns mit der Beschränkbarkeit des Liefergebiets, das ehemalige Schreckgespenst der EU-weiten Lieferpflicht ist hingegen nicht Gegenstand der EU-Verbraucherrechterichtlinie geworden. Des Weiteren sieht die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie eine Verpflichtung zur Belehrung über die möglichen Zahlungsmethoden vor.
3 minDie EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 3: Erstattungspflicht bei voreingestellten Extras
Im 3. Teil unserer Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie geht es um das Thema "Erstattungspflicht bei voreingestellen Extras". Die EU-Verbraucherrechterichtlinie möchte verhindern, dass dem Verbraucher zukünftig teure Extras neben der Hauptleistung kostenpflichtig „untergeschoben“ werden, sofern die aufpreispflichtigen Extras durch eine Voreinstellung (z.B. angecheckte Bestellbox) Vertragsbestandteil geworden sind. Hiernach verliert der Unternehmer nach der EU-Verbraucherrechterichtlinie seinen Anspruch auf Vergütung der Extras, sofern er diese im Rahmen der Bestellung voreingestellt hat.
2 minDie EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 2: Die Buttonlösung kommt: Wirkung fraglich, Handlungsbedarf für nahezu alle Onlinehändler steht fest!
Im 2. Teil unserer Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie geht es um die sog. Buttonlösung. Diese geistert schon seit Monaten als Drohgespenst durch die Welt der deutschen Onlinehändler. Nun steht fest, dass sie kommen wird, sieht doch die Verbraucherrechterichtlinie deren Umsetzung in nationales Recht ausdrücklich vor. Zudem ist der deutsche Gesetzgeber vorgeprescht und hat die Weichen für eine vorzeitige Umsetzung in nationales Recht bereits gestellt. Auch wenn die Buttonlösung primär die Ausrottung der Machenschaften unseriöser Internetanbieter im Visier hat, sind von den kommenden Änderungen nahezu sämtliche, und somit auch die vorbildlichen und seriösen Onlinehändler betroffen.
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