Die meisten Online-Shops stellen ihren Kunden diverse Möglichkeiten zur Verfügung, die getätigten Käufe zu bezahlen. Dies soll einerseits im Interesse der Verbraucherfreundlichkeit eine weitreichende Auswahlfreiheit garantieren, dient aber auch der Ansprache eines möglichst breiten Publikums und der schnellen Zahlungsabwicklung. Wirtschaftlich prekär für den Händler kann ein weites Spektrum an Zahlungsmethoden aber dann werden, wenn nach wirksamem Widerruf der bezahlte Kaufpreis zurückzuerstatten ist. Für einige Zahlungsmittel wie etwa die Kreditkarte können hier nicht unbeträchtliche ‘Provider“-Kosten auf der Händlerseite anfallen. Darf der Händler also für die Rückzahlung auf ein anderes als das vom Kunden ursprünglich gewählte Zahlungsmittel zurückgreifen? Lesen Sie dazu mehr im folgenden Beitrag.