Frage des Tages: Wer trägt die Rücksendekosten bei unvollständigen Retouren?
Im Versandhandel kann es aus unterschiedlichen Gründen zu Retouren kommen. Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht und müssen im Falle des Widerrufs die ggf. bereits gelieferte Ware an den Verkäufer zurücksenden. Daneben kommen Retouren auch im Zusammenhang mit der gesetzlichen Mängelhaftung in Betracht, etwa wenn die dem Käufer gelieferte Ware mangelhaft ist. Je nach Sachverhalt kann der Händler in solchen Fällen verpflichtet sein, die Rücksendekosten zu tragen. Doch was gilt in solchen Fällen, wenn der Käufer die Ware nicht vollständig an den Händler zurückschickt und wer muss ggf. die zusätzlichen Rücksendekosten zahlen?