Kein Verbraucher-Widerrufsrecht bei schnell verderblichen Waren – Was zählt dazu?
Viele Händler verkaufen – teils sehr hochpreisige – Lebensmittel über das Internet. Erklärt ein Verbraucher dann den Widerruf, steht die Frage im Raum, ob der Händler diesen akzeptieren muss. Das Gesetz schließt das Verbraucher-Widerrufsrecht bei schnell verderblichen Waren aus. Doch ist nicht klar und eindeutig geregelt, wann eine Ware als schnell verderblich anzusehen ist. Wir beleuchten die Rechtslage und stellen unseren Mandanten Musterformulierungen zur Kundenkommunikation zu Verfügung.