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USA, Kanada

USA: Zustimmung des Kunden zum elektronischen Vertragsabschluss

Der US-Kunde kann beim Online-Vertrieb auf den Abschluss eines Kaufvertrages in Papierform bestehen. Allerdings bleibt nach US-Recht die Wirksamkeit eines Online-Vertrages von der fehlenden Zustimmung des Kunden zum elektronischen Vertragsabschluss unberührt.

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IT-Recht Kanzlei überarbeitet Datenschutzerklärung für USA

Das Kalifornische Datenschutzgesetz für Verbraucher tritt in Kraft. Es ist das schärfste Datenschutzgesetz in den Vereinigten Staaten. Als der wirtschaftlich wichtigste Bundesstaat prägt Kalifornien mit diesem Gesetz den Datenschutzstandard in den USA.

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Amerikanische Online-Shops: IT-Kanzlei bietet ab sofort an das US-Recht angepasste AGB an

Die USA sind nach wie vor der größte Online-Markt weltweit. Es ist daher für den deutschen Onlinehändler äußerst attraktiv, Waren oder Dienstleistung auf diesem Markt zu vertreiben. Leider sind die rechtlichen Zugangsbarrieren für diesen Markt sehr hoch, da die USA einen eigenen Rechtsraum mit eigenen Regeln darstellen und der deutsche Onlinehändler sich nicht mehr auf die gewohnten rechtlichen deutschen Regeln oder zumindest die europäischen Regeln zum Fernabsatzrecht verlassen kann.

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Amazon USA: IT-Kanzlei bietet AGB für Amazon-Onlinehändler an, die Waren an amerikanische Verbraucher vertreiben

Die USA sind ein gigantischer Online-Markt und daher für einen deutschen Onlinehändler äußerst attraktiv, der US-Kunden gewinnen will. Ohne eine etablierte amerikanische Internet-Plattform ist es für einen deutschen Onlinehändler allerdings fast unmöglich, in den USA Fuß zu fassen. Ein deutscher unabhängiger Onlinehändler würde schlichtweg ignoriert. Darum bietet die Möglichkeit, über die Amazon Internetplattform Waren oder Dienstleistungen in den USA zu vertreiben, eine realistische Chance, US-Kunden zu gewinnen.

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USA, ein Paradies für deutsche Onlinehändler?

Auf den ersten Blick scheinen die USA ein Paradies für deutsche Onlinehändler zu sein. Im Unterschied zu Deutschland gibt es kaum zwingende Regeln zum Verbraucherschutzrecht. Online-Verträge kommen erst bei Bestätigung der Bestellung durch den Onlinehändler zustande. Ein zwingendes Widerrufsrecht für den Verbraucher gibt es nicht. Zwingende datenschutzrechtliche Bestimmungen gibt es kaum. Der Onlinehändler ist daher in den USA in der Formulierung seiner AGB relativ frei.

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Onlinehandel mit den USA, muss der deutsche Onlinehändler US-Recht beachten?

Die USA sind der größte Onlinemarkt der Welt. Für den deutschen Onlinehändler ist daher dieser Markt eine enorme Chance. Die Risiken des Onlinehandels mit den USA werden allerdings unwägbar, wenn der deutsche Onlinehändler dem US-Recht und den US-Gerichten unterworfen ist. Der deutsche Onlinehändler, der von Deutschland aus unter anderem auch Waren in die USA ausliefert, muss sich allerdings nicht mit US-Recht und US-Gerichten auseinandersetzen.

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