Achtung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen in Spanien
Nicht nur in Deutschland sollten beim Verkauf EPR-Gesetze (EPR = Extended Producer Responsibility) beachtet werden. So müssen seit dem 16.01.2023 Importeure vor der Einfuhr ihrer Elektrogeräte und Batterien aus Drittstaaten nach Spanien die Registrierungsnummern aus den Herstellerverzeichnissen für Elektrogeräte und Batterien in das gemeinsame System von Zoll und SOIVRE eintragen. Zudem wurde am 28.12.2022 die neue Verpackungsverordnung im Staatsblatt von Spanien veröffentlicht.