LG Lübeck: Kein Schadensersatz für „mangelhafte“ Haustiere mangels Fristsetzung des Käufers
Der Handel mit Haustieren ist nach dem Gesetz weitgehend so zu behandeln, wie der Handel mit Waren. Dass dies auch bei der Geltendmachung von kaufrechtlichen Mängelrechten gilt, wenn das erworbene Haustier nicht die vertraglich geschuldete Beschaffenheit aufweist, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Lübeck. Dieses hat mit Urteil vom 07.03.2024, Az. 14 S 92/21, entschieden, dass der Käuferin von zwei Hauskatzen jedenfalls dann kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verkäufer zusteht, wenn sie dem Verkäufer ohne triftigen Grund keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.