
Die Werbung mit einem kostenfreien Versand ab einem bestimmten Bestellwert stellt ein beliebtes Mittel zur Kundengewinnung dar. Aber was gilt, wenn es sich der Kunde nach seiner Bestellung anders überlegt und teilweise widerruft mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert nachträglich unterschritten wird? Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler den beworbenen Versandkostenrabatt an sich nicht gewähren wollen. Es empfiehlt sich für einen solchen Fall eine Regelung mit dem Kunden zu treffen, nach der dieser die Versandkosten für den noch verbleibenden Teil der Bestellung nachträglich zu zahlen hat. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten exklusiv ein entsprechendes Muster (inkl. Leitfaden) zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
Vorab: Rechtlicher Hintergrund
Viele Versandhändler werben damit, dass sie dem Kunden ab einem bestimmten Bestellvolumen die Versandkosten erlassen. So weit, so gut. Doch was gilt für den Fall, dass der Kunde es sich nach seiner Bestellung anders überlegt und teilweise widerruft?
Beispiel: Der Händler wirbt damit, dass er die Ware ab einem Bestellvolumen von 100,- Euro (brutto) versandkostenfrei versendet. Der Kunde bestellt Waren im Gesamtwert von 120,- Euro, mit der Folge, dass er an sich keine Versandkosten zu zahlen braucht. Nun widerruft der Kunde hinsichtlich eines Teils seiner Bestellung in Höhe eines Warenwertes von 40,- Euro, mit der Folge, dass der Händler nur noch einen Zahlungsanspruch in Höhe von 80,- Euro hat...
Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler den beworbenen Versandkostenrabatt an sich nicht gewähren wollen.
Es empfiehlt sich für einen solchen Fall eine Regelung mit dem Kunden zu treffen, nach der dieser die Versandkosten für den noch verbleibenden Teil der Bestellung nachträglich zu zahlen hat. Allerdings können dem Kunden die anteiligen Versandkosten nachträglich nur dann berechnet werden, wenn er bereits vor Abgabe seiner Vertragserklärung über die Höhe der Versandkosten für den verbleibenden Teil der Bestellung informiert wurde. Der Kunde darf also nicht nachträglich mit Kosten überrascht werden, die er sich vor Absendung seiner Bestellung nicht ausrechnen konnte.
Muster: Vertragliche Einräumung eines Rechts zum Teil-Widerruf vor dem Kauf
Es bietet sich der Einsatz des nachfolgenden Musters an:
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Tipp: Die Klausel sollte in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrem Hinweis, dass Sie ab einem bestimmten Bestellvolumen versandkostenfrei versenden, eingesetzt werden. Hierzu können Sie die Klausel entweder direkt neben bzw. unter den Hinweis schreiben oder in der dargestellten Weise über einen Sternchenhinweis mit Ihrem Hinweis verbinden.
Muster: Nachträgliche Vereinbarung mit dem Kunden
Fehlt die oben genannte vertragliche Vereinbarung über das Recht zum Teil-Widerruf kann der Kunde ein solches auch nicht eigenmächtig ausüben. Der Händler hat in diesem Fall die folgenden Möglichkeiten:
1) Der Händler weist den Teil-Widerruf des Kunden als unzulässig zurück und nimmt so in Kauf, dass der Kunde seine Vertragserklärung in der Folge insgesamt widerruft (Fristwahrung vorausgesetzt).
2) Der Händler akzeptiert den Teil-Widerruf des Kunden und verzichtet auf die Geltendmachung anteiliger Versandkosten, ohne hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zu treffen.
3) Der Händler akzeptiert den Teil-Widerruf des Kunden unter der Bedingung, dass dieser sich zur nachträglichen Zahlung anteiliger Versandkosten in bestimmter Höhe bereit erklärt.
Entscheidet sich der Händler für die dritte Option, muss er mit dem Kunden zwingend noch eine Vereinbarung über die nachträglich zu zahlenden und ggf. mit dem Rückzahlungsanspruch zu verrechnenden Versandkosten treffen. Auch bei dieser Option nimmt der Händler in Kauf, dass der Kunde im Falle einer Ablehnung des Angebots des Händlers seine Vertragserklärung in der Folge insgesamt widerruft (Fristwahrung vorausgesetzt).
Ein Schreiben des Händlers an den Kunden im Rahmen einer nachträglichen Vereinbarung über Teil-Widerruf und Versandkosten könnte etwa wie folgt lauten:
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