Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frage des Tages: Brauche ich denn überhaupt AGB?
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gehören zum Tagesgeschäft für Online-Händler. Doch brauche ich als Händler denn zwingend AGB oder kann ich diese auch weglassen? Auf diese Fragestellung gehen wir gerne näher ein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gehören zum Tagesgeschäft für Online-Händler. Doch brauche ich als Händler denn zwingend AGB oder kann ich diese auch weglassen? Auf diese Fragestellung gehen wir gerne näher ein.
Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets
Das Landgerichts München I hat neulich entschieden, dass die AGB-Klausel einer Tickethändlerin zur mangelnden Erstattungsfähigkeit von Vorverkaufsgebühren für abgesagte Veranstaltungen unwirksam ist.
Das Landgerichts München I hat neulich entschieden, dass die AGB-Klausel einer Tickethändlerin zur mangelnden Erstattungsfähigkeit von Vorverkaufsgebühren für abgesagte Veranstaltungen unwirksam ist.
BGH: Mehrdeutige AGB-Klausel zu pauschaliertem Schadenersatz bei Zahlungsverzug unzulässig
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Fernabsatzhandel unerlässlich, um Kunden mit gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu Vertragsschluss und Vertragsdurchführung zu versorgen und um das geltende Recht bestmöglich zu Gunsten des Verwenders zu modifizieren. Für letzteres Bestreben existieren aber gesetzliche Grenzen. AGB-Klauseln können unwirksam sein, wenn sie von der Rechtslage derart abweichen, dass sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Mit Urteil vom 10.06.2020 (Az. VIII ZR 289/19) hat der BGH im Angesicht dessen jüngst eine AGB-Klausel über pauschalierte Ersatzbeträge im Falle eines Zahlungsverzugs für unwirksam und unzulässig erklärt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Fernabsatzhandel unerlässlich, um Kunden mit gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu Vertragsschluss und Vertragsdurchführung zu versorgen und um das geltende Recht bestmöglich zu Gunsten des Verwenders zu modifizieren. Für letzteres Bestreben existieren aber gesetzliche Grenzen. AGB-Klauseln können unwirksam sein, wenn sie von der Rechtslage derart abweichen, dass sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Mit Urteil vom 10.06.2020 (Az. VIII ZR 289/19) hat der BGH im Angesicht dessen jüngst eine AGB-Klausel über pauschalierte Ersatzbeträge im Falle eines Zahlungsverzugs für unwirksam und unzulässig erklärt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Vorsicht bei der Verwendung von Gerichtsstandsvereinbarungen
Immer wieder sind Gerichtsstandsvereinbarungen Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, da an deren Wirksamkeit komplexe rechtliche Voraussetzungen geknüpft sind. Häufig bemerken Onlinehändler gar nicht, dass sie eine derartige Vereinbarung vorhalten. Aus diesem Grund soll die grundsätzliche Problematik im nachfolgenden Beitrag einmal aufbereitet werden.
Immer wieder sind Gerichtsstandsvereinbarungen Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, da an deren Wirksamkeit komplexe rechtliche Voraussetzungen geknüpft sind. Häufig bemerken Onlinehändler gar nicht, dass sie eine derartige Vereinbarung vorhalten. Aus diesem Grund soll die grundsätzliche Problematik im nachfolgenden Beitrag einmal aufbereitet werden.
Professionelle AGB für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Das Geschäft mit Feriendomizilen boomt. Immer mehr Urlauber ziehen die heimelige Atmosphäre und die Entfaltungsmöglichkeiten in angemieteten Eigenheimen einem Aufenthalt in Hotels und Hotelkomplexen vor. Die IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung und Impressum) für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern an.
Das Geschäft mit Feriendomizilen boomt. Immer mehr Urlauber ziehen die heimelige Atmosphäre und die Entfaltungsmöglichkeiten in angemieteten Eigenheimen einem Aufenthalt in Hotels und Hotelkomplexen vor. Die IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung und Impressum) für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern an.
Rechtliche Besonderheiten bei Vertragsschlüssen per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief
Viele Online-Händler bieten ihren Kunden neben der Möglichkeit, Bestellungen über das Warenkorbsystem im Online-Shop aufzugeben auch die Möglichkeit an, telefonisch, per Fax per E-Mail oder per Brief zu bestellen. Daneben verwenden einige Online-Händler auch Printkataloge, in denen Sie Verbrauchern für Bestellungen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden zur Verfügung stellen.
Viele Online-Händler bieten ihren Kunden neben der Möglichkeit, Bestellungen über das Warenkorbsystem im Online-Shop aufzugeben auch die Möglichkeit an, telefonisch, per Fax per E-Mail oder per Brief zu bestellen. Daneben verwenden einige Online-Händler auch Printkataloge, in denen Sie Verbrauchern für Bestellungen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden zur Verfügung stellen.
Entscheidung des EuGH: Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ist unzulässig
Das deutsche BGB gestattet es Unternehmern beim Verkauf von Gebrauchtware, die Verjährungsfrist für Sachmängel an der Ware von regulär 2 Jahren auf 1 Jahr zu verkürzen. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass das deutsche Gesetz in diesem Punkt unionrechtswidrig ist. Auch für Onlinehändler ist dies eine wichtige Entscheidung mit Handlungsbedarf, die nachfolgend aus Sicht des Händlers näher erläutert werden soll.
Das deutsche BGB gestattet es Unternehmern beim Verkauf von Gebrauchtware, die Verjährungsfrist für Sachmängel an der Ware von regulär 2 Jahren auf 1 Jahr zu verkürzen. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass das deutsche Gesetz in diesem Punkt unionrechtswidrig ist. Auch für Onlinehändler ist dies eine wichtige Entscheidung mit Handlungsbedarf, die nachfolgend aus Sicht des Händlers näher erläutert werden soll.
IT-Recht Kanzlei erweitert AGB für eigene Online-Shops um Klauseln für Montage und Reparaturen
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB für eigene Online-Shops überarbeitet und den Anwendungsbereich dieser AGB erweitert. So können die AGB der IT-Recht Kanzlei nunmehr u. a. auch für den Fall eingesetzt werden, dass neben dem Verkauf von Waren auch deren Montage/Einbau beim Kunden angeboten wird. Auch für den Fall, dass der Händler neben dem Verkauf von Waren Reparaturen von (paketversandfähigen) Gegenständen des Kunden (außerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung) anbietet, enthalten die AGB nunmehr eine gesonderte Regelung.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB für eigene Online-Shops überarbeitet und den Anwendungsbereich dieser AGB erweitert. So können die AGB der IT-Recht Kanzlei nunmehr u. a. auch für den Fall eingesetzt werden, dass neben dem Verkauf von Waren auch deren Montage/Einbau beim Kunden angeboten wird. Auch für den Fall, dass der Händler neben dem Verkauf von Waren Reparaturen von (paketversandfähigen) Gegenständen des Kunden (außerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung) anbietet, enthalten die AGB nunmehr eine gesonderte Regelung.
Geschickt eingefädelt: Was Hobby-Näher bei Impressum, Widerrufsbelehrung, AGB & Co beachten müssen
Nähen erlebt zurzeit eine Renaissance: Immer mehr Kreative entdecken ihre Liebe zu Stoffen, Schnittmustern und Nähmaschinen. Viele von ihnen wollen weitere Handgemacht-Begeisterte an ihrer Leidenschaft teilhaben lassen und bieten ihre Ware im eigenen Online-Shop oder auf Marketplaces wie DaWanda, Etsy & Co an. Was bei den meisten dabei nicht (ganz oben) auf der Agenda steht: Hobby-Näher, die ihre kleinen Kostbarkeiten verkaufen möchten, müssen von der Impressumsangabe über die Widerrufsbelehrung bis hin zur transparenten Angabe von Preisen zahlreiche rechtliche Fallstricke beachten. Dabei können bereits kleine Fehler zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Wie Sie die rechtlichen Stolpersteine vermeiden und Ihr Genähtes rechtssicher an den Kunden bringen, zeigen wir Ihnen im Folgenden Beitrag.
Nähen erlebt zurzeit eine Renaissance: Immer mehr Kreative entdecken ihre Liebe zu Stoffen, Schnittmustern und Nähmaschinen. Viele von ihnen wollen weitere Handgemacht-Begeisterte an ihrer Leidenschaft teilhaben lassen und bieten ihre Ware im eigenen Online-Shop oder auf Marketplaces wie DaWanda, Etsy & Co an. Was bei den meisten dabei nicht (ganz oben) auf der Agenda steht: Hobby-Näher, die ihre kleinen Kostbarkeiten verkaufen möchten, müssen von der Impressumsangabe über die Widerrufsbelehrung bis hin zur transparenten Angabe von Preisen zahlreiche rechtliche Fallstricke beachten. Dabei können bereits kleine Fehler zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Wie Sie die rechtlichen Stolpersteine vermeiden und Ihr Genähtes rechtssicher an den Kunden bringen, zeigen wir Ihnen im Folgenden Beitrag.
Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 4: AGB und unzulässige Klauseln
Bei dem Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stehen viele Shop-Betreiber vor gleich mehreren großen Fragezeichen: Brauche ich überhaupt AGB? Was sollte in diesen geregelt werden? Welche Klauseln sind unzulässig? Der vierte Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei versucht auf einige dieser Fragen Antworten zu geben und so aus den Fragezeichen Ausrufezeichen zu machen.
Bei dem Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stehen viele Shop-Betreiber vor gleich mehreren großen Fragezeichen: Brauche ich überhaupt AGB? Was sollte in diesen geregelt werden? Welche Klauseln sind unzulässig? Der vierte Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei versucht auf einige dieser Fragen Antworten zu geben und so aus den Fragezeichen Ausrufezeichen zu machen.
Änderungen im AGB-Recht: „Schriftformklauseln“ sollten bis zum 01.10.2016 überprüft werden
Das neue Gesetz „Gesetzt zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ ist bereits seit dem 24.02.2016 in Kraft und erfordert ab dem 01.10.2016 die Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Schriftformklauseln enthalten.
Das neue Gesetz „Gesetzt zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ ist bereits seit dem 24.02.2016 in Kraft und erfordert ab dem 01.10.2016 die Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Schriftformklauseln enthalten.
EuGH: Sind Rechtswahlklauseln unzulässig?
Der grenzüberschreitende Handel bietet Unternehmern wie Verbrauchern zahlreiche Vorteile. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, gerade wenn es darum geht, welche Rechtsordnung auf den Vertrag Anwendung finden soll. Um Klarheit darüber zu schaffen, bedienen sich zahlreiche Unternehmen sogenannter Rechtswahlklauseln. Auch der Marketplace-Riese Amazon versucht das Recht seiner Kunden durch eine Rechtswahlklausel zu bestimmen – allerdings voraussichtlich ohne Erfolg, wie der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts nahe legt.
Der grenzüberschreitende Handel bietet Unternehmern wie Verbrauchern zahlreiche Vorteile. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, gerade wenn es darum geht, welche Rechtsordnung auf den Vertrag Anwendung finden soll. Um Klarheit darüber zu schaffen, bedienen sich zahlreiche Unternehmen sogenannter Rechtswahlklauseln. Auch der Marketplace-Riese Amazon versucht das Recht seiner Kunden durch eine Rechtswahlklausel zu bestimmen – allerdings voraussichtlich ohne Erfolg, wie der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts nahe legt.
Vorteile durch Einsatz professioneller AGB – gerade im B2B-Bereich
Jeder Webshop verfügt über AGB, die das Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und seinen Kunden ausgestalten. Spricht der Webshop sowohl Verbraucher als auch Unternehmer als Kunden an, so rückt die für den Händler möglichst vorteilhafte Gestaltung der AGB in den Fokus. Weder sollten den Verbrauchern die ihnen zustehenden gesetzlichen Verbraucherrechte beschnitten, noch Unternehmern zu viele rechtliche Vorteile eingeräumt werden. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Thematik und zeigt auf, in welchen Bereichen den Händlern ein Spielraum zum AGB-Tuning zusteht.
Jeder Webshop verfügt über AGB, die das Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und seinen Kunden ausgestalten. Spricht der Webshop sowohl Verbraucher als auch Unternehmer als Kunden an, so rückt die für den Händler möglichst vorteilhafte Gestaltung der AGB in den Fokus. Weder sollten den Verbrauchern die ihnen zustehenden gesetzlichen Verbraucherrechte beschnitten, noch Unternehmern zu viele rechtliche Vorteile eingeräumt werden. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Thematik und zeigt auf, in welchen Bereichen den Händlern ein Spielraum zum AGB-Tuning zusteht.
LG Düsseldorf: Rechtliche Anforderungen an Rücklastschrift- und Mahngebühren
Das Landgericht Düsseldorf hat eine interessante Entscheidung getroffen (LG Düsseldorf Urteil vom 29. Juli 2015 – Az. 12 O 195/15), die für Händler wichtig sein kann, da sie rechtliche Anforderungen an Rücklastschrift- und Mahngebühren bei fehlgeschlagenen Lastschriften von Kundenkonten betrifft.
Das Landgericht Düsseldorf hat eine interessante Entscheidung getroffen (LG Düsseldorf Urteil vom 29. Juli 2015 – Az. 12 O 195/15), die für Händler wichtig sein kann, da sie rechtliche Anforderungen an Rücklastschrift- und Mahngebühren bei fehlgeschlagenen Lastschriften von Kundenkonten betrifft.
Wettbewerbswidrig: Verwendung unwirksamer AGB zum Teilbelieferungsrecht und der Haftungsbeschränkung
Wirksame AGB sind ein nützliches Instrument der Vertragsgestaltung, das den täglichen Geschäftsverkehr erheblich erleichtert. Unwirksame AGB hingegen sind ein Ärgernis gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen ist es keiner der beteiligten Vertragsparteien möglich sich auf eine unwirksame AGB zu berufen, zum anderen kann die Verwendung unwirksamer AGB eine Abmahnung nach sich ziehen. Dass an den Inhalt von AGB hohe Anforderungen zu stellen sind, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Regensburg, welches sich mit Regelungen zu Teillieferungsvereinbarungen und Haftungsbeschränkungen auseinander zu setzen hatte.
Wirksame AGB sind ein nützliches Instrument der Vertragsgestaltung, das den täglichen Geschäftsverkehr erheblich erleichtert. Unwirksame AGB hingegen sind ein Ärgernis gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen ist es keiner der beteiligten Vertragsparteien möglich sich auf eine unwirksame AGB zu berufen, zum anderen kann die Verwendung unwirksamer AGB eine Abmahnung nach sich ziehen. Dass an den Inhalt von AGB hohe Anforderungen zu stellen sind, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Regensburg, welches sich mit Regelungen zu Teillieferungsvereinbarungen und Haftungsbeschränkungen auseinander zu setzen hatte.
LG Arnsberg: AGB-Klausel, welche die Korrektheit oder Vollständigkeit von getätigten Informationen ausnimmt, ist wettbewerbswidrig
Das LG Arnsberg (Urteil vom 03.09.2015, Az: I-8 O 63/15) hatte in einer aktuellen Entscheidung festgehalten, dass eine Klausel welche die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen ausnimmt, wettbewerbswidrig sei. Darüber hinaus ließ das Gericht keinen Zweifel daran, dass fehlende Angaben zum Handelsregistergericht und zur Handelsregisternummer einen spürbaren Wettbewerbsverstoß darstellen. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem heutigen Beitrag:
Das LG Arnsberg (Urteil vom 03.09.2015, Az: I-8 O 63/15) hatte in einer aktuellen Entscheidung festgehalten, dass eine Klausel welche die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen ausnimmt, wettbewerbswidrig sei. Darüber hinaus ließ das Gericht keinen Zweifel daran, dass fehlende Angaben zum Handelsregistergericht und zur Handelsregisternummer einen spürbaren Wettbewerbsverstoß darstellen. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem heutigen Beitrag:
AGB-Schnittstelle Version 3.0 der IT-Recht Kanzlei - alles automatisch: AGB-Aktualisierung und AGB-Überwachung
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB-Schnittstelle stark weiterentwickelt: Die neue Version 3.0 ermöglicht die komplett automatische Aktualisierung Ihrer Rechtstexte. So sorgt unsere Automatik bei jeder rechtlichen Änderung für ein zeitnahes Update der Texte, ohne dass Sie tätig werden müssen. Ein weiterer Vorteil und derzeit Alleinstellungsmerkmal der IT-Recht Kanzlei: Wir kontrollieren mehrfach täglich (!) Ihre Internetpräsenz auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir bei den Rechtstexten einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB-Schnittstelle stark weiterentwickelt: Die neue Version 3.0 ermöglicht die komplett automatische Aktualisierung Ihrer Rechtstexte. So sorgt unsere Automatik bei jeder rechtlichen Änderung für ein zeitnahes Update der Texte, ohne dass Sie tätig werden müssen. Ein weiterer Vorteil und derzeit Alleinstellungsmerkmal der IT-Recht Kanzlei: Wir kontrollieren mehrfach täglich (!) Ihre Internetpräsenz auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir bei den Rechtstexten einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend.
B2B-AGB für Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Rechtstexte für 14,90 Euro / Monat an
Online-Händler, die mit anderen Unternehmern (B2B) Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr abschließen, können sich durch die Verwendung geeigneter AGB beachtliche rechtliche Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Lage verschaffen. Denn der Gesetzgeber räumt Unternehmern insoweit einen deutlich breiteren Spielraum bei der Gestaltung von AGB ein, als dies bei Verträgen mit Verbrauchern der Fall ist.
Online-Händler, die mit anderen Unternehmern (B2B) Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr abschließen, können sich durch die Verwendung geeigneter AGB beachtliche rechtliche Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Lage verschaffen. Denn der Gesetzgeber räumt Unternehmern insoweit einen deutlich breiteren Spielraum bei der Gestaltung von AGB ein, als dies bei Verträgen mit Verbrauchern der Fall ist.
Abmahngefahr! Aktuell wird fehlende Information zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts abgemahnt
Wer beim Verkauf von Waren im Internet übersieht, den Verbraucher bereits online darüber zu informieren, dass ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht besteht, riskiert derzeit in hohem Maße, sich eine Abmahnung einzufangen.
Wer beim Verkauf von Waren im Internet übersieht, den Verbraucher bereits online darüber zu informieren, dass ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht besteht, riskiert derzeit in hohem Maße, sich eine Abmahnung einzufangen.
“Es gilt deutsches Recht” – Klausel tatsächlich abmahnbar?
Die Gestaltung von AGB ist für Webshop-Betreiber stets eine Gratwanderung. Einerseits sollten möglichst viele Punkte für beide Vertragsseiten umfassend geregelt werden. Andererseits müssen die Unternehmer aufpassen, dass die Klauseln die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind. Das OLG Oldenburg hat nun eine gängige Rechtswahlklausel in den AGB eines Online-Shops für unwirksam erklärt und deren Verwendung daher als Wettbewerbsverstoß angesehen. Vielen Online-Händlern drohen daher nun Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung des OLG Oldenburg vor und gibt Tipps zur Senkung des Abmahnrisikos.
Die Gestaltung von AGB ist für Webshop-Betreiber stets eine Gratwanderung. Einerseits sollten möglichst viele Punkte für beide Vertragsseiten umfassend geregelt werden. Andererseits müssen die Unternehmer aufpassen, dass die Klauseln die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind. Das OLG Oldenburg hat nun eine gängige Rechtswahlklausel in den AGB eines Online-Shops für unwirksam erklärt und deren Verwendung daher als Wettbewerbsverstoß angesehen. Vielen Online-Händlern drohen daher nun Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung des OLG Oldenburg vor und gibt Tipps zur Senkung des Abmahnrisikos.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
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