Spanisches Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher
Das Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher ist in Europa unterschiedlich geregelt, auch wenn einige Aspekte durch EU-Richtlinien wie die EU-Verbraucherrechterichtlinie und die EU-Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchgüterkaufs 1999/44/EG europaweit harmonisiert sind. Das trifft insbesondere für das Gewährleistungsrecht zu. Der Onlinehändler, der Waren für Verbraucher in Spanien vertreibt, sollte daher die spanischen Gewährleistungsregeln kennen, die nicht abbedungen werden können.