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Frankreich - Verkauf ins Ausland

Der Onlinehandel mit Frankreich kann beträchtlichen rechtlichen Schwierigkeiten begegnen. Zudem setzt sich der deutsche Onlinehändler der Gefahr von Sanktionen in Frankreich (Geldbußen und Geldstrafen) aus, wenn er französischen Vorschriften zuwiderhandelt. Die IT-Recht-Kanzlei will daher für den deutschen Onlinehändler einen systematisierten, praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Rechtsfragen geben, die er im französischen E-Commerce Recht kennen sollte. AGB nach französischem Recht bietet die IT-Recht Kanzlei hier an.

Wichtige Änderungen bei französischen AGB ab Oktober 2022!

Der französische Gesetzgeber hat Änderungen der Informationspflichten für Händler hinsichtlich der Gewährleistungsrechte von Verbrauchern beschlossen. Dies bedingt eine Aktualisierung der AGB von Online-Händlern für den französischen Markt.

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Zuständige Streitschlichtungsstelle für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland, der Waren in Frankreich vertreibt

Die IT-Recht Kanzlei hat in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag zur Frage der Geltung der französischen Vorschriften zur Streitbeilegung Stellung genommen. Dabei ging es auch um die Informationspflicht des Online-Händlers mit Sitz in Deutschland, über welche Streitschlichtungsstelle er seine französischen Kunden informieren muss, wenn der Händler französischem Recht unterworfen ist. Das europäische Verbraucherzentrum Frankreich (Centre Européen des Consommateurs France) hat auf Anfrage der IT- Recht Kanzlei jetzt geantwortet und dabei auch zur Auslegung des französischen Streitbeilegungsrechts bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Stellung genommen.

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Französische alternative Streitbeilegung – Geltung für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland bei Vertrieb von Waren nach Frankreich

Die neuen europäischen Regeln zur alternativen Streitbeilegung bürden dem Online-Händler neue Pflichten auf. Die entsprechende Richtlinie ist mittlerweile durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Regeln der französischen Streitbeilegung weichen allerdings in einem wichtigen Punkt von den entsprechenden deutschen Bestimmungen ab. Nach deutschem Recht ist die Teilnahme an Streitverfahren grundsätzlich freiwillig. Der Online-Händler muss den Verbraucher nur dann auf alternative Streitbeilegungsverfahren hinweisen, wenn er zur Teilnahme an solchen Verfahren verpflichtet ist oder hierzu bereit ist. Die französischen Bestimmungen verpflichten den Online-Händler in jedem Fall zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.

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E-Commerce Frankreich: Französische Vorschriften zum Datenschutzrecht

Hinsichtlich der Vorschriften zum französischen Datenschutzrecht stellt sich die wichtige Vorfrage, ob alle Onlinehändler, die Waren in Frankreich vertreiben, dem französischen Datenschutzrecht unterworfen sind. Der deutsche Onlinehändler, für den französisches Datenschutzrecht gilt, muss sich auf wesentlich strengere Regeln als in Deutschland einstellen. Das beginnt mit der verpflichtenden Registrierung bei der französischen Datenschutzkommission und gilt insbesondere für die Vorschriften für den Newsletter und für den Einsatz von Cookies. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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