Verkauf von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher

Leitfaden: Warmwasserspeicher richtig im Internet kennzeichnen

Leitfaden: Warmwasserspeicher richtig im Internet kennzeichnen
Leitfaden: Warmwasserspeicher richtig im Internet kennzeichnen

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Warmwasserspeichern im Internet hat sich in den letzten Jahren zu einer echten Herausforderung entwickelt. Dabei sind mittlerweile die Vorgaben dreier (!) EU-Verordnungen zu berücksichtigen, wobei der Umfang der Kennzeichnungspflichten wiederum davon abhängt, ob Warmwasserspeicher konkret angeboten oder bloß beworben werden. Die IT-Recht Kanzlei stellt sich der Herausforderung und veröffentlicht einen aktuellen Leitfaden zur rechtssicheren Kennzeichnung von Warmwasserspeichern im Internet.

Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher: Ab dem 26.09.2015 gelten neue Kennzeichnungspflichten

Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher: Ab dem 26.09.2015 gelten neue Kennzeichnungspflichten
Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher: Ab dem 26.09.2015 gelten neue Kennzeichnungspflichten

Sie möchten Warmwasserbereiter oder Warmwasserspeicher im Internet (oder Katalogen) bewerben und zum Verkauf anbieten? Dann haben Sie ab dem 26.09.2015 diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Maschinen sind genau betroffen? Wie sind Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher oder auch Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen beim Vertrieb über das Internet zu kennzeichnen? Wie sind die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 812/2013 sowie der EU-Verordnung 518/2014 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie zu befolgen? Lesen Sie zu dem Thema die aktuellen FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

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