Versandproblematiken
LG Freiburg im Breisgau: Vorausgewählter aufpreispflichtiger Express-Versand im Checkout wettbewerbswidrig
Viele Online-Händler bieten Verbrauchern gegen Aufpreis neben dem Standard-Versand einen schnelleren Express-Versand mit deutlich verkürzter Lieferzeit an. Dass zu dessen Inanspruchnahme im Checkout des Online-Shops aber nicht durch Vorauswahl gedrängt werden darf, entschied mit Urteil vom 16.09.2023 das LG Freiburg im Breisgau.
Viele Online-Händler bieten Verbrauchern gegen Aufpreis neben dem Standard-Versand einen schnelleren Express-Versand mit deutlich verkürzter Lieferzeit an. Dass zu dessen Inanspruchnahme im Checkout des Online-Shops aber nicht durch Vorauswahl gedrängt werden darf, entschied mit Urteil vom 16.09.2023 das LG Freiburg im Breisgau.
Frage des Tages: Wer trägt beim Versendungskauf die Einlagerungskosten für Speditionsware bei Lieferverzögerungen?
Sperrige Ware, die per Spedition versendet wird, muss vom Händler häufig vorübergehend eingelagert werden, bis zwischen Kunde und Spediteur ein konkreter Liefertermin vereinbart wurde. Dies stellt jedenfalls dann kein Problem für den Händler dar, wenn dieser selbst über ausreichend Lagerfläche verfügt, auf der er die Ware vorübergehend abstellen kann. Was aber gilt für den Fall, dass der Händler die Ware bis zum Liefertermin kostenpflichtig einlagern muss, wenn der Kunde erst sehr viel später einen Liefertermin mit dem beauftragten Spediteur vereinbart oder wenn der Kunde nicht auf das Lieferangebot des Händlers reagiert? Dieser Frage gehen wir im folgenden Beitrag auf den Grund.
Sperrige Ware, die per Spedition versendet wird, muss vom Händler häufig vorübergehend eingelagert werden, bis zwischen Kunde und Spediteur ein konkreter Liefertermin vereinbart wurde. Dies stellt jedenfalls dann kein Problem für den Händler dar, wenn dieser selbst über ausreichend Lagerfläche verfügt, auf der er die Ware vorübergehend abstellen kann. Was aber gilt für den Fall, dass der Händler die Ware bis zum Liefertermin kostenpflichtig einlagern muss, wenn der Kunde erst sehr viel später einen Liefertermin mit dem beauftragten Spediteur vereinbart oder wenn der Kunde nicht auf das Lieferangebot des Händlers reagiert? Dieser Frage gehen wir im folgenden Beitrag auf den Grund.
Frage des Tages: Rückforderbarkeit vermeintlich überzogener Versandkosten im Online-Handel?
Die Kosten für Lieferungen legt jeder Online-Händler selbst fest und entscheidet so nach eigenem Ermessen über deren Höhe und räumlichen Geltungsbereich. Wie verhält es sich aber, wenn der Händler aufgrund von Produktgewicht und -größe eine günstigere Versandoption des Transportdienstleisters nutzen kann, die die geltend gemachten Versandkosten deutlich unterbietet? Muss der Händler dem Kunden hier anteilige Kosten rückerstatten? Wir klären auf.
Die Kosten für Lieferungen legt jeder Online-Händler selbst fest und entscheidet so nach eigenem Ermessen über deren Höhe und räumlichen Geltungsbereich. Wie verhält es sich aber, wenn der Händler aufgrund von Produktgewicht und -größe eine günstigere Versandoption des Transportdienstleisters nutzen kann, die die geltend gemachten Versandkosten deutlich unterbietet? Muss der Händler dem Kunden hier anteilige Kosten rückerstatten? Wir klären auf.
Lieferung „frei Bordsteinkante“: Bei Online-Angeboten Hinweis grundsätzlich bereits im Angebot erforderlich!
Viele Online-Händler verkaufen neben paketversandfähigen auch sperrige Güter, die nicht per Paketdienst sondern per Spedition geliefert werden müssen. Derartige Güter werden von den meisten Speditionen aber nicht bis vor die Haus- oder Wohnungstür sondern lediglich „frei Bordsteinkante“ geliefert. Auf diesen Umstand muss der Online-Händler grundsätzlich bereits in seinem Angebot hinweisen. Warum dies so ist und wie sich dies in der Praxis umsetzen lässt, erläutern wir in diesem Beitrag.
Viele Online-Händler verkaufen neben paketversandfähigen auch sperrige Güter, die nicht per Paketdienst sondern per Spedition geliefert werden müssen. Derartige Güter werden von den meisten Speditionen aber nicht bis vor die Haus- oder Wohnungstür sondern lediglich „frei Bordsteinkante“ geliefert. Auf diesen Umstand muss der Online-Händler grundsätzlich bereits in seinem Angebot hinweisen. Warum dies so ist und wie sich dies in der Praxis umsetzen lässt, erläutern wir in diesem Beitrag.
Frage des Tages: Rechtsfolgen, wenn verschollenes Paket dem Kunden doch noch zugestellt wird?
Das (vermeintliche) Abhandenkommen von Sendungen ist der wohl häufigste Grund für Leistungsstörungen im Online-Handel. Ob in den Händen des Transportunternehmens tatsächlich verlustig gegangen oder vom Kunden der Wahrheit zuwider behauptet, sind im Falle einer Nichtzustellung Kaufverträge grundsätzlich rückabzuwickeln. Was aber gilt und welche Ansprüche der Händler hat, wenn die Ware wieder auftaucht und dem Kunden schließlich doch noch zugestellt werden kann, beantworten wir in diesem Beitrag.
Das (vermeintliche) Abhandenkommen von Sendungen ist der wohl häufigste Grund für Leistungsstörungen im Online-Handel. Ob in den Händen des Transportunternehmens tatsächlich verlustig gegangen oder vom Kunden der Wahrheit zuwider behauptet, sind im Falle einer Nichtzustellung Kaufverträge grundsätzlich rückabzuwickeln. Was aber gilt und welche Ansprüche der Händler hat, wenn die Ware wieder auftaucht und dem Kunden schließlich doch noch zugestellt werden kann, beantworten wir in diesem Beitrag.
LG Memmingen: Kein Wettbewerbsverstoß bei Missachtung von Transportsicherungspflichten
Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR), enthält zahlreiche Regelungen wie Gefahrgüter im Straßenverkehr verpackt, gesichert und gekennzeichnet werden müssen. Die ADR legt dabei fest, dass die Beförderung bestimmter gefährliche Güter nicht, oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Dabei schreibt sie unteranderem vor, dass gewisse Produkte, nur wenn sie mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen sind, transportiert werden dürfen. Das Landgericht Memmingen hatte nun in seinem Urteil vom 06.09.2019 (Az. 2 HK O 866/19) zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen diese Transportschriften auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR), enthält zahlreiche Regelungen wie Gefahrgüter im Straßenverkehr verpackt, gesichert und gekennzeichnet werden müssen. Die ADR legt dabei fest, dass die Beförderung bestimmter gefährliche Güter nicht, oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Dabei schreibt sie unteranderem vor, dass gewisse Produkte, nur wenn sie mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen sind, transportiert werden dürfen. Das Landgericht Memmingen hatte nun in seinem Urteil vom 06.09.2019 (Az. 2 HK O 866/19) zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen diese Transportschriften auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Abmahnfalle Versandangaben: Gewusst wie...
Versicherter Versand, weltweiter Versand auf Nachfrage, uneingeschränkte Werbung mit versandkostenfrei - dies sind nur ein paar Beispiele dieses variantenreichen Abmahnthemas "Versandangaben". Vermutlich auch ein Grund, warum Abmahner sich hier so hartnäckig und regelmäßig versuchen. Aber nicht falsch verstehen: Die zulässigen Angaben zum Versand sind kein Hexenwerk, man muss nur wissen wie es geht - dann sind Abmahnungen vermeidbar....
Versicherter Versand, weltweiter Versand auf Nachfrage, uneingeschränkte Werbung mit versandkostenfrei - dies sind nur ein paar Beispiele dieses variantenreichen Abmahnthemas "Versandangaben". Vermutlich auch ein Grund, warum Abmahner sich hier so hartnäckig und regelmäßig versuchen. Aber nicht falsch verstehen: Die zulässigen Angaben zum Versand sind kein Hexenwerk, man muss nur wissen wie es geht - dann sind Abmahnungen vermeidbar....
Das leidige Thema Auslandsversandkosten – wie geht man damit in der Praxis am besten um?
Aktuell fällt der IDO-Verband mit zahlreichen Abmahnungen zum Thema fehlende Angabe der Auslandsversandkosten auf. Worauf Onlinehändler hier in der Praxis achten sollten, um eine solche Abmahnung zu vermeiden, erläutern wir in diesem Beitrag.
Aktuell fällt der IDO-Verband mit zahlreichen Abmahnungen zum Thema fehlende Angabe der Auslandsversandkosten auf. Worauf Onlinehändler hier in der Praxis achten sollten, um eine solche Abmahnung zu vermeiden, erläutern wir in diesem Beitrag.
Rechtsfolgen bei Untergang und Rücksendungen von Paketen nach erfolglosem Zustellungsversuch
Im Online-Handel gelten für den Warenversand zugunsten des Verbrauchers bestimmte Abweichungen von den allgemeinen Gefahrtragungsregelungen, die bestimmen, wer im Falle des Verlusts oder Untergangs einer Sendung die Verantwortung trägt. Im Idealfall werden Pakete bei der Zustellung unmittelbar vom Verbraucher entgegengenommen. Oftmals kommt es aber stattdessen vor, dass der Verbraucher bei einem Zustellversuch nicht anzutreffen ist und die Sendung sodann in einem Paketshop zur Abholung für einen bestimmten Zeitraum bereitgehalten wird. Muss der Händler bei Untergang oder Verlust auf seine Kosten erneut liefern? Und wie verhält es sich, wenn das Paket nach Ablauf des Abholungszeitraums zurückgesandt wird? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Im Online-Handel gelten für den Warenversand zugunsten des Verbrauchers bestimmte Abweichungen von den allgemeinen Gefahrtragungsregelungen, die bestimmen, wer im Falle des Verlusts oder Untergangs einer Sendung die Verantwortung trägt. Im Idealfall werden Pakete bei der Zustellung unmittelbar vom Verbraucher entgegengenommen. Oftmals kommt es aber stattdessen vor, dass der Verbraucher bei einem Zustellversuch nicht anzutreffen ist und die Sendung sodann in einem Paketshop zur Abholung für einen bestimmten Zeitraum bereitgehalten wird. Muss der Händler bei Untergang oder Verlust auf seine Kosten erneut liefern? Und wie verhält es sich, wenn das Paket nach Ablauf des Abholungszeitraums zurückgesandt wird? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
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