Verkauf von Lichtquellen

Leitfaden: Lichtquellen im Internet richtig kennzeichnen

Leitfaden: Lichtquellen im Internet richtig kennzeichnen

„Lichtquellen“ (also u.a. Lampen, Produkte mit fest verbauten Leuchtmitteln, LED-Strips) müssen im Online-Handel hinsichtlich ihres Energieverbrauchs besonders gekennzeichnet werden. Eine EU-Kennzeichnungsverordnung legt dabei verschiedene Anforderungen für Werbung und Angebote fest. Wir zeigen, wie diese Vorschriften korrekt umgesetzt werden.

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Seit 25.08.2023: Verbot diverser Leuchtstoffröhren in der EU

Seit 25.08.2023: Verbot diverser Leuchtstoffröhren in der EU

Die europäische RoHS-Richtlinie verbietet den Einsatz schädlichen Quecksilbers in Leuchtmitteln grundsätzlich. Ausnahmen bestanden mangels technologischer Alternativen bislang aber für diverse Leuchtstofflampen. Mit dem Vormarsch umweltfreundlicher LED-Varianten allerdings wurden quecksilberhaltige T5- und T8-Leuchtstofflampen nun EU-weit zum 25.08.2023 verboten. Was Händler nun zu beachten haben, zeigen wir in diesem Beitrag.

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Reform der Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen zum 01.09.2021: Welche „Leuchten“ sind künftig kennzeichnungspflichtig?

Reform der Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen zum 01.09.2021: Welche „Leuchten“ sind künftig kennzeichnungspflichtig?

Bereits zum 25.12.2019 wurden die Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung von Leuchten (anders als diejenigen für Lampen) aufgehoben. Leuchten, ob mit oder ohne fest verbaute Leuchtmittel, sind seitdem weder on- noch offline hinsichtlich ihres Energieverbrauchs kennzeichnungspflichtig. Mit der VO 2019/2015, die zum 01.09.2021 für Lichtquellen allgemein in Kraft tritt, lebt für einige Leuchten aber die Kennzeichnungspflicht wieder auf. Welche Leuchten zukünftig wieder eigenständig zu kennzeichnen sind, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.

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