Fahrzeugteile & Ersatzteile
Leitfaden: Reifen richtig im Internet kennzeichnen
Reifen müssen im Online-Handel hinsichtlich ihres Energieverbrauchs besonders gekennzeichnet werden. Wir zeigen, wie es geht.
9 minLandgericht Siegen zur Einordnung eines Fahrzeugteils im Sinne von § 22 a Abs. 2 S. 1 StVZO
Maßgeblich für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil im Sinne von § 22 a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, welches in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, ist allein die objektive Verwendungsmöglichkeit des Fahrzeugteils - so das LG Siegen (Urt. vom 01.06.2017, Az.: 7 O 14/16).
4 minAbsolutes Vertriebsverbot für ungenehmigte Fahrzeugteile nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung?
Bestimmte Fahrzeugkomponenten bedürfen in Deutschland nach §22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einer amtlichen Bauartgenehmigung, welche die Einheitlichkeit von Verarbeitungsstandards gewährleisten und so zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen soll. Die Einhaltung der Bauartgenehmigung wird durch ein entsprechendes Prüfzeichen bescheinigt, an dessen Nichtvorhandensein die Ordnung ein grundsätzliches Verkaufsverbot knüpft. Weil Händler, die betroffene Fahrzeugteile ohne Prüfzeichen vertreiben, immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert werden, widmet sich der folgende Beitrag der Reichweite der Verbotswirkung und geht insbesondere der Frage nach, ob die Untersagung des Vertriebs unter bestimmten Umständen aufgehoben werden kann.
12 min 1Vertriebsverbot in Deutschland für importierte KfZ-Ersatzteile?
Autoland Deutschland, Autoland USA. Im Ausland hergestellte Autos erfreuen sich in Deutschland einer gewissen Beliebtheit und fristen nicht nur ein Nischendasein. Allerdings benötigen sie für Reparaturen oder Tuning spezielle Ersatzteile, da die für den deutschen Markt im In- oder Ausland hergestellten Ersatzteile häufig nicht kompatibel sind. Insbesondere für die Verkehrssicherheit relevante Fahrzeugteile dürfen in Deutschland jedoch nur vertrieben werden, wenn sie nach einer amtlichen Prüfung mit einem Prüfzeichen versehen sind. Original Importware fehlt es naturgemäß an einem solchen Prüfzeichen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, inwieweit importierte Ersatzteile für Importautos dennoch in Deutschland vertrieben werden dürfen.
6 minOLG Karlsruhe: Verbot des Vertriebs batteriebetriebener Fahrradlampen ohne „K-Nummer“, auch bei Hinweis auf fehlende Zulassung
Über das Internet wird häufig Fahrradzubehör, mit dem Hinweis, das beworbene Produkt entspreche nicht den deutschen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und ersetze somit nicht die vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung, angeboten. Trotz dieses Disclaimers und der Bezeichnung „Freizeit-Leuchte“, welche die Tauglichkeit zur Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr widerlegen, erwerben Verbraucher aufgrund des preiswerten Angebots solche Fahrradlampen. Ob der Vertrieb solcher Waren überhaupt zulässig ist, hat das OLG Karlsruhe im Urteil vom 12.12.2014 (Az. 4 U 45/14) entschieden.
3 minLG Mönchengladbach zum KFZ-Teileverkauf: Hinweis „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“ führt nicht aus Wettbewerbsverstoß heraus
Verbrauchern wird im Vertrieb über das Internet häufig Kfz-Zubehör mit dem Hinweis „Nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrszulassungsordnung“ oder „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“ angeboten. Trotz dieses Hinweises, welcher das Fehlen eines amtlichen Prüfzeichens ausdrücklich kenntlich macht, erwerben Verbraucher dennoch aufgrund des preiswerten Angebots solche Produkte. Ob das Anbieten solcher Waren überhaupt zulässig ist, hat das LG Mönchengladbach im Urteil vom 03.11.2014 (Az. 8 O 37/14) entschieden.
3 minFAQ zum Vertriebsverbot für nicht genehmigte Fahrzeugteile für PKW, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge
Vielen Anbietern von Fahrzeugteilen ist nicht bekannt, dass bestimmte (für die Verkehrssicherheit besonders bedeutende) Fahrzeugteile in Deutschland nur gehandelt werden dürfen, wenn diese zuvor amtlich genehmigt und mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen worden sind. Anderenfalls besteht ein Vertriebsverbot. Da das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den Handel mit nicht genehmigten Fahrzeugteilen rigoros verfolgt, sollen diese FAQ Aufschluss über die wesentlichen Regelungen zur Verkehrsfähigkeit von Fahrzeugteilen, den Pflichten des Handels und den Konsequenzen bei Verstößen geben.
9 min 4OLG Hamm: eBay-Angebot über multifunktionale Kfz-Bauteile ohne Prüfzeichen unzulässig, wenn Möglichkeit einer bauartgenehmigungspflichtigen Verwendung besteht
An den Vertrieb von Fahrzeugteilen oder im Straßenverkehr einsetzbarer Sonderausstattung werden aus Gründen der Verkehrssicherheit hohe Anforderungen gestellt. So sieht die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in §22a für eine breite Spanne von Bauteilen nicht nur die Pflicht in einer amtlich genehmigten Bauart vor, sondern lässt zudem deren Vertrieb nur zu, wenn die Teile mit einem amtlich vergebenen individuellen Prüfzeichen versehen sind.
4 minWas ist beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?
Der Verkauf von Sportbooten wie z. B. Schlauchbooten unterliegt in Deutschland einigen Sondervorschriften, die vielen Online-Händlern nicht bekannt sind. Die Folge ist, dass zahlreiche Online-Angebote über Sportboote nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und damit rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf von Sportbooten über das Internet geben.
7 minOLG Hamm: Generelles Vertriebsverbot für Fahrzeugteile ohne amtliches Prüfzeichen?
Bestimmte Fahrzeugteile müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt (z.B. Frontschutzsysteme, § 22a StVZO) und dementsprechend mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sein. Nur, was gilt, wenn ein Fahrzeugteil entgegen § 23 StVG kein solches Prüfzeichen aufweist? Darf dieses überhaupt noch angeboten bzw. vertrieben werden, etwa mit dem Hinweis "nicht für den Straßenverkehr zugelassen"? Das OLG Hamm entschied kürzlich, dass der bloße Hinweis auf die Untauglichkeit des Fahrzeugteils für den öffentlichen Straßenverkehr, dieses von der Bauartgenehmigungspflicht gerade nicht freistellen könne.
4 min 3Abmahnsicher: Der Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen!
In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatz – wie auch Zubehörteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Dabei bestehen sowohl auf Seiten der Originalhersteller wie auch auf Seiten der Drittanbieter erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ist es bspw. erlaubt Ersatzsteile zu einer fremden Hauptware zu verbreiten? Wenn ja, wie bewerben Drittanbieter rechtssicher ihre Waren? Darf man für nachgebaute Ersatzteile die Bestellnummern des Originalherstellers benutzen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.
5 min 1Und noch ein Zeichen... - das E- oder auch ECE-Prüfzeichen
In diesem Beitrag steht das sogenannte E- oder ECE-Prüfzeichen der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) im Fokus. Es kennzeichnet genehmigungspflichtige Kraftfahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungsgegenstände.
5 minWie Sie beim Verkauf von Ersatzteilen im Internet auf rechtssicherem Terrain bleiben!
In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatzteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen.Dabei bekämpfen die Markeninhaber, beispielsweise Druckerhersteller, ihre Konkurrenten mit allen rechtlichen Mitteln. Vor allem das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht sollten die Drittanbieter beachten.
2 min 1