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eBay-Händler aufgepasst: Angabe des Umsatzsteuersatzes für Warensendungen nach GB zum 01.01.2021!

04.12.2020, 11:41 Uhr | Lesezeit: 3 min
eBay-Händler aufgepasst: Angabe des Umsatzsteuersatzes für Warensendungen nach GB zum 01.01.2021!

Zum 31.12.2020 wird der Brexit Wirklichkeit. Das Vereinigte Königreich verlässt offiziell die EU – mit weitreichenden, auch steuerrechtlichen Folgen. Verkaufsplattformen werden künftig für Warenlieferungen nach Großbritannien die britische Umsatzsteuer für die Versandhändler abführen müssen. Ebay beginnt nun bereits die Vorbereitungen und verpflichtet Händler, die auch in den Inselstaat versenden, zum 01.01.2021 zur Ausweisung des Umsatzsteuersatzes in ihren Angeboten.

I. Die Umsatzsteuer bei Lieferungen nach Großbritannien ab dem 01.01.2021

Bisher gelten Lieferungen im Wege des Versandhandels in das Vereinigte Königreich als EU-interne Lieferungen. Damit fällt grundsätzlich die deutsche Umsatzsteuer an, sofern die geltenden Lieferschwellen (für Großbritannien bisher 82.489 Euro im Jahr) nicht überschritten werden. Erst bei Überschreitung der Lieferschwelle fällt die Umsatzsteuer im Zielland an.

Ab dem 01.01.2021, dem Tag nach dem offiziellen Brexit, gelten andere Regeln. Großbritannien befindet sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der europäischen Steuer- und Zollunion.

Umsatzsteuerrechtlich bedeutet dies, dass Versandhandelssendungen in das Vereinigte Königreich als sogenannten „steuerfreie Ausfuhrlieferungen“ nach §§ 4 Nr. 1a UStG i. V. m. 6 UStG. gelten.

Die Umsatzsteuer fällt allein in Großbritannien an – und zwar ab dem ersten Penny.

Grundsätzlich müssen sich Versandhändler für die Warenausfuhr daher bis zum 01.01.2021 im Vereinigten Königreich umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen (vorhandene Registrierungen bleiben gültig).

Eine Ausnahme gibt es aber für Verkäufe auf Online-Marktplätzen. Werden Waren direkt über einen Marktplatz wie eBay oder Amazon nach Großbritannien vertrieben, muss der Marktplatz für den Händler die umsatzsteuerrechtliche Abfertigung übernehmen.

Hinweis zu Wertgrenzen für die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll:

Ab dem 01.01.2021 entfällt eine Einfuhrumsatzsteuer- und Zollbefreiung für Lieferungen im Wert von unter 15 GBP. Maßgeblich wird die Wertgrenze von 135 GPB sein.

1

II. Umstellungen auf eBay – Pflicht zur Steuersatzausweisung für Händler

In einer Mitteilung vom 20.11.2020 kündigt eBay an, dass sich der Marktplatz auf die neuen steuerrechtlichen Grundsätze vorbereite.

Weil eBay ab dem 01.01.2021 für Warensendungen nach Großbritannien die Umsatzsteuer abführen muss, sind eBay-Händler mit Liefertätigkeit in das Vereinigte Königreich ab dem 01.01.2021 gehalten, Ihren Angeboten neue Informationen beizufügen.

Konkret verpflichtet eBay solche Händler, zum 01.01.2021 in allen betroffenen Angeboten den verwendeten Umsatzsteuersatz auszuweisen.

Ein entsprechendes Einstellungsfeld befindet sich direkt neben dem Preis in der Maske für die Angebotserstellung oder -bearbeitung.

Wird ein Umsatzsteuersatz nicht ausgewiesen, geht eBay gemäß der Ankündigung automatisch von einem Nettopreis auf und addiert die abzuführende Umsatzsteuer automatisch – was Käufer natürlich verärgern könnte.

III. Fazit

Ebay-Händler, die auch in das Vereinigte Königreich versenden, müssen zum 01.01.2021 in allen betroffenen Ebay-Angeboten zwingend den jeweiligen Umsatzsteuersatz ausweisen. Hierzu verpflichtet eBay sie.

Betroffene Händler sollten ihre Angebote über die entsprechende Funktion neben dem Preisfeld in der Eingabemaske also bis zum 31.12.2020 unbedingt nachrüsten.

Ab März 2021 soll die Ausweisung des Umsatzsteuersatzes auf eBay für Händler dann allgemein verpflichtend werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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10 Kommentare

L
Ludwig Marcel Jansohn https://www.starlings.de 20.05.2021, 19:05 Uhr
Dipl. Betrw.
""Gibt es schon etwas Neues in Bezug auf die Anwendung der Differenzbesteuerung bei Verkauf über Plattformen nach GB?
""



------------ Die Differenzbesteuerung (das ist deutsches Steuerrecht) findet nach §25a UStG bei gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen Anwendung. Auch diese Sachlage ist eindeutig , ein Umsatz in nicht EU Länder sind für den deutschen, also inländischen Verkäufer immer umsatzsteuerfrei, die Differenzbesteuerung findet hier keine Anwendung mehr. Das sind reine Exportumsätze die MWST frei sind, Die deutsche Finanzbehörde hat keinen Anpruch auf eine Umsatzsteuer. Wichtig ist : in jeder Rechung muss der Hinweis stehen " TAX FREE EXPORT" und der Versandnachweis muss vorliegen, aus dem auch ein Steuerprüfer nachvollziehen kann, wohin der Artikel verschickt wurde. Verkaufe ich auf einer international operierenden Verkaufsplattform, ist der Betreiber der Plattform verpflichtet, die Umsatzsteuer an die Steuerbehörden des Empfängerlandes abzuführen (diese Regelung ist jetzt in 2021 neu und für viele noch unverständlich und nicht nachvollziebar. Verkaufe ich über einen eigenen Online Shop, so muss der Empfänger die Einfuhrabgaben wie Einfuhrumsatzstuer + gegebenenfalls Zollgebühren noch selber zahlen aber dafür erhält er den Artikel steuerfrei. Wer sich mal meinen Shop anschauen möchte kann hier erkennen, dass sobald das Lieferland ausserhalb der EU angegeben wird die 19% Umsatzstuer rausgerechnet wird.
"""Ob Preise mit oder ohne MwSt. berechnet werden, ist von Ihrer Lieferabdresse abhängig.

Die im Shop angegeben Preise beinhalten alle die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer.

Wenn Ihr Wohnsitz in Deutschland ist und Ihre Zahlung auch von Deutschland aus erfolgt , Sie aber eine Lieferadresse ausserhalb der EU, Schweiz, Island, Liechenstein und Norwegen haben, so wird der Preis im Warenkorb ohne MwSt angezeigt.

Unser Shop ist so eingestellt, dass der Preis mit und ohne gesetzlicher MwSt. nach Ihren Lieferland berechnet wird.

Für alle EU Lieferländer gelten die angegebenen Preise mit der gesetzlichen deutschen MwSt.

Die 4 EFTA (European Free Trade Association) Staaten (Norwegen,Island Liechtenstein Schweiz) und alle Länder außerhalb der EU erhalten Rechungen ohne MwSt. Die Sendungen werden im Lieferland verzollt und falls Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie die landesübliche Einfuhrumsatzsteuer und gegebenfalls noch eine kleine Zollgebühr entrichten. Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Zollbehörden"""""

-----------Gedankengang: wie zahle ich keine Umsatzsteuer mehr an das deutsche Finanzamt ? Wenn ich als deutscher Händler nur noch in nicht EU Staaten verkaufe.
L
Ludwig Marcel Jansohn https://www.Starlings.de 20.05.2021, 15:05 Uhr
Dipl. Betrw.
ist doch ganz einfach. Lieferungen in nicht EU Länder sind umsatzsteuerfreie Exporte. Die Rechungen müssen demzufolge auch netto geschrieben werden. Beispiel: Artikel A Verkaufspreis 100+19% MWST = 119,-€ . Steht der Artikel auf einer Plattform wie Ebay und der Käufer befindet sich in der EU so zahlt er auch die 119,-€ . Als Verkäufer muss ich dann die 19,-€ in der Umsatzsteuererkläung angeben und abführen , gegebenfalls mit den Vorsteuerbeträgen verrechnen, falls welche angelaufen sind. Ist der Käufer aber ausserhalb der EU also USA Japan GB usw.. und er kauft einen Artikel den ich auf einer Ebay de Seite eingestellt habe, so zahlt er auch 119,€. Ebay zieht dann die 19,-€ von meinem Verkaufserlös ab und überweist mir nur noch den Nettobetrag von 100,€. Die 19,-€ muss Ebay dann an die Finazbehörden in England abführen . Das heisst jetzt, der Käufer z.b. in GB zahlt ja die 119€ und muss nicht mehr die inländische Einfuhrumsatzsteuer abführen denn er hat diese bereits bezalt (Nachweis muss Ebay dann erbringen, sollte auch so sein ) Wichtig: ein Händler der Rechungen schreiben muss, sollte darauf achten, dass in der Rechung vermerkt wird : steuerfreier Export oder Tax Free export non EU. Wichtig: Nachweis des Versandes in das entsprechende nicht EU Land sollte vorhanden sein
J
Jo. 26.01.2021, 17:46 Uhr
Differenzbesteuerung
wie man in deutschland versichert - also z.b. die hier vielgefragte differenzbesteuerung - das interessiert das VK nicht.
G
G.S. 19.01.2021, 11:10 Uhr
Steuereinbehalt durch ebay
@Markus Nussbauer: Aufgrund folgenden Satzes gehe ich davon aus, dass Du in deinem Land eben keine USt mehr abführen musst:
"Umsatzsteuerrechtlich bedeutet dies, dass Versandhandelssendungen in das Vereinigte Königreich als sogenannten „steuerfreie Ausfuhrlieferungen“ nach §§ 4 Nr. 1a UStG i. V. m. 6 UStG. gelten."
Nervig könnte es jedoch werden wenn ebay die VKs nach UK in den Verkaufs/Umsatzberichten nicht seperat ausweist, weil man sie sich dann alle einzeln raussuchen muss anstatt einfach auf alle VKs USt abzuführen.

MfG
M
Markus Nussbaumer 18.01.2021, 11:38 Uhr
eBay zieht behält die MwSt die ich an das Finanzamt abführen muss einfach ein
Guten Tag,
ich habe bei eBay einen Artikel nach Großbritannien verkauft. Im Angebot waren die 20% MwSt. angegeben (die österr. MwSt.). Die 20% des Warenverkaufspreises wurden von dem Käufer bezahlt jedoch von eBay einbehalten. (die Versandkosten blieben davon unberührt).
Ich habe das so verstanden, dass eBay die britische MwSt. aufrechnet und diese vom Käufer - nicht dem Verkäufer einzieht.
Falle ich jetzt um die MwSt. um. Muss ich sie abführen obwohl ich sie nicht bekommen habe?
mfG
Markus
H
Holger 03.01.2021, 11:45 Uhr
Gibt es schon etwas Neues in Bezug auf die Anwendung der Differenzbesteuerung bei Verkauf über Plattformen nach GB
Gibt es schon etwas Neues in Bezug auf die Anwendung der Differenzbesteuerung bei Verkauf über Plattformen nach GB?

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