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von RA Phil Salewski

eBay-Händler aufgepasst: Angabe des Umsatzsteuersatzes für Warensendungen nach GB zum 01.01.2021!

News vom 04.12.2020, 11:41 Uhr | 10 Kommentare 

Zum 31.12.2020 wird der Brexit Wirklichkeit. Das Vereinigte Königreich verlässt offiziell die EU – mit weitreichenden, auch steuerrechtlichen Folgen. Verkaufsplattformen werden künftig für Warenlieferungen nach Großbritannien die britische Umsatzsteuer für die Versandhändler abführen müssen. Ebay beginnt nun bereits die Vorbereitungen und verpflichtet Händler, die auch in den Inselstaat versenden, zum 01.01.2021 zur Ausweisung des Umsatzsteuersatzes in ihren Angeboten.

I. Die Umsatzsteuer bei Lieferungen nach Großbritannien ab dem 01.01.2021

Bisher gelten Lieferungen im Wege des Versandhandels in das Vereinigte Königreich als EU-interne Lieferungen. Damit fällt grundsätzlich die deutsche Umsatzsteuer an, sofern die geltenden Lieferschwellen (für Großbritannien bisher 82.489 Euro im Jahr) nicht überschritten werden. Erst bei Überschreitung der Lieferschwelle fällt die Umsatzsteuer im Zielland an.

Ab dem 01.01.2021, dem Tag nach dem offiziellen Brexit, gelten andere Regeln. Großbritannien befindet sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der europäischen Steuer- und Zollunion.

Umsatzsteuerrechtlich bedeutet dies, dass Versandhandelssendungen in das Vereinigte Königreich als sogenannten „steuerfreie Ausfuhrlieferungen“ nach §§ 4 Nr. 1a UStG i. V. m. 6 UStG. gelten.

Die Umsatzsteuer fällt allein in Großbritannien an – und zwar ab dem ersten Penny.

Grundsätzlich müssen sich Versandhändler für die Warenausfuhr daher bis zum 01.01.2021 im Vereinigten Königreich umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen (vorhandene Registrierungen bleiben gültig).

Eine Ausnahme gibt es aber für Verkäufe auf Online-Marktplätzen. Werden Waren direkt über einen Marktplatz wie eBay oder Amazon nach Großbritannien vertrieben, muss der Marktplatz für den Händler die umsatzsteuerrechtliche Abfertigung übernehmen.

Hinweis zu Wertgrenzen für die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll:

Ab dem 01.01.2021 entfällt eine Einfuhrumsatzsteuer- und Zollbefreiung für Lieferungen im Wert von unter 15 GBP. Maßgeblich wird die Wertgrenze von 135 GPB sein.

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II. Umstellungen auf eBay – Pflicht zur Steuersatzausweisung für Händler

In einer Mitteilung vom 20.11.2020 kündigt eBay an, dass sich der Marktplatz auf die neuen steuerrechtlichen Grundsätze vorbereite.

Weil eBay ab dem 01.01.2021 für Warensendungen nach Großbritannien die Umsatzsteuer abführen muss, sind eBay-Händler mit Liefertätigkeit in das Vereinigte Königreich ab dem 01.01.2021 gehalten, Ihren Angeboten neue Informationen beizufügen.

Konkret verpflichtet eBay solche Händler, zum 01.01.2021 in allen betroffenen Angeboten den verwendeten Umsatzsteuersatz auszuweisen.

Ein entsprechendes Einstellungsfeld befindet sich direkt neben dem Preis in der Maske für die Angebotserstellung oder -bearbeitung.

Wird ein Umsatzsteuersatz nicht ausgewiesen, geht eBay gemäß der Ankündigung automatisch von einem Nettopreis auf und addiert die abzuführende Umsatzsteuer automatisch – was Käufer natürlich verärgern könnte.

III. Fazit

Ebay-Händler, die auch in das Vereinigte Königreich versenden, müssen zum 01.01.2021 in allen betroffenen Ebay-Angeboten zwingend den jeweiligen Umsatzsteuersatz ausweisen. Hierzu verpflichtet eBay sie.

Betroffene Händler sollten ihre Angebote über die entsprechende Funktion neben dem Preisfeld in der Eingabemaske also bis zum 31.12.2020 unbedingt nachrüsten.

Ab März 2021 soll die Ausweisung des Umsatzsteuersatzes auf eBay für Händler dann allgemein verpflichtend werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Dipl. Betrw.

20.05.2021, 19:05 Uhr

Kommentar von Ludwig Marcel Jansohn https://www.starlings.de

""Gibt es schon etwas Neues in Bezug auf die Anwendung der Differenzbesteuerung bei Verkauf über Plattformen nach GB? "" ------------ Die Differenzbesteuerung (das ist deutsches Steuerrecht)...

Dipl. Betrw.

20.05.2021, 15:05 Uhr

Kommentar von Ludwig Marcel Jansohn https://www.Starlings.de

ist doch ganz einfach. Lieferungen in nicht EU Länder sind umsatzsteuerfreie Exporte. Die Rechungen müssen demzufolge auch netto geschrieben werden. Beispiel: Artikel A Verkaufspreis 100+19% MWST =...

Differenzbesteuerung

26.01.2021, 17:46 Uhr

Kommentar von Jo.

wie man in deutschland versichert - also z.b. die hier vielgefragte differenzbesteuerung - das interessiert das VK nicht.

Steuereinbehalt durch ebay

19.01.2021, 11:10 Uhr

Kommentar von G.S.

@Markus Nussbauer: Aufgrund folgenden Satzes gehe ich davon aus, dass Du in deinem Land eben keine USt mehr abführen musst: "Umsatzsteuerrechtlich bedeutet dies, dass Versandhandelssendungen in das...

eBay zieht behält die MwSt die ich an das Finanzamt abführen muss einfach ein

18.01.2021, 11:38 Uhr

Kommentar von Markus Nussbaumer

Guten Tag, ich habe bei eBay einen Artikel nach Großbritannien verkauft. Im Angebot waren die 20% MwSt. angegeben (die österr. MwSt.). Die 20% des Warenverkaufspreises wurden von dem Käufer bezahlt...

Gibt es schon etwas Neues in Bezug auf die Anwendung der Differenzbesteuerung bei Verkauf über Plattformen nach GB

03.01.2021, 11:45 Uhr

Kommentar von Holger

Gibt es schon etwas Neues in Bezug auf die Anwendung der Differenzbesteuerung bei Verkauf über Plattformen nach GB?

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