Dienstag, 08. Dezember 2009
Aktualisiert: Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei (Update: Uhren, Reifen u. Reisen!)
veröffentlicht von
Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M.
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Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Dann nutzen Sie das Know-how der IT-Recht Kanzlei, die Ihnen im folgenden Beitrag 56 verschiedene Produkte nennt, deren Vertrieb über das Internet jeden Online-Händler vor besondere rechtliche Herausforderungen stellt.
Vorab: Die nachfolgenden Informationen haben ausschließlich die rechtlichen Besonderheiten beim Verkauf bestimmter Waren zum Gegenstand. Allgemeine gesetzliche Vorgaben (wie etwa die Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums, einer Widerrufsbelehrung, AGB oder etwa die Umsetzung der Preisangabenverordnung etc.) werden ausgeklammert.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Welche rechtlichen Besonderheiten sind beim Verkauf von
- Alkohol,
- Antikalkgeräten,
- Backwaren,
- Batterien,
- Beleuchtungskörpern / LED,
- Bio-Produkten,
- Bleikristallen und Kristallgläsern,
- Büchern,
- Chemie,
- Computerspiele,
- CPUs,
- Druckerpatronen,
- eBooks,
- Elektrobacköfen,
- Elektrogeräten (Allgemein, Registrierung)
- Erotikartikeln,
- Ersatzteilen,
- Feuerzeugen,
- Funk- und Kommunikationsgeräten,
- Gasentladungs-Lichtquellen,
- Geschirrspülern,
- Glühbirnen,
- Harpunen,
- Haushalts- und Bürogeräten,
- Haushaltskühlgeräten,
- Haushaltswäschetrockner,
- Heilsteine,
- Kerzen,
- Klimageräten,
- Kondomen,
- Kosmetika,
- Kunst,
- Lebensmitteln,
- Lebensmittelzusatzstoffen,
- Lichtquellen,
- Macheten,
- Matratzen,
- Medikamenten,
- Medizinprodukten,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- Netzteilen,
- Pflanzenschutzmittel,
- PKW,
- Reifen,
- Reisen,
- Saft,
- Set-Top-Boxen,
- Spielzeug,
- Tabak,
- Textilien,
- Tickets,
- Uhren,
- Waffen,
- Wasch-Trockenautomaten,
- Waschmaschinen,
- Weisser Ware (Haushaltsgeräte)
zu beachten? Informieren Sie sich kostenlos!
Weiterführende Links:
› 19.02.10
› 17.04.09
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