Kunde macht Datenauskunft geltend? Effektive Mustermitteilungen

Kunde macht Datenauskunft geltend? Effektive Mustermitteilungen
Stand: 04.10.2024 20 min

Das neue Auskunftsrecht des Kunden nach Art. 15 DSGVO Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Das neue Auskunftsrecht des Kunden nach Art. 15 DSGVO"

Ein Kunde kann von einem Online-Händler Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen, die grundsätzlich innerhalb eines Monats zu erteilen ist. Wir stellen praxisnahe Mustermitteilungen zur Verfügung.

Dabei geht es um Muster für die folgenden drei Konstellationen:

  • Auskunftserteilung,
  • Negativauskunft,
  • Auskunftsablehnung wegen fehlender Identifizierbarkeit

I. Muster: Auskunftserteilung mitsamt Kopie, Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 DSGVO

1. Muster der Auskunftserteilung

Das nachstehende Muster kann verwendet werden, wenn

  • der Online-Händler tatsächlich personenbezogene Daten des Antragstellers verarbeitet und
  • er ihn dem Antrag nach so hinreichend identifizieren kann, dass es ihm möglich ist, Auskunft über die Kategorien der verarbeiteten Betroffenendaten zu erteilen.

Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist der Online-Händler hierbei gehalten, der Auskunft eine kostenlose Kopie der Daten in Listenform beizufügen. Weil im Online-Handel der Antrag regelmäßig auf elektronischem Wege erfolgen wird, ist auch die Mitteilung mitsamt der Kopie elektronisch (am besten per Mail!) zu erteilen.

Zum Muster:

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2. Muster einer Datenkopie (zu Muster 1)

Das nachstehende Muster stellt das Standardformat der Datenkopie dar, die dem Betroffenen bei Stattgabe des Auskunftsanspruchs zu übermitteln ist. Die Datenkopie orientiert sich immer an den in der Auskunft mitgeteilten Datenkategorien, die zum Betroffenen verarbeitet werden, und füllt diese mit konkreten Inhalten. Bitte Unzutreffendes streichen und bei Zutreffendem entsprechende individuelle Betroffeneninformationen eintragen.

Bitte beachten Sie ferner, dass die Datenkopie nur verschlüsselt (entweder im Wege von Variante 1 oder Variante 2 im Auskunftsmuster 1) übermittelt werden darf.

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II. Muster: Auskunft über fehlende personenbezogene Verarbeitungstätigkeiten / Negativauskunft

Das nachstehende Muster kann als Gegensatz zur Auskunftserteilung dann verwendet werden, wenn ein Antrag eines vermeintlich Betroffenen eingeht, der Online-Händler nach Antragsprüfung aber feststellt, dass er tatsächlich keine personenbezogenen Daten des Antragstellers verarbeitet.

Auch in diesem Fall ist er nämlich zur Reaktion binnen eines Monats verpflichtet.

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Bildquelle:
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