DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
News vom 12.08.2019, 15:51 Uhr |
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Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen von Onlineshops und gewerblichen Internetpräsenzen kommen sehr häufig Kontaktformulare zum Einsatz. Grundsätzlich ist die Gestaltung eines solchen Kontaktformulars rechtlich nicht sonderlich anspruchsvoll. Dennoch werden hierbei häufig wiederkehrende Fehler begangen, die den Anbieter des Kontaktformulars juristisch angreifbar machen. Die nachfolgende Handlungsanleitung zeigt auf, wie ein elektronisches Formular zur Kontaktaufnahmen nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung rechtssicher gestaltet werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- I. Klare Bezeichnung und leichte Zugänglichkeit des Formulars
- II. Verschlüsselte Übertragung (TLS/SSL) der Formulardaten ist Pflicht
- III. Deutliche Kennzeichnung von Pflichtfeldern
- IV. Gebot der Datensparsamkeit: Keine zwingende Namensangabe und Anrede
- V. Gebot der Datensparsamkeit: Ein Kontaktweg genügt
- VI. Gebot der Datensparsamkeit: Auch im Nachrichtenfeld beachten
- VII. Keine untergeschobene Newslettereinwilligung
- VIII. Zurückhaltung beim "Email-Verkehr"
- IX. Hinweis und Verlinkung auf geeignete Datenschutzerklärung
- X. Vorhalten einer Bestätigungsseite
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