Muster der IT-Recht Kanzlei: Datenschutzbelehrung für die Briefwerbung gegenüber Verbrauchern
News vom 07.05.2019, 16:43 Uhr |
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Auch in Zeiten digitaler Newsletter erfreut sich die Briefwerbung weiterhin großer Beliebtheit, um Adressaten durch Wurfsendungen zur Wahrnehmung von Unternehmenskommunikation zu bewegen. Immerhin lassen sich Briefe und Prospekte im Gegensatz zu Mails nicht einfach „wegklicken“, sondern fordern grundsätzlich zur Befassung mit dem Inhalt auf. Neben wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Briefwerbung insbesondere die Vorgaben des Datenschutzrechtes beachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten hierzu exklusiv ein Muster für eine rechtskonforme Datenschutzbelehrung bereit.
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