Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum

04.04.2024, 14:57 Uhr | Lesezeit: 4 min
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum

Anscheinend hat eBay nach noch nicht einmal vier Wochen schon wieder technische Probleme mit der Ausspielung der Händler-Impressen. Aktuell fehlen bei etlichen Impressen die Angaben zum Handelsregistereintrag. Was Händler nun unternehmen können, lesen Sie im Folgenden.

Was ist nun wieder los?

Bereits am zweiten März-Wochenende gab es große Probleme mit der Darstellung der Impressen gewerblicher eBay-Händler.

So wurde bei zahlreichen Impressen von Einzelunternehmern damals plötzlich keine Anschrift, welche eine Pflichtangabe im Rahmen der Anbieterkennzeichnung ist, mehr dargestellt. Fehler beim Impressum sind rechtlich immer problematisch.

Wir berichteten dazu hier.

Aktuell ist festzustellen, dass es schon wieder Probleme mit der Darstellung des Impressums bei eBay.de gibt:

Derzeit werden die Angaben zum Handelsregistereintrag (Registergericht und Registernummer) in zahlreichen Impressen nicht mehr korrekt dargestellt und fehlen in einer Vielzahl von eBay-Impressen.

Anders als beim letzten Bug im März, von dem in erster Linie klassische Einzelunternehmer betroffen gewesen sind, haben nun in erster Linie juristische Personen, die bei eBay verkaufen, wie z.B. eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG mit Problemen zu kämpfen. Jedoch sind auch eingetragene Kaufleute (etwa der e.K.) von der Problematik erfasst.

Die Angaben zum Handelsregister sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG Pflichtangaben in jeder Anbieterkennzeichnung.

So muss z.B. eine GmbH im Rahmen ihres Impressums angeben, bei welchem Handelsregister (etwa „Amtsgericht München“) und unter welcher Registernummer (etwa „HRB 123456“) diese eingetragen ist.

Die Impressums-Maske von eBay.de sieht für diese Angaben auch entsprechende Felder vor. Wohl aufgrund eines technischen Fehlers werden diese Daten dann aber derzeit (teilweise) gar nicht ausgespielt und fehlen dann im angezeigten Händler-Impressum.

Daher gilt nun einmal mehr:

Wer bei eBay.de verkauft und über einen Eintrag im Handelsregister verfügt, dem ist dringend anzuraten, die aktuelle Darstellung seines Impressums bei eBay zu überprüfen.

Es ist unbedingt erforderlich, dass die Daten zum Registereintrage (Registergericht und Registernummer) im jeweiligen Impressum auch angezeigt werden.

Andernfalls ist das Impressum unvollständig und es liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor, der sowohl von Mitbewerbern, als auch Abmahnverbänden im Abmahnungsweg verfolgt werden kann.

Banner Premium Paket

Bereits Abmahnung durch Verband sozialer Wettbewerb e.V. erfolgt

Der IT-Recht Kanzlei liegt bereits eine aktuelle Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. mit Sitz in Berlin von Anfang April 2024 vor.

Mit dieser Abmahnung wird u.a. das Fehlen der Angaben zum Handelsregister und zur Registernummer in einem Angebot bei eBay.de bemängelt. Der Händler hatte diese Angaben jedoch zuvor bei eBay.de entsprechend hinterlegt gehabt.

Der Verband fordert dahingehend nicht nur die Erstattung entsprechender Abmahnkosten, sondern auch die Abgabe einer durch Vertragsstrafeversprechen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Das ist nicht nur ein finanzielles Ärgernis, sondern birgt gerade bei künftigen Verstößen die Gefahr, dass dann hohe Vertragsstrafenforderungen auf den betroffenen Händler zukommen.

Besonderes Augenmerk, wenn bereits Unterlassungserklärung abgegeben wurde

Ganz besonders aufpassen müssen nun eBay-Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal eine Unterlassungserklärung wegen fehlender bzw. fehlerhafter Impressumsangaben abgegeben hatten.

Ist die (korrekte) Angabe der Daten zum Handelsregister vom Unterlassungsversprechen erfasst und bekommt der Unterlassungsgläubiger (also der „Abmahner“ von damals) von der aktuellen Problematik bei eBay Wind, kann dies schnell eine Forderung von Vertragsstrafe im vierstelligen Bereich bedeuten.

Was kann nun getan werden?

Grundsätzlich kann die technische Darstellung des eigentlichen Impressumsfeldes bei eBay.de vom Händler selbst natürlich nicht beeinflusst werden. Hier bleibt leider abzuwarten, bis der Darstellungsfehler beseitigt worden ist.

Ein Lösungsansatz besteht darin, ein vollständiges Impressum (also mit den Daten auch zum Handelsregistereintrag, sofern vorhanden) zudem auch in die jeweilige Artikelbeschreibung aufzunehmen. Rechtlich ist es ausreichend, wenn das Impressum zumindest an einer Stelle im jeweiligen Angebot vollständig dargestellt wird.

Diese Aktion ist natürlich, soll dies nun erstmalig so erfolgen, ein erheblicher administrativer Aufwand, da sämtliche Angebote zu überarbeiten sind.

Alternativ können von der aktuellen Thematik betroffene Händler die Angaben zum Handelsregistereintrag auch in den eBay-Einstellungen zum Impressum in dem Feld für „Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ (dort wo auch der Link aus die OS-Plattform untergebracht werden muss) hinterlegen, sofern die Anzahl der dort maximal verfügbaren Zeichen dann nicht überschritten wird.

Fazit

Es ist schon recht erstaunlich, mit welchen technischen Problemen eBay.de derzeit hinsichtlich der korrekten Impressumsdarstellung seiner gewerblichen Verkäufer zu kämpfen hat.

Erst die große Panne der fehlenden Adressangaben Anfang März. Keinen Monat später nun die fehlenden Angaben zum Handelsregister in zahlreichen Impressen.

Es handelt sich dabei ja nicht nur um einen „Schönheitsfehler“. Vielmehr werden so Händler in eine konkrete, rechtliche Problematik gebracht.

Zum einen drohen deshalb Abmahnungen, zum anderen bei entsprechender Vita natürlich auch Vertragsstrafenforderungen, werden Unterlassungsgläubiger auf den Fehler aufmerksam.

Aus diesem Grund ist eigentlich jedem eBay-Händler zu raten, nun mehrmals die Woche die Richtigkeit und Vollständigkeit des für ihn angezeigten Impressums bei eBay zu überprüfen.

Aktuell ganz besonders wichtig: Wer über einen Eintrag im Handelsregister verfügt, der muss sicherstellen, dass sich die Angaben zum Handelsregister und zur Registernummer in seinem eBay-Impressum wiederfinden.

Ein rechtssicherer und abmahnfreier Verkauf im Internet ist Ihr Ziel? Wir stehen Ihnen dabei sehr gerne mit unseren Schutzpaketen zur Seite.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
(11.03.2024, 10:57 Uhr)
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
(24.01.2024, 09:48 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
(05.01.2024, 17:11 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
(19.09.2023, 07:53 Uhr)
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
(28.08.2023, 15:40 Uhr)
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
eBay-Händler aufgepasst: Neue Abmahnwelle wegen widersprüchlicher Widerrufsfristen
(12.06.2023, 11:43 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: Neue Abmahnwelle wegen widersprüchlicher Widerrufsfristen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei