Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben

Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
24.04.2024 | Lesezeit: 6 min

Die Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Datenschutzrechtliche Pflichten + Muster Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Die Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Datenschutzrechtliche Pflichten + Muster" veröffentlicht.

Soll ein Online-Shop veräußert werden, ist insbesondere der vorhandene Kundenstamm wertbildend. Bei dessen Übertragung auf den Erwerber sind jedoch datenschutzrechtliche Vorgaben zwingend zu beachten. Wir stellen unseren Mandanten hilfreiche Musterformulierungen zur Verfügung.

Informationsschreiben für Widerspruch/Einwilligung an Kunden

Je nach Zeitlauf seit der letzten Geschäftsbeziehung setzt die zulässige Übernahme von Kundendaten eine schriftliche Information des Veräußerers voraus, in welcher er über die geplante Transaktion informiert und

  • entweder auf eine bestehende Widerspruchsmöglichkeit hinweist oder
  • um eine ausdrückliche Einwilligung in die Datenübertragung bittet.

Um den finanziellen und organisatorischen Aufwand möglichst gering zu halten, ist die ideale Kommunikationsform für die Mitteilung die E-Mail.

Hierfür ist aber zwingend das Belästigungsverbot des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG für Werbung zu beachten, bei deren Vorliegen die Mailmitteilung einer eigenständigen Einwilligungspflicht unterliegen würde.

Die bloße Information über einen bevorstehenden Inhaberwechsel des Shops (und damit einhergehende Datenverarbeitungen und die sich insoweit ergebenden Betroffenenrechte) stellt als rein sachliche Unternehmenskommunikation keine Werbung dar und unterliegt bei Versand per Mail keiner Einwilligungspflicht.

Enthält die Mail jedoch auch werbliche Elemente, wird die gesamte Mail zur einwilligungspflichtigen Werbung umqualifiziert und darf nicht ohne vorherige Einwilligung versendet werden.

Wichtig!

Shop-Veräußerer, die Kunden per E-Mail über die Transaktion, Datenübermittlung und die bestehenden Betroffenrechte informieren möchten, müssen also zwingend darauf achten, in dem Schreiben auf jegliche Art der Werbung zu verzichten.

Insbesondere zu unterlassen sind

  • Produktdarstellungen und/oder Preisangaben
  • Newsletter-Anmeldefelder
  • Affiliate-Links
  • Rabattankündigungen
  • Gutscheincodes
  • Slogans

Die informatorische Mail sollte neben der Belehrung in Textform keine weiteren gestalterischen Elemente enthalten.

Muster-Informationsschreiben für Kunden mit Bestellungen aus den letzten 3 Jahren

Das nachstehende Muster kann von Mandanten verwendet werden, die einen bestehenden Shop an einen neuen Inhaber veräußern und dabei allgemeine Daten von Kunden, deren letzte Vertragsbeziehung/Bestellung weniger als 3 Jahre zurückliegt, übertragen wollen.

Diese Kunden müssen über den Inhaberwechsel und den geplanten Datentransfer vor der Shop-Veräußerung informiert werden und der Veräußerer muss ihnen das Recht einräumen, der Datenübertragung innerhalb einer mindestens 3-wöchigen Frist zu widersprechen.

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Muster-Informationsschreiben für Kunden, deren Bestellung mehr als 3 Jahre zurückliegt

Das nachstehende Muster kann von Mandanten verwendet werden, die einen bestehenden Shop an einen neuen Inhaber veräußern und dabei allgemeine Daten von Kunden, deren letzte Vertragsbeziehung/Bestellung 3 Jahre oder länger zurückliegt, übertragen wollen.

Diese Kunden müssen über den Inhaberwechsel und den geplanten Datentransfer vor der Shop-Veräußerung informiert werden und in eine Übertragung ihrer Daten ausdrücklich einwilligen. Anderenfalls ist die Datenmigration unzulässig.

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