Amazon verkürzt Rückgabefrist – Handlungsbedarf in Sachen Rechtstexte für Amazon-Seller

Amazon verkürzt Rückgabefrist – Handlungsbedarf in Sachen Rechtstexte für Amazon-Seller
21.03.2024 | Lesezeit: 7 min

Amazon teilte kürzlich mit, dass die Rückgabefrist für zahlreiche Sortimente ab dem 25.03.2024 mehr als halbiert wird: Ab diesem Tag räumt Amazon den Käufern dann nur noch eine vierzehntägige Rückgabemöglichkeit ein. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Eines aber ist sicher: Diese Anpassung seitens Amazon bedeutet Handlungsbedarf für die Amazon-Verkäufer. Denn diese müssten zeitnah ihrer Rechtstexte anpassen, um rechtskonform zu handeln.

Worum geht es?

Amazon teilte seinen Händlern kürzlich mit, dass man Anpassungen in Bezug auf die Dauer der Rückgabemöglichkeiten für bestimmte Warengruppen zum 25.03.2024 plane.

Dazu verlautbarte Amazon konkret Folgendes:

Für Artikel, die ab dem 25. März 2024 gekauft werden, verkürzt Amazon in den folgenden Kategorien die Rückgabefrist für Kunden von 30 auf 14 Tage, beginnend mit dem Tag der Lieferung des Produkts: Kamera, Elektronik, Bürobedarf, Computer, Kabellos, Videospiele, Musik und Video/DVD. Amazon-Geräte und Amazon Renewed-Produkte sind ausgeschlossen. Um den Kunden ein einheitliches Einkaufserlebnis zu bieten, gilt diese Änderung für alle bei Amazon verkauften Kategorien, unabhängig vom Versandkanal. Die neue Rückgabefrist wird automatisch auf der Detailseite jedes Produkts angezeigt.

Um eine reibungslose Umstellung für Kunden sicherzustellen, können sie zwischen dem 25. März 2024 und dem 25. April 2024 weiterhin über das Online-Rücksendezentrum eine Rücksendung mit einer Rückgabefrist von 30 Tagen beantragen. Wie bisher müssen diese Rücksendeanträge im Rahmen der Richtlinien für Warenrücksendungen und Erstattungen von Amazon genehmigt und erstattet werden. Ab dem 25. April 2024 können Kunden 14 Tage nach dem Tag der Lieferung keine Rücksendung mehr beantragen.

Bei Artikeln mit Versand durch Verkäufer muss die Rückgabefrist, die Sie anbieten möchten, den Richtlinien für Warenrücksendungen und Erstattungen von Amazon entsprechen oder darüber hinausgehen. Das bedeutet, dass die Rückgabefrist mindestens 14 Tage ab dem Tag der Lieferung des Produkts betragen muss. Wenn Sie eine Rückgabefrist anbieten möchten, die länger als 14 Tage ist, um Kunden ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten, können Sie Ihre Richtlinien für Warenrücksendungen und Erstattungen in Seller Central aktualisieren. Wenn Sie Rücksendungen nach 14 Tagen zulassen, wenden sich Kunden direkt an Sie, um von diesen erweiterten Richtlinien zu profitieren.

Quelle

Das ist eine ziemlich radikale Abkehr Amazons von seiner bisher sehr großzügigen Rückgabepolitik.

Der Rückgabezeitraum wird für Waren aus den Kategorien

  • Kamera
  • Elektronik
  • Bürobedarf
  • Computer
  • Kabellos
  • Videospiele
  • Musik
  • Video/DVD

von bislang 30 Tagen auf nunmehr lediglich 14 Tage mehr als halbiert.

Ausgenommen von der Verkürzung der Rückgabefrist sind jedoch Amazon-Geräte (z.B. Alexa oder Kindle) und Waren, die als Amazon Renewed-Produkte vermarktet werden, also bestimmte, nach Vorgaben Amazons wiederaufgearbeitete Produkte.

Die Ankündigung Amazons betrifft unmittelbar erst einmal Verkäufe via Amazon, bei denen Amazon selbst als Verkäufer der Ware auftritt.

Dennoch betrifft die zum 25.03.2024 geplante Änderung mittelbar jeden Händler, der seine Waren ebenfalls über den Marketplace von Amazon.de verkauft.

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Warum betrifft das die Marketplace-Händler?

Handelt es sich um einen Händler, der für den Versand seiner Waren (auch) den Versand durch Amazon (FBA) nutzt, wird Amazon ab dem 25.03.2024 im Rahmen der dann von Amazon für diese Artikel von Amazon selbst dargestellten Widerrufsbelehrung auf die angepassten Rücknahmebedingungen (mit der kürzeren Frist für bestimmte Waren) verweisen.

Versendet der Händler die Ware selbst (FBM), gelten die von Amazon aufgestellten Rückgabebedingungen für solche Artikel nicht unmittelbar.

Allerdings „zwingt“ Amazon seine Händler bereits seit Frühjahr 2017 dazu, in Bezug auf von diesen selbst versendete („FBM“) Artikel (zumindest) dieselben Rückgabemöglichkeiten anzubieten, wie diese von Amazon für von Amazon selbst verkaufte bzw. von Amazon versendete Artikel eingeräumt werden.

Amazon-Seller, die (auch) FBM nutzen, sind seitdem gehalten, dem Kunden im Rahmen eines „freiwilligen“ Rückgaberechts vertraglich zumindest dieselbe Rückgabemöglichkeit einzuräumen, wie dies Amazon selbst täte, würde die Ware von Amazon selbst verkauft bzw. versendet.

In der Praxis setzen Händler dies um, indem dem Kunden im Rahmen der verwendeten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht zugleich vertraglich ein Rückgaberecht eingeräumt wird, welches die von Amazon „aufgezwungenen“ Rückgaberegelungen abbildet.

Daher sind nun Amazon-Händler, die (auch) FBM nutzen, gehalten, ihre Rechtstexte bei Amazon.de entsprechend anzupassen, damit es nicht zu einer Irreführung hinsichtlich der Länge der Rückgabefrist kommt. Schließlich wird Amazon ab dem 25.03.2024 nach eigener Ankündigung eine Anzeige der dann nurmehr 14 Tage Rückgabefrist bei betroffenen Artikeln umsetzen.

Und nebenbei: Es ist dieses Mal tatsächlich eine gute Nachricht für die Amazon-Händler. Schließlich dürfte die deutlich verkürzte Rückgabemöglichkeit für eine Vielzahl von Artikeln zu einer niedrigeren Retourenquote und folglich einer geringeren Kostenlast für zahlreiche Händler führen.

IT-Recht Kanzlei stellt angepasste Widerrufsbelehrung ab dem 21.03.2024 bereit

Wie bereits dargestellt, müssen Amazon-Händler, die (auch) FBM nutzen, aufgrund der Änderungen an Amazons Rückgaberichtlinien ihrerseits die vertragliche Vereinbarung hinsichtlich des dem Kunden einzuräumenden „freiwilligen“ Rückgaberechts anpassen.

Für Update-Service-Mandanten, die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für Amazon.de nutzen, steht daher seit dem 21.03.2024 eine entsprechend angepasste und aktualisierte Widerrufsbelehrung im Mandanten-Portal bereit.

Sie sind derzeit noch kein Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei und möchten ebenfalls von dauerhaft aktuellen und abmahnsicheren Rechtstexten, etwa für den Verkauf via Amazon, profitieren?

Gar kein Problem! Durch Beauftragung eines der angebotenen Schutzpakete können Sie jederzeit in den Genuss der spezialisierten anwaltlichen Betreuung durch die IT-Recht Kanzlei kommen.

Abmahnsichere Rechtstexte stehen Ihnen im Regelfall binnen weniger Stunden, spätestens am auf Ihre Bestellung folgenden Werktag zur Verfügung. Sie können somit unmittelbar mit einem rechtssicheren Verkauf im Internet starten.

Alle Amazon-Händlern, die (auch) FBM nutzen, sollten die Widerrufsbelehrung bei Amazon dann spätestens bis zum 25.03.2024 aktualisieren.

Nicht verwirren lassen!

Das Rückgaberecht, welches Amazon-Seller aufgrund der Vorgaben Amazons auch bei von Ihnen selbst verkauften Artikel einräumen müssen, um den von Amazon gewünschten „Servicestandard“ einzuhalten, ist nicht mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht gleichzusetzen.

Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene, unabhängig nebeneinander bestehende Rechtsinstitute, von denen der Kunde bei Amazon-Käufen Gebrauch machen kann. Der Kunde hat, ist er Verbraucher, im Regelfall zum einen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Zum anderen hat der Kunde, auch als Unternehmer, die Möglichkeit, die Ware im Rahmen des vom Händlers eingeräumten vertraglichen Rückgaberechts zurück zu geben.

Lediglich die Information über beide Rechtsinstitute erfolgt „zentral“ über die vom Verkäufer bei Amazon vorgehaltene Widerrufsbelehrung, da keine andere transparente Möglichkeit der Einräumung des von Amazon aufgezwungenen Rückgaberechts besteht.

Besteht eine Übergangsregelung?

Ja. Amazon hat angekündigt, dass Kunden zwischen dem 25. März 2024 und dem 25. April 2024 noch über das Online-Rücksendezentrum eine Rücksendung mit einer Rückgabefrist von 30 Tagen beantragen können.

Durch die Übergangsregelung greift die Neuerung in der Praxis also erst für Waren, die nach dem 10.04.2024 beim Kunden geliefert werden. Davor ist nach den Plänen Amazons eine Rückgabe auch dann noch möglich, wenn zwar mehr als 14 Tage seit Lieferung verstrichen sind, jedoch nicht mehr als 30 Tage.

Amazon-Seller sollten entsprechenden Anträge auf Rückgabe im Rahmen dieser Übergangsfrist entsprechen, um mögliche Probleme mit Amazon zu vermeiden.

Fazit

Öfter mal etwas Neues bei Amazon!

Dieses Mal sind es jedoch durchaus gute Nachrichten. Von der „Verschärfung“ der Rückgabebedingungen seitens Amazon, die mit einer Halbierung der Rückgabefrist für viele Produkte einhergeht, profitieren auch Marketplace-Händler.

Da deren Rückgabebedingungen immer nur äquivalent zu denen Amazons sein müssen, kann jeder Amazon-Seller die Kastration der Rückgabefrist von 30 auf nur noch 14 Tage für diverse Sortimente nun seinerseits an seine Käufer weitergeben.

Genauer gesagt, sollte er dies juristisch sogar unbedingt. Denn wer für die genannten Sortimente künftig weiterhin mit einer Rückgabemöglichkeiten innert 30 Tagen ab Lieferung wirbt, setzt sich in Widerspruch zu den künftigen Angaben Amazons zur Dauer der Rückgabefrist bei diesen Artikeln.

Hierin dürfte eine Irreführung des Kunden zu sehen sein, die nicht nur für Diskussionen mit dem Kunden führen dürfte, sondern zugleich auch einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellen.

Alle Amazon-Seller, die (auch) FBM nutzen, sind daher gut beraten, Ihre Rechtstexte bei Amazon.de zeitnah zu aktualisieren.

Sie möchten rechtlich immer up-to-date sein, um so für einen rechtssicheren und abmahnfreien Internetauftritt zu sorgen? Wir sichern Sie, wie bereits über 70.000 andere Unternehmen, gerne mit unseren Schutzpaketen professionell und dauerhaft ab.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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