Neues Muster für Mandanten: Freiwillige Einräumung des Widerrufsrechts nach verspäteter Ausübung ohne Versandkostenrückerstattung

Das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht ist fristgebunden. Um wirksam zu sein, muss der Verbraucherwiderruf grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab der Lieferung erklärt werden. Erfolgt die Erklärung außerhalb der Frist, muss sich der Händler auf das Widerrufsbegehren nicht einlassen. Er kann es aber freiwillig tun und dann die vertragliche Rückabwicklung an Bedingungen knüpfen. Oftmals soll Bedingung für die Rückabwicklung aus Kulanz sein, dass ursprüngliche Versandkosten (anders als beim gesetzlichen Widerruf) nicht rückerstattet werden. Für diese Konstellation stellt die IT-Recht Kanzlei ein neues Muster bereit.
Inhaltsverzeichnis
I. Versäumnis der Widerrufsfrist ermöglicht Rückabwicklungsangebote des Händlers unter Bedingungen
Versäumt ein Verbraucher die für ihn geltende Widerrufserklärungsfrist (gesetzlich bei Warenlieferungen nach §§ 355 BGB i.V.m. § 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB 14 Tage nach Warenerhalt), kann er sein gesetzliches Widerrufsrecht nicht mehr wirksam ausüben. Auf Widerrufserklärungen nach Ablauf dieser Frist müssen sich Händler insofern nicht einlassen.
Anstatt Verbrauchern in Fällen verspäteter Widerrufserklärungen die „kalte Schulter“ zu zeigen, kann es aus Kundenbindungsgründen gegebenenfalls aber angezeigt sein, ihnen aus Kulanz die Rückabwicklung des Vertrages anzubieten.
Weil sich ein solches Kulanzangebot wg. Des Fristversäumnisses außerhalb des gesetzlichen Widerrufsregimes bewegt, darf der Händler die Rücknahme der Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises von weiteren Bedingungen abhängig machen, die für das gesetzliche Widerrufsrecht eigentlich unzulässig wären.
Vielen Händlern ein Dorn im Auge ist insofern die beim gesetzliche Widerrufsrecht verpflichtende Rückerstattung der Versandkosten zuzüglich zum Kaufpreis ( § 357 Abs. 2 BGB ).
Bietet der Händler einem Verbraucher, der den Widerruf verspätet erklärt, die Rückabwicklung freiwillig an, kann er hierbei die gezahlten Versandkosten vom Rückerstattungsumfang zulässig ausschließen.
II. Muster der IT-Recht Kanzlei
Für diese Konstellation (verspätete Widerrufserklärung + kulanzweise angebotene Rückabwicklung unter Ausschluss der Versandkostenrückerstattung) bietet die IT-Recht Kanzlei exklusiv für Mandanten ab sofort ein hilfreiches Formulierungsmuster an.
Das nachfolgende Muster kann verwendet werden, wenn einem Verbraucher wegen Versäumnisses der Widerrufserklärungsfrist ein gesetzliches Widerrufsrecht zwar eigentlich nicht zusteht, der Händler ein solches aber freiwillig einräumen will – unter der Voraussetzung, dass die ursprünglich gezahlten Versandkosten vom Rückerstattungsumfang ausgeschlossen werden. Dies ist zulässig, weil dem Verbraucher wegen Fristablaufs kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr zusteht und der Händler die freiwillige Einräumung insofern von Bedingungen abhängig machen kann.
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