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Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen - ab dem 01.02. 2017 schon wieder neue Informationspflichten für Händler
01.01.2017, 10:01 Uhr | Streitschlichtung

Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen - ab dem 01.02. 2017 schon wieder neue Informationspflichten für Händler

Im Januar 2016 mussten Online-Händler das erste Mal zittern. Die ODR-Verordnung trat in Kraft und sorgte für neue Informationspflichten im E-Commerce. Nachdem die Shop-Betreiber diese erste Hürde genommen hatten, wurden sie im April 2016 erneut in die Pflicht genommen. Doch ein Ende der Informationspflichten ist noch nicht in Sicht! Ab Februar 2017 kommt auf Online-Händler eine weitere Informationspflicht zu. Wie Sie diese erfüllen können, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Einschränkung der Preisgestaltung durch französisches Wettbewerbsrecht
21.12.2016, 10:38 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

Einschränkung der Preisgestaltung durch französisches Wettbewerbsrecht

In Deutschland ist der Händler grundsätzlich in seiner Preisgestaltung frei, es sei denn seine Preisgestaltung verstößt gegen allgemeines Wettbewerbsrecht z.B. wegen Irreführung des Kunden. Frankreich hat hier traditionell eine andere, eher staatlich gelenkte Wirtschaftsphilosophie, nähert sich aber der Zielvorstellung einer liberalen Wirtschaftsordnung, die die Preisgestaltung dem freien Wettbewerb überlässt, immer mehr an. Es gibt allerdings weiterhin Sondervorschriften zur Preisgestaltung, die in Deutschland in dieser Form nicht vorstellbar sind.

Amazons Funktion zur Information über die OS-Plattform nun „voll funktionsfähig“ – Erleichterung für Amazon-Verkäufer
20.12.2016, 12:02 Uhr | Amazon

Amazons Funktion zur Information über die OS-Plattform nun „voll funktionsfähig“ – Erleichterung für Amazon-Verkäufer

Für viele Verkäufer auf dem Marketplace von Amazon stellt sich die Frage, wie sie dort der Informationspflicht über die OS-Plattform zur Online-Streitschlichtung nachkommen können. Dies gilt umso mehr, als das OLG München zwischenzeitlich entschieden hatte, dass der Link zur OS-Plattform anklickbar sein muss.

Grenzüberschreitender Onlinehandel mit E-Zigaretten nicht in allen EU-Staaten erlaubt
19.12.2016, 15:15 Uhr | Verkauf von Alkohol, Tabak

Grenzüberschreitender Onlinehandel mit E-Zigaretten nicht in allen EU-Staaten erlaubt

Deutsche Onlinehändler, die E-Zigaretten in anderen EU-Staaten vertreiben wollen, sehen sich mit Einschränkungen der Tabakrichtlinie 2014/40/EU vom 3. April 2014 konfrontiert, die erstmals auch den grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Handel mit E-Zigaretten regelt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben diese Richtlinie in der Frage des grenzüberschreitenden Onlinehandels von E-Zigaretten in unterschiedlicher Weise umgesetzt. Während in einigen Mitgliedsstaaten eine Registrierungspflicht für den grenzüberschreitenden Onlinehandel mit E-Zigaretten eingeführt wurde, ist in anderen EU-Staaten der grenzüberschreitende Onlinehandel mit E-Zigaretten verboten und unter Strafe gestellt. Für den deutschen Onlinehändler, der E-Zigaretten in anderen EU-Staaten vertreiben will, führt dies zu beträchtlichen Unwägbarkeiten.

Vertriebsverbot in Deutschland für importierte KfZ-Ersatzteile?
16.12.2016, 11:29 Uhr | Verkauf von Fahrzeugteilen

Vertriebsverbot in Deutschland für importierte KfZ-Ersatzteile?

Autoland Deutschland, Autoland USA. Im Ausland hergestellte Autos erfreuen sich in Deutschland einer gewissen Beliebtheit und fristen nicht nur ein Nischendasein. Allerdings benötigen sie für Reparaturen oder Tuning spezielle Ersatzteile, da die für den deutschen Markt im In- oder Ausland hergestellten Ersatzteile häufig nicht kompatibel sind. Insbesondere für die Verkehrssicherheit relevante Fahrzeugteile dürfen in Deutschland jedoch nur vertrieben werden, wenn sie nach einer amtlichen Prüfung mit einem Prüfzeichen versehen sind. Original Importware fehlt es naturgemäß an einem solchen Prüfzeichen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, inwieweit importierte Ersatzteile für Importautos dennoch in Deutschland vertrieben werden dürfen.

IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für die Veranstaltung von Seminaren/Schulungen an
16.12.2016, 11:28 Uhr | Seminare / Schulungen

IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für die Veranstaltung von Seminaren/Schulungen an

Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) die Veranstaltung von Kursen/Seminaren anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Je nachdem, wie in solchen Fällen der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande kommt und wie die jeweiligen Lerninhalte vermittelt werden (online oder im Rahmen von Präsenzveranstaltungen) können besondere fernabsatzrechtliche Regelungen aber auch die Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zur Anwendung kommen.

Claudia Helming von DaWanda im Interview zur neuen Gebührenstruktur
15.12.2016, 14:06 Uhr | Abmahnsicher: eBay und Online-Shop

Claudia Helming von DaWanda im Interview zur neuen Gebührenstruktur

DaWanda ist ein Online-Marktplatz für handgemachte Produkte, DIY-Anleitungen und passende Materialien. Auf www.dawanda.com verkaufen mehr als 380.000 Kreative über sechs Millionen Produkte. Im Interview erklärt Claudia Helming – Gründerin und Geschäftsführerin – was sich hinsichtlich der Gebührenstruktur auf DaWanda künftig ändert und wie das Unternehmen den kommenden Herausforderungen des E-Commerce gegenübertreten will.

E-Commerce Frankreich: Vorvertragliche Informationspflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern
15.12.2016, 09:23 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

E-Commerce Frankreich: Vorvertragliche Informationspflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Für den Bereich vorvertragliche Informationspflichten des Onlinehändlers gegenüber Verbrauchern in Frankreich bestehen erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht. Dies hat Auswirkungen sowohl auf die Gestaltung der Webseite des Händlers wie für die von ihm verwendeten AGB. Gerade in diesem Bereich ist die französische Wettbewerbsbehörde gegen deutsche Onlinehändler tätig geworden. Wenn Sie dieses Thema interessiert, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Ausgeklickt? Die verschärfte Haftung für Hyperlinks gemäß EuGH und ihre Auswirkungen für den Online-Handel
13.12.2016, 11:45 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

Ausgeklickt? Die verschärfte Haftung für Hyperlinks gemäß EuGH und ihre Auswirkungen für den Online-Handel

Hyperlinks sind im elektronischen Geschäftsverkehr ein unerlässliches Mittel zur Bereitstellung von Informationen, das nicht nur die räumlichen und gestalterischen Beschränkungen von Internetseiten ausgleichen, sondern darüber hinaus auch die Nutzerfreundlichkeit, Attraktivität und Wirtschaftlichkeit von Online-Angeboten beträchtlich erhöhen kann. Für Entsetzen sorgte so unweigerlich ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches die Haftung für kommerziell gesetzte Links auf rechtswidrige Drittseiten neu definiert hat und an Erwägungen und Rechtsvermutungen knüpft, die sich zulasten der Verlinkenden deutlich von der bisherigen Rechtslage unterscheiden. Die neue europäische Rechtsprechung wurde nun von einem ersten deutschen Zivilgerecht adaptiert, sodass der folgende Beitrag in Anbetracht der Prekarität rechtsvergleichend auf die alte und neue Haftungssituation eingehen und kritisch die weitreichenden Konsequenzen des EuGH-Dogmas aufzeigen soll.

Befreiung von der Nährwertdeklaration für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe
13.12.2016, 08:30 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Befreiung von der Nährwertdeklaration für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe

Neben zahlreichen, im Lebensmittelhandel online sowie offline bereits zwingend umzusetzenden Informationspflichten erklärt die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ab heute (13.12.2016) nun auch die Bereitstellung von einheitlichen Nährwertdeklarationen für verbindlich. Diese hinzutretende Kennzeichnungsobliegenheit gilt aber nicht für alle Händler gleichermaßen. Vielmehr existiert ein Ausnahmetatbestand, der Kleinstunternehmen und fachliche Handwerksbetriebe privilegieren will. Unser aktueller Beitrag zeigt die Voraussetzungen für die Befreiung auf und erörtert deren Relevanz für den Online-Handel.

Leitfaden: Umsetzung der seit dem 13.12.2016 verpflichtenden Nährwertkennzeichnung nach der LMIV
13.12.2016, 08:20 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Leitfaden: Umsetzung der seit dem 13.12.2016 verpflichtenden Nährwertkennzeichnung nach der LMIV

Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gibt Lebensmittelunternehmern sowohl offline als auch online eine Vielzahl von Hinweis- und Kennzeichnungspflichten vor, die zur informierten Kaufentscheidung des Verbrauchers beitragen und letztlich den Weg hin zu einer gesundheitsbewussteren und bedürfnisgerechteren Ernährung der Bevölkerung ebnen sollen. Nachdem der größte Teil des Pflichtprogramms bereits im Dezember 2014 zur unmittelbaren Rechtsgeltung gelangte, endet zum 13.12.2016 nun auch die Übergangsfrist für die Nährwertdeklaration. Online-Händler werden somit ab diesem Zeitpunkt zwingend vereinheitlichte Nährwertkennzeichnungen für Lebensmittel vorhalten müssen. Weil die LMIV hier jedoch ein wahres Dickicht an Vorgaben enthält und gerade bei Laien das Bedürfnis nach mehr Rechtsklarheit weckt, hat die IT-Recht Kanzlei im nachstehenden Leitfaden zusammengetragen, wie und unter welchen Voraussetzungen die Nährwertdeklarationen im Online-Shop eingebunden werden müssen.

Zustandekommen von Fernabsatzverträgen nach französischem Recht
12.12.2016, 16:55 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

Zustandekommen von Fernabsatzverträgen nach französischem Recht

Das Zustandekommen von Fernabsatzverträgen ist im französischen Recht anders als im deutschen Recht geregelt. Das gilt auch für B2B-Verträge. Lesen Sie dazu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Angabe der Postfachnummer im Impressum reicht nicht
09.12.2016, 15:34 Uhr | Impressum

Angabe der Postfachnummer im Impressum reicht nicht

Das Telemediengesetz (TMG) statuiert in § 5 besondere Anforderungen an das Impressum von Homepages. Wird ein Internetauftritt geschäftsmäßig betrieben, sind spezielle identitätsbezogene Ausweispflichten zu wahren. Das LG Traunstein (LG Traunstein, Urt. v. 21.01.2016 – Az.: 1 HK O 168/16) hat in seinem Urteil die Anforderungen an das Impressum erneut klargestellt. Nach Ansicht der Richter reiche die Angabe des Postfaches im Impressum der Webseite nicht aus. Vielmehr müsse eine ladungsfähige Adresse angeben werden.

Hinweisbeschluss des OLG Hamm: Erneute Anlage einer Produktbeschreibung bei Amazon mit neuer ASIN wettbewerbswidrig?!
09.12.2016, 11:51 Uhr | Amazon

Hinweisbeschluss des OLG Hamm: Erneute Anlage einer Produktbeschreibung bei Amazon mit neuer ASIN wettbewerbswidrig?!

Das Grundprinzip des Amazon „Marketplace“ bietet Amazon-Händlern die Möglichkeit, durch „Anhängen“ an bereits bestehende Waren, einzelne Angebote zusammenzuführen. Dadurch steigert sich für Kaufinteressenten die Attraktivität des „Marketplace“, da dieser es den Interessenten ermöglicht, auf diesem Wege die Preise und Konditionen der einzelnen Händler für ein bestimmtes Angebot ohne Weiteres vergleichen zu können. In einem aktuellen Hinweisbeschluss hat nun das OLG Hamm (Beschluss vom 20.10.2016, Az.: I-4 O 80/16) die Rechtsansicht geäußert, dass die Neuanlage einer weiteren Artikeldetailseite für ein bereits über eine Artikeldetailseite auf der Internetplattform Amazon angebotenes Produkt unzulässig sei, lesen Sie mehr hierzu.

Verbraucherfreundliche Rechtsprechungsänderung - BGH erweitert Beweislastumkehr nach § 476 BGB
09.12.2016, 09:22 Uhr | Gewährleistung / Mängelhaftung

Verbraucherfreundliche Rechtsprechungsänderung - BGH erweitert Beweislastumkehr nach § 476 BGB

Im heutigen Beitrag stellen wir Ihnen eine für Handeltreibende interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15) zur Frage der Beweislastumkehr bei Mängeln im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs nach § 476 BGB vor. § 476 BGB besagt, dass zugunsten des Verbrauchers die Mangelhaftigkeit einer Sache dann vermutet wird, wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Mangel zeigt. Nicht das erste Mal lag die Frage nach der konkreten Reichweite der Vermutungsregelung dem BGH zur Entscheidung vor, doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2015 zu dieser Frage, brachte frischen Wind in die Sache. Die IT-Recht Kanzlei erläutert Ihnen, warum sich der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewandt hat und wie er die neue Auslegung der Vorschrift begründet.

Amazons neue (nachgebesserte) Funktion zur Darstellung des OS-Plattform-Links
08.12.2016, 14:06 Uhr | Amazon

Amazons neue (nachgebesserte) Funktion zur Darstellung des OS-Plattform-Links

Amazon bietet neuerdings eine Funktion an, die den Link zur „OS-Plattform“ automatisch in die Informationsseite, dort unterhalb des Impressums des Verkäufers einbaut. Händler können zur Aktivierung des Features in ihren Kontoeinstellungen zum Bereich „Ihre Informationen und Richtlinien“ auf der Seite „Impressum & Info zum Verkäufer“ das entsprechende Feld aktivieren (in jedem Fall das erste Häckchen setzen, das zweite schadet nicht).

OS-Plattform „reloaded“: Nach OLG München muss Hinweis auf die OS-Plattform einen klickbaren Link enthalten
07.12.2016, 16:36 Uhr | Streitschlichtung

OS-Plattform „reloaded“: Nach OLG München muss Hinweis auf die OS-Plattform einen klickbaren Link enthalten

Seit dem 09.01.2016 müssen Unternehmer, die mit Verbrauchern entgeltliche Verträge über Waren oder Dienstleistungen schließen, über die sog. „OS-Plattform“ zur Onlinestreitschlichtung informieren. Nach der Ansicht des OLG München ist dabei zwingend ein klickbarer Link, der zur OS-Plattform führt, zu verwenden. Dies schafft insbesondere auf Plattformen eine weitere Abmahngefahr.

BGH zu Widerrufsrecht: Keine Besserstellung des Verbrauchers bei Vertragsabschluss im Fernabsatz
02.12.2016, 09:36 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

BGH zu Widerrufsrecht: Keine Besserstellung des Verbrauchers bei Vertragsabschluss im Fernabsatz

Mit Spannung dürfte der Online-Handel das im Oktober 2016 vom Bundesgerichtshof verkündete Urteil im „Katalysator-Fall“ (BGH-Urteil v. 12.10.2016 – Az. VIII ZR 55/15) zum Thema Widerrufsrecht erwartet haben, dessen Urteilsgründe nun im Volltext vorliegen. Der Fall drehte sich um die Frage einer Wertersatzpflicht eines Verbrauchers, der im Wege des Fernabsatzgeschäfts einen Katalysator gekauft und zwecks (kurzer) Probefahrt eingebaut hatte, nach erklärtem Widerruf aber die vollständige Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises verlangte. Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen im heutigen Beitrag das Urteil vor und erläutert, in welchen Fällen Verbraucher trotz erfolgreichen Widerrufs Wertersatz zu leisten haben.

Frankreich E-Commerce: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht bei Wettbewerbsverstößen deutscher Online-Händler
02.12.2016, 08:53 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

Frankreich E-Commerce: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht bei Wettbewerbsverstößen deutscher Online-Händler

Im letzten Beitrag der IT-Recht Kanzlei wurden die Regeln erläutert, welches Vertragsrecht anwendbar und welches Gericht für den Onlinehändler zuständig ist, wenn er Waren in Frankreich vertreibt. Bei Wettbewerbsverstößen und Verstößen gegen das Verbraucherschutzrecht ist das anders. Hier gilt französisches Recht, wenn er beim Vertrieb von Waren in Frankreich gegen Wettbewerbs- und Verbraucherrecht verstößt. Die französische Wettbewerbsbehörde kann ihn bei derartigen Verstößen belangen.

Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Frankreich: AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts
28.11.2016, 16:29 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Frankreich: AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts

Beim Onlinehandel mit Frankreich hat der deutsche Online-Händler sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Recht für ihn maßgebend ist und ob im Streitfall ein französisches oder deutsches Gericht entscheidet. Es wäre naiv oder geradezu fahrlässig zu glauben, dass beim Online-Handel mit Frankreich unbesehen die vertrauten deutschen Regeln zum Onlinehandel übernommen werden könnten. Die IT-Recht-Kanzlei empfiehlt, beim Online-Handel mit französischen Verbrauchern (B2C), von der Anwendung französischen Rechts und der Zuständigkeit französischer Gerichte auszugehen. Etwas anderes gilt für Verträge mit Unternehmern (B2B). Hier kann deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden. Warum das so ist, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

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