Hauptnavigation überspringen
Alkohol, Cannabis, Tabak

Grenzüberschreitender Versand von E-Zigaretten: Wohin darf geliefert werden?

Grenzüberschreitender Versand von E-Zigaretten: Wohin darf geliefert werden?
6 min 1
Beitrag vom: 19.12.2016
Aktualisiert: 16.11.2025
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: „Handlungsanleitung: E-Zigaretten und Liquids verkaufen!“

Auch im Jahr 2025 bleibt der Versand von E-Zigaretten in der EU uneinheitlich geregelt. Während einige Staaten den grenzüberschreitenden Fernabsatz ausdrücklich zulassen, verbieten andere Länder ihn vollständig.

Was regelt die EU-Tabakrichtlinie zum Fernabsatz?

Die Tabakrichtlinie 2014/40/EU enthält Vorgaben für den Vertrieb und die Produktanforderungen von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten – einschließlich E-Zigaretten und Nachfüllbehältern.

Für den Onlinehandel sind dabei folgende zwei Bestimmungen entscheidend:

Artikel 18: Fernabsatzhandel („cross-border distance sales“)

Artikel 18 der Tabakrichtilinie räumt jedem Mitgliedstaat die hoheitliche Entscheidungsfreiheit ein, den grenzüberschreitenden Fernabsatz von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten entweder

  • zu gestatten oder
  • vollständig zu untersagen.
Banner Starter Paket

1. Option: Das Verbot (Konsequenz: Keine Zulassung)

Untersagt ein Staat den Fernabsatz, so ist eine Belieferung der Verbraucher von Tabakerzeugnissen in diesem Staat ausgeschlossen.

2. Option: Die Zulassung (Konsequenz: Zwingende Registrierung)

Wählt ein Staat die Option der Zulassung, führt dies zwingend dazu, dass sich die Händler doppelt registrieren müssen und zwar

  • im eigenen Sitzstaat sowie
  • in jedem Bestimmungsstaat, bevor Produkte an die dort ansässigen Verbraucher geliefert werden.

Zweck der Registrierungspflicht

Die Registrierung dient den Behörden aller involvierten Länder zur effektiven Überwachung des Onlinehandels.

Damit soll die Verfolgung von Verstößen ermöglicht und insbesondere die Einhaltung der Vorschriften zum Jugend- und Verbraucherschutz sichergestellt werden.

Artikel 20: Spezielle Vorgaben für E-Zigaretten

Ungeachtet der Entscheidung eines Mitgliedstaates über die Gestattung oder das Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes gelten zwingende, produktspezifische Vorgaben.

Diese Anforderungen müssen durchgängig erfüllt werden und umfassen etwa folgende Bereiche:

  • Inhaltsstoffe und Reinheit
  • Technische Sicherheit
  • Zwingende Meldepflichten
  • Verpackung und Kennzeichnung
  • Höchstgrenzen

Diese Vorgaben aus Artikel 20 gelten immer – also nicht nur beim grenzüberschreitenden Versand, sondern auch für Produkte, die ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaates verkauft werden.

Nationale Umsetzung in Deutschland: TabakerzG und TabakerzV

Die europäische Tabakrichtlinie wurde in Deutschland vollumfänglich in nationales Recht überführt durch das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und die zugehörige Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV).

Der zentrale rechtliche Anknüpfungspunkt für den grenzüberschreitenden Vertrieb ist § 22 TabakerzG.

§ 22 TabakerzG: Die doppelte Registrierungspflicht

Ein Unternehmen, das E-Zigaretten, Liquids oder Nachfüllbehälter vom Inland in andere Mitgliedstaaten versenden möchte, ist verpflichtet, sich vor Aufnahme des Fernabsatzes registrieren zu lassen und zwar

  • beim BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) in Deutschland sowie
  • bei den zuständigen Behörden jedes einzelnen Bestimmungsstaates, in das geliefert werden soll.

Die erforderlichen Angaben, detailliert in § 31 TabakerzV festgelegt, umfassen unter anderem:

  • Name, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des Anbieters,
  • Datum des erstmaligen grenzüberschreitenden Angebots,
  • Domaininformationen, eindeutiges Ordnungsmerkmal und Landzuordnung der Verkaufswebsite,
  • Beschreibung der Funktionsweise des eingesetzten Altersverifikationssystems (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 TabakerzG).

Diese strenge Registrierungspflicht gilt explizit auch für Unternehmen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern), sobald diese Produkte an Verbraucher innerhalb der Europäischen Union liefern.

Welche Staaten erlauben oder verbieten den Fernabsatz (2025)?

Die EU-weite Rechtslage ist extrem uneinheitlich. Händler müssen daher im Einzelfall prüfen, ob der Versand in ein bestimmtes Land erlaubt ist.

Die folgende Übersicht fasst die derzeit bekannten Regelungen zusammen und orientiert sich an den regelmäßig aktuellen Informationen der britischen Behörden:

1. Staaten, in denen der grenzüberschreitende Versand ERLAUBT ist (mit Registrierung)

Die folgenden Ausführungen betreffen ausschließlich die rechtliche Zulässigkeit des grenzüberschreitenden Versandhandels mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern. Der Versandhandel mit klassischen Tabakerzeugnissen wird hingegen nicht behandelt.

In diesen Staaten sollte der Versand an Verbraucher grundsätzlich zulässig sein, sofern Händler ordnungsgemäß registriert sind:

2. Staaten, in denen der grenzüberschreitende Versand VERBOTEN ist

Diese Staaten haben den Fernabsatz von E-Zigaretten und Liquids (unseres Wissens nach) untersagt:

Händler dürfen daher in diese Länder keinen Versand anbieten und keine Bestellungen von dort annehmen oder ausführen.

Die obigen Angaben beruhen auf unserer eigenen Recherche.

Bitte informieren Sie sich vor dem grenzüberschreitenden Versand stets selbst bei der zuständigen nationalen Behörde über die aktuell geltenden Vorschriften.

Praktische Folgen für deutsche Händler im Jahr 2025

Die beschriebenen Regelungen führen dazu, dass der Onlinehandel mit E-Zigaretten europaweit keineswegs frei und unkompliziert ist, sondern im Gegenteil erhebliche organisatorische und rechtliche Anforderungen stellt.

1. Registrierung in mehreren Ländern

Wer in einen Staat liefert, der den Fernabsatz zulässt, muss zwei Registrierungen vornehmen und zwar

  • bei der zuständigen Behörde des eigenen Sitzstaates sowie
  • bei den zuständigen Behörden jedes Bestimmungslandes.

Diese Verfahren sind zeitaufwendig und unterscheiden sich von Land zu Land.

2. Lieferstopps und technische Umsetzung im Shop

Händler, die E-Zigaretten in Europa grenzüberschreibend vertreiben wollen, müssen sicherstellen, dass

  • Bestellungen aus Ländern mit Versandverbot ausgeschlossen werden.
  • Zahlungs- und Versandmethoden entsprechend eingeschränkt sind.

3. Bußgelder und Sanktionen im Ausland

Ein Verstoß gegen das Versandverbot eines Landes wird nach dessen nationalem Recht geahndet.

Die möglichen Sanktionen reichen dabei von empfindlichen Bußgeldern über die Beschlagnahmung von Waren bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen.

Die Tatsache, dass ein Händler seinen Sitz in Deutschland hat, schützt nicht vor Sanktionen anderer Staaten.

Ausblick: Überarbeitung der Tabakrichtlinie

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der Tobacco Taxation Directive (2011/64/EU) vorgelegt.

Ziel ist es, neue Produktkategorien wie E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und Nikotinbeutel einheitlicher zu regulieren und zu besteuern sowie die EU-weiten Mindeststeuersätze anzuheben.

Die überarbeitete Richtlinie soll ab 2028 Anwendung finden, verbunden mit Übergangsfristen für die Mitgliedstaaten.

Händler sollten die laufenden Gesetzgebungsprozesse aufmerksam verfolgen, da sich künftig sowohl die Vertriebs- als auch die Versandbedingungen in der EU ändern könnten.

Fazit

Die dargestellten Regelungen zeigen, dass der grenzüberschreitende Versand von E-Zigaretten auch 2025 von einer stark fragmentierten Rechtslage in der EU geprägt ist.

Während einige Staaten den Fernabsatz ausdrücklich zulassen – jedoch nur unter strengen Registrierungspflichten – haben andere Länder weitreichende Verbote erlassen, die Händler konsequent beachten müssen.

Dieser Beitrag behandelt ausschließlich die Rechtslage nach der Tabakrichtlinie 2014/40/EU.

Das Thema ElektroG, insbesondere die aktuelle politische Diskussion um ein mögliches kommendes Verbot von Einweg-E-Zigaretten („Disposables“), wird hier nicht thematisiert.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: FOTOGRIN / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

O
O. O.
Dänemark verbot der E Zigarette
Zumal der Handel erlaubt ist, scheint der Konsum der E Zigarette in Dänemark legal zu sein?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei