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Ab dem 13.06.2014: Keine Zahlungspflicht bei voreingestellten Nebenleistungen mehr
06.02.2014, 14:50 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Keine Zahlungspflicht bei voreingestellten Nebenleistungen mehr

Ein häufiges Ärgernis stellen für den Verbraucher voreingestellte Nebenleistungen dar, die aus Sicht des Unternehmers die Hauptleistung „abrunden“ sollen, etwa beim Kauf eines Handys eine kostenpflichtige Sachversicherung für das Handy. Schaut der Verbraucher nicht genau hin, wird auch dieses „Extra“ Vertragsbestandteil und verursacht weitere Kosten. Entsprechend gesetzte „Häkchen“ im Bestellvorgang werden gerne übersehen.

E-Commerce und Verbraucherschutzrecht in Kanada
06.02.2014, 07:05 Uhr | Internationaler Verkauf

E-Commerce und Verbraucherschutzrecht in Kanada

In Deutschland und der EU gibt es einen recht umfassenden Verbraucherschutz sowie eine Vielzahl an Vorschriften zum E-Commerce. Aber wie sieht dies in anderen Ländern aus? Gibt es auch außerhalb der EU wirksame Vertragsschlüsse im Internet, Widerrufsrechte und Informationspflichten für Webshop-Betreiber? Die IT-Recht Kanzlei wagt den Blick über den Atlantik und gibt einen Überblick über das kanadische Recht zum Verbraucherschutz und E-Commerce.

Onlinehandel in Schweden: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Schweden an
28.01.2014, 07:36 Uhr | Schweden E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Schweden: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Schweden an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in schwedischer Sprache für den Onlinehandel in Schweden an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Schweden zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in schwedischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

Stärkung des inländischen Gerichtsstandes bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen von Verbrauchern
24.01.2014, 07:22 Uhr | Internationaler Verkauf

Stärkung des inländischen Gerichtsstandes bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen von Verbrauchern

Nach EU-Recht dürfen Verbraucher Unternehmer aus dem EU-Ausland vor den Gerichten des eigenen Wohnsitzmitgliedstaats verklagen, wenn sie bei Vertragsstreitigkeiten gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Unternehmer seinen Geschäftsbetrieb auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat. Wann dies der Fall ist, war lange umstritten. Nun hat der EuGH mit einem Urteil für mehr Klarheit gesorgt. Die IT-Recht Kanzlei informiert über das Urteil und dessen Konsequenzen.

Onlinehandel in Tschechien: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Tschechien an
21.01.2014, 15:56 Uhr | Tschechien E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Tschechien: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Tschechien an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in tschechischer Sprache für den Onlinehandel in Tschechien an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Tschechien zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in tschechischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

Downloads von Software, Musik, Videos und Apps im Internet – Widerrufsrecht kommt im Juni 2014
21.01.2014, 14:19 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Downloads von Software, Musik, Videos und Apps im Internet – Widerrufsrecht kommt im Juni 2014

Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von Software, Apps, Videos, Musik und weiteren digitalen Inhalten im Internet, wenn das Produkt als Download oder Stream bereitgestellt wird – also nicht auf einem körperlichen Datenträger wie einer DVD geliefert wird. Ab Juni 2014 steht Verbrauchern jedoch auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings können Online-Händler das Widerrufsrecht durch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen ausschließen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Änderungen, die im Juni 2014 in Kraft treten werden.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel – Darstellung in AGB ausreichend?
18.01.2014, 07:52 Uhr | Verkauf von Batterien

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel – Darstellung in AGB ausreichend?

Vertreiber von Batterien müssen Ihre Kunden auf die Möglichkeiten zur Entsorgung von Altbatterien hinweisen und dabei einige gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Bei vielen Online-Händlern findet man einen entsprechenden Hinweis lediglich in den AGB, die auf der Webseite des Händlers hinterlegt sind. Doch genügt eine solche Darstellung den gesetzlichen Anforderungen?

Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Belgien
17.01.2014, 17:02 Uhr | Belgien E-Commerce (AGB)

Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Belgien

Auf den ersten Blick scheint Belgien kein attraktiver Markt für deutsche Onlinehändler zu sein. Belgien ist ein kleines Land mit etwa 10 Millionen Einwohnern und schwierig abzudecken auf Grund des Sprachenstreits, der zu einer umständlichen und kostspieligen Doppelsprachigkeit (französisch, flämisch, Deutsch wird nur von einer sehr kleinen Minderheit an der Grenze zu Deutschland gesprochen) führt. Belgien hinkt im E-Commerce den Nachbarländern mit einem Anteil von nur 3% des Onlinehandels am Gesamthandelsumsatz hinterher. Aber dieser erste Blick täuscht.

Ein Verbraucher widerruft und behauptet nun gegenüber dem Online-Händler, dass er 3 Jahre lang Zeit habe, ihm die bestellte Ware zurückzuschicken. Zu Recht?
17.01.2014, 14:44 Uhr | Widerrufsbelehrung

Ein Verbraucher widerruft und behauptet nun gegenüber dem Online-Händler, dass er 3 Jahre lang Zeit habe, ihm die bestellte Ware zurückzuschicken. Zu Recht?

Grundsätzlich steht jedem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht zu, das er ohne Begründung per Widerrufserklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Online-Händler ausüben kann. Der Verbraucher muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen, vorausgesetzt, er wurde bei Vertragsschluss ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. Erfolgt eine Belehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß, gilt das Widerrufsrecht des Verbrauchers für unbefristete Zeit.

Onlinehandel in Dänemark: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Dänemark an
17.01.2014, 12:19 Uhr | Dänemark E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Dänemark: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Dänemark an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in dänischer Sprache für den Onlinehandel in Dänemark an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Dänemark zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in dänischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

Verbot des Vertriebs elektrischer Haushaltsgeräte in Großbritannien, die nicht mit einem in Großbritannien zugelassenen Stecker ausgerüstet sind
15.01.2014, 20:08 Uhr | United Kingdom E-Commerce (AGB)

Verbot des Vertriebs elektrischer Haushaltsgeräte in Großbritannien, die nicht mit einem in Großbritannien zugelassenen Stecker ausgerüstet sind

Ein deutscher Onlinehändler, der Elektroartikel nach Großbritannien über die Handelsplattform Amazon.Uk verkauft, sah sich mit einer Warnmeldung von Amazon.UK (Policy Warning) konfrontiert, dass seine Elektrogeräte nicht mit einem in Großbritannien zugelassenen Stecker ausgerüstet seien und er innerhalb von 48 Stunden aufgefordert werde, sicherzustellen, dass alle seine bei Amazon.UK gelisteten Artikels den einschlägigen britischen Bestimmungen entsprechen.

Der Tag wird kommen: FAQ zur neuen Widerrufsbelehrung 2014
14.01.2014, 09:29 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Der Tag wird kommen: FAQ zur neuen Widerrufsbelehrung 2014

Die nachfolgenden FAQ beschäftigen sich mit den Neuerungen im Bereich des Widerrufsrechts, die durch das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ ab dem 13.06.2014 eintreten werden.

Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014: Das White Paper von IT-Recht Kanzlei und TÜV SÜD s@fer-shopping
14.01.2014, 07:13 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014: Das White Paper von IT-Recht Kanzlei und TÜV SÜD s@fer-shopping

Ab dem 13.06.2014 beginnt für Online-Händler wieder einmal eine neue Zeitrechnung, denn ab diesem Tag gelten die neuen Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie. Auch das Widerrufsrecht und die dazugehörige Widerrufsbelehrung erfahren in diesem Zuge grundlegende Änderungen! Große Probleme bereitet die unausgegorene Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzesgebers, welche den Online-Händler vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellt. Das White Paper der IT-Recht Kanzlei und TÜV Süd s@fer-shopping stellt die gesetzlichen Änderungen vor, greit die Problemstellungen auf und versucht Lösungsansätze und Praxistipps zu geben.

Keine Impressumspflicht für Diensteanbieter mit Sitz im Nicht-EU-Ausland?
13.01.2014, 13:38 Uhr | Impressum

Keine Impressumspflicht für Diensteanbieter mit Sitz im Nicht-EU-Ausland?

Diensteanbieter i. S. d. Telemedienrechts mit Sitz in Deutschland unterliegen der Impressumspflicht nach § 5 TMG. Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich wegen des sog. Herkunftslandprinzips nicht an die Impressumspflicht nach deutschem Recht halten, sondern alleine nach den entsprechenden Vorschriften aus ihrem Sitzstaat. Doch wie verhält es sich mit Diensteanbietern aus dem Nicht-EU-Ausland? Was gilt, wenn diese sich nach ihrem Recht an keine Impressumspflichten halten müssen, jedoch in Deutschland um Kunden werben? Die IT-Recht Kanzlei berichtet von einem Fall aus der Praxis und erläutert die rechtlichen Hintergründe.

OLG München: Bezeichnung eines Einzelunternehmers als „Geschäftsführer“ im Impressum kann abgemahnt werden
13.01.2014, 07:37 Uhr | Impressum

OLG München: Bezeichnung eines Einzelunternehmers als „Geschäftsführer“ im Impressum kann abgemahnt werden

Mit Urteil vom 14.11.2013 hat das OLG München entschieden, dass die Bezeichnung eines Einzelunternehmers in dessen Impressum als „Geschäftsführer“ einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Einzelunternehmern muss daher dringend davon abgeraten werden, sich im Impressum als „Geschäftsführer“ zu bezeichnen.

Das „neue“ Widerrufsrecht in der Presse: Fehler über Fehler
09.01.2014, 11:29 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Das „neue“ Widerrufsrecht in der Presse: Fehler über Fehler

In den letzten Tagen widmeten sich zahlreiche Medien den Änderungen beim Fernabsatzwiderrufsrecht, die ab dem 13.06.2014 im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie auf die Verbraucher zukommen. So informieren derzeit insbesondere FOCUS Online, DIE WELT, Hamburger Abendblatt und Berliner Morgenpost Verbraucher über die ab dem 13.06.2014 anstehenden Änderungen. Den genannten Medien ist gemein, dass diese aus juristischer Sicht in mehreren Punkten schlichtweg falsch sind und damit auch bei Unternehmern für einige Verwirrung sorgen dürften. Wir möchten anhand des Artikels von FOCUS Online exemplarisch aufzeigen, wo schlecht recherchiert worden ist.

Deutsche Onlinehändler müssen bei Vertrieb von Waren in Österreich mit einer strengen Beurteilung ihrer AGB rechnen
08.01.2014, 19:43 Uhr | Österreich E-Commerce (AGB)

Deutsche Onlinehändler müssen bei Vertrieb von Waren in Österreich mit einer strengen Beurteilung ihrer AGB rechnen

Sehr viele deutsche Onlinehändler bieten auch den Vertrieb von Waren in Österreich an. Doch Vorsicht ist bei B2C-Verträgen mit den verwendeten AGB geboten. Es darf in Erinnerung gerufen werden, dass bei Verträgen mit Verbrauchern in Österreich in der Regel österreichisches Recht und die Zuständigkeit österreichischer Gerichte gelten. In einem kürzlich entschiedenen Fall hat das Handelsgericht Wien auf der Grundlage einer Unterlassungsklage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation gegen das deutsche Handelshaus Zalando in erster Instanz mehrere AGB-Klauseln für gesetzeswidrig und damit gem. § 879 österreichisches BGB (ABGB) für unwirksam erklärt.

Das OLG Hamburg zur Preisangabepflicht in Schaufenstern
18.12.2013, 17:00 Uhr | Preisangabenverordnung

Das OLG Hamburg zur Preisangabepflicht in Schaufenstern

In nahezu allen Ladengeschäften werden Schaufenster verwendet, um spezifische oder saisonale Waren besonders hervorzuheben, den Kunden so schon vor Betreten der Räumlichkeiten auf Teile des Sortiments aufmerksam zu machen und ihn so zu einer potentiellen Kaufentscheidung anzuregen. Dabei treffen den Betreiber eines Geschäfts jedoch bestimmte Verhaltenspflichten, die sich in Hinblick auf die Anführung von Preisen aus der Preisangabenverordnung (PAngV) ergeben.

EU-Kommission erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren
16.12.2013, 15:50 Uhr | Verkauf von Textilien

EU-Kommission erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren

Bisher sind Hersteller oder Anbieter von Lederwaren auf dem europäischen Markt nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte durch einheitliche Etiketten zu kennzeichnen. So stehen Verbraucher hauptsächlich auf dem Gebiet der Textil- und Bekleidungsindustrie der Frage, ob es sich bei einem bestimmten Produkt um eine Verarbeitung von echtem Leder handelt, nicht selten ratlos gegenüber.

Kennzeichnung und Bewerbung von Leuchten: Neue Vorgaben für Händler ab dem 01.03.2014
11.12.2013, 08:34 Uhr | Verkauf von Leuchten

Kennzeichnung und Bewerbung von Leuchten: Neue Vorgaben für Händler ab dem 01.03.2014

Händler, die Leuchten an Endnutzer vermarkten, werden ab dem 01. März 2014 gemäß Artikel 4 Abs. 2 EU-Verordnung Nr. 874/2012 dafür zu sorgen haben, dass jede in einer Verkaufsstelle ausgestellte Leuchte mit einem ordnungsgemäßen Etikett versehen ist bzw. beim Vertrieb über das Internet die Leuchten in der Artikelbeschreibung ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Was werden Händler bei der Bewerbung von Leuchten noch zu beachten haben? Wie erhalten Händler die notwendigen Etiketten und wie werden Händler das Etikett bei in Verkaufsstellen ausgestellten Leuchten anzubringen haben? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihren aktuellen FAQ.

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