Kanada-Vertrieb im E-Commerce: Was Händler rechtlich beachten müssen
Wer nach Kanada verkauft, muss den Rechtsrahmen des Zielmarkts beachten: Je nach Ausrichtung greifen Bundesrecht und vor allem provinzieller Verbraucherschutz, in Québec zusätzlich Sprach- und Informationspflichten.
Inhaltsverzeichnis
- Kanada im Überblick: So funktioniert das Recht im Online-Handel
- Rechtssystem in Kanada: Common Law – Québec mit Extraregeln
- Bund vs. Provinzen: Warum oft die Provinz entscheidet
- Verträge online: Der Bestellablauf muss rechtlich passen
- Kein EU-Widerruf: Rücktrittsrechte je nach Provinz
- Vier wichtige Provinzen: Was Händler typischerweise trifft
- 1. Ontario: 7/30-Tage-Fenster im Blick
- 2. Saskatchewan: 7/30-Tage-Regeln und schnelle Erstattung
- 3. Alberta: Erstattung oft binnen 15 Tagen
- 4. British Columbia: Rücktritt und Erstattung als Dauerbrenner
- Werbung & Preisangaben: Irreführung vermeiden
- Datenschutz: Bundesregeln plus Provinz-Besonderheiten
- E-Mail-Werbung: CASL verlangt saubere Einwilligungen
- Fazit
In Deutschland und der EU ist der Online-Handel von einem dichten Geflecht an verbraucherschützenden Vorgaben geprägt. Wer dagegen nach Kanada verkauft oder kanadische Verbraucher gezielt anspricht, trifft nicht auf ein mit dem EU-Recht vergleichbares, einheitlich kodifiziertes „E-Commerce-Regime“.
Das bedeutet jedoch keineswegs, dass der Internetvertrieb dort rechtlich ungeordnet wäre. Vielmehr werden die für den Online-Handel typischen Fragen, vom wirksamen Vertragsschluss über Informations- und Transparenzanforderungen bis hin zu Datenschutz, irreführender Werbung und elektronischer Werbung per E-Mail, in Kanada durch verschiedene Rechtsquellen geregelt, die je nach Sachverhalt auf Bundesebene und insbesondere auf Ebene der Provinzen anknüpfen.
Der rechtliche Prüfmaßstab hängt in Kanada wesentlich davon ab, ob ein Shop „nur auch nach Kanada liefert“ oder ob er Kanada als Zielmarkt aktiv adressiert.
Diese Zielmarktfrage entscheidet häufig darüber, welche provinziellen Verbraucherschutzvorgaben typischerweise maßgeblich werden, insbesondere mit Blick auf den Wohnsitz des Verbrauchers und den Ort des Marktbezugs. Davon hängt wiederum ab, welche Anforderungen an Sprache, Vertragsinformation, Rücktritts- und Kündigungsrechte, Rückabwicklung, Marketing und Datenschutz in der Praxis tatsächlich relevant sind.
Kanada im Überblick: So funktioniert das Recht im Online-Handel
Kanada arbeitet – anders als die EU – nicht mit einem stark harmonisierten, flächendeckend einheitlichen Verbraucherschutzinstrumentarium. Stattdessen ergeben sich Pflichten und Rechtsfolgen häufig aus einer Kombination von bundesrechtlichen Vorgaben und provinzialen Verbraucherschutzgesetzen, ergänzt durch lauterkeitsrechtliche Regeln sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Die konkrete Rechtslage im Einzelfall hängt wesentlich davon ab, ob und wie ein Shop auf kanadische Verbraucher ausgerichtet ist und welche Provinzen damit typischerweise berührt werden.
Rechtssystem in Kanada: Common Law – Québec mit Extraregeln
Kanada ist rechtssystematisch zweigeteilt.
In den meisten Provinzen gilt das Common Law, das in weiten Teilen durch Rechtsprechung und Präzedenzentscheidungen geprägt ist. Daneben existiert mit Québec ein eigenständiger Rechtsraum, der zivilrechtlich geprägt ist und im Rechtsverkehr – auch im Online-Handel – häufig besondere Anforderungen an Sprache und Verbraucherkommunikation mit sich bringt.
Wer den Markt in Québec aktiv adressiert, sollte die französischsprachige Ausgestaltung von Verbraucherinformationen, Vertragsunterlagen und der für Verbraucher wesentlichen Website-/Checkout-Inhalte von Beginn an mitdenken.
(Hinzu kommt: In Québec besteht die Erwartung, dass sich Verbraucherinformationen und Websites, die sich an die Öffentlichkeit in Québec richten, in französischer Sprache zugänglich darstellen; Bill-96-Reformen haben die praktische Relevanz und Durchsetzung von Sprachpflichten u. a. im Bereich „public signs“, „commercial advertising“ und produktnaher Kommunikation deutlich verstärkt.)
Bund vs. Provinzen: Warum oft die Provinz entscheidet
Kanada ist föderal organisiert.
Neben dem Bundesrecht verfügen die Provinzen über weitreichende Regelungskompetenzen, die sie im Bereich des Verbraucherschutzes und des Handelsrechts umfassend nutzen. Während bestimmte Querschnittsmaterien – etwa Aspekte des Wettbewerbsrechts oder der elektronischen Kommunikation – bundesrechtlich geprägt sind, findet sich der „klassische“ Verbraucherschutz im Online-Handel häufig in provinzrechtlichen Normen.
Für die Einordnung ist entscheidend, wo der Verbraucher ansässig ist bzw. wo sich der geschützte Marktbezug realisiert. Vereinfacht gesprochen: Je stärker ein Shop kanadische Verbraucher gezielt anspricht und je klarer der Vertrieb auf Kanada ausgerichtet ist, desto eher ist damit zu rechnen, dass provinziale Verbraucherschutzvorgaben als maßgeblicher Prüfungsmaßstab herangezogen werden.
Das gilt insbesondere in wirtschaftlich relevanten Provinzen wie Ontario, Québec, British Columbia oder Alberta.
Verträge online: Der Bestellablauf muss rechtlich passen
Für Händler stellt sich im Kern eine einfache Frage. Kommt im Webshop ein wirksamer Vertrag zustande, und lässt sich der Ablauf im Streitfall zuverlässig belegen.
Der elektronische Vertragsschluss ist in Kanada grundsätzlich anerkannt. Auch elektronische Erklärungen und Dokumente können Rechtswirkungen entfalten, solange der jeweilige gesetzliche Rahmen eingehalten wird.
Für die Praxis ist dabei weniger das Etikett „Online-Vertrag“ ausschlaggebend. Maßgeblich ist vielmehr, wie der Bestellprozess im Einzelnen gestaltet ist. Sind die wesentlichen Vertragsinformationen rechtzeitig, klar und vollständig verfügbar? Kann der Kunde sie vor dem Absenden der Bestellung in Ruhe prüfen und bei Bedarf speichern beziehungsweise ausdrucken? Besteht eine echte Möglichkeit, Eingaben unmittelbar vor dem finalen Klick zu korrigieren?
Gerade im Zusammenspiel mit provinzialen Verbraucherschutzgesetzen kann eine unsaubere Gestaltung an dieser Stelle handfeste Folgen haben.
In mehreren Provinzen knüpfen gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte daran an, ob Informationen ordnungsgemäß bereitgestellt wurden und ob der Kunde vor dem Absenden tatsächlich prüfen und korrigieren konnte. Wird das nicht sauber umgesetzt, drohen Rückabwicklung und Rückzahlung, in der Praxis nicht selten innerhalb kurzer Fristen.
Kein EU-Widerruf: Rücktrittsrechte je nach Provinz
Wer aus europäischer Sicht nach einem „kanadischen Pendant“ zum EU-Fernabsatzwiderrufsrecht sucht, wird keine flächendeckende 14-Tage-Logik nach europäischem Muster finden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Verbraucher im Online-Handel schutzlos wären. Vielmehr arbeiten viele kanadische Regelungskonzepte mit Rücktritts-/Kündigungs-/Aufhebungsrechten, die insbesondere dann eingreifen, wenn der Unternehmer vorvertragliche Informationspflichten verletzt, wesentliche Angaben nicht klar und verständlich bereitstellt oder vertragliche Hauptleistungspflichten – etwa Lieferzusagen – nicht einhält.
Gerade in großen Provinzen finden sich hierfür spezifische Regelungen zu „distance sales contracts“/„internet sales contracts“ bzw. „internet agreements“. Typisch ist, dass der Unternehmer dem Verbraucher bestimmte Angaben (u. a. Identität und Kontaktmöglichkeiten, Leistungsbeschreibung, Preisbestandteile und zusätzliche Kosten, wesentliche Vertragsbedingungen) so zur Verfügung stellen muss, dass sie vor Vertragsschluss nachvollziehbar und auffindbar sind.
Werden solche Pflichten verletzt, können dem Verbraucher je nach Normstruktur und Provinz unterschiedliche Rechtsbehelfe zustehen, die bis zur Vertragsauflösung reichen und Rückabwicklungsfolgen auslösen können.
Vier wichtige Provinzen: Was Händler typischerweise trifft
Verbraucherschutz ist in Kanada überwiegend Provinzsache.
Bundesrechtliche Vorgaben gibt es zwar, die für den Online-Handel typischen Schutzmechanismen, insbesondere Informationspflichten und daran anknüpfende Rücktritts- oder Kündigungsrechte, finden sich jedoch häufig in den Gesetzen der Provinzen. Maßgeblich ist dabei, ob der Unternehmer die für den Vertrag wesentlichen Informationen klar und rechtzeitig bereitstellt.
1. Ontario: 7/30-Tage-Fenster im Blick
Ontario zählt zu den wichtigsten Referenzmärkten.
Für Online- und Fernabsatzkonstellationen knüpft das Recht in Ontario spürbare Folgen an die Frage, ob der Verbraucher die gesetzlich vorgesehenen Informationen rechtzeitig erhält und ob ihm eine ordnungsgemäße Vertragskopie zur Verfügung gestellt wird. Werden Informations- oder Prozessanforderungen nicht eingehalten, kann je nach Konstellation ein Kündigungsrecht bestehen, das typischerweise innerhalb von bis zu sieben Tagen nach Erhalt der Vertragskopie ausgeübt werden kann. Wird eine Vertragskopie nicht in der vorgeschriebenen Weise bereitgestellt, kommt zusätzlich ein weiteres Kündigungsfenster in Betracht, das sich bis zu 30 Tage erstrecken kann.
Für Händler bedeutet das, dass die Übersendung einer Vertragskopie nicht als bloßer Service verstanden werden darf. Es geht um einen rechtlich relevanten Baustein des gesamten Bestellablaufs. Wer sauber arbeiten will, muss festlegen, wann die Vertragskopie bereitgestellt wird, in welcher Form sie zugeht und welche Inhalte sie zwingend abbildet. Ebenso wichtig ist ein Checkout, der dem Kunden unmittelbar vor dem Absenden eine echte Möglichkeit zur Bestellprüfung und zur Korrektur von Eingaben gibt.
2. Saskatchewan: 7/30-Tage-Regeln und schnelle Erstattung
Saskatchewan regelt Internet Sales Contracts detailliert.
Praktisch relevant sind zwei typische Kündigungsfenster:
- Kündigung bis zu 7 Tage nach Erhalt der Vertragskopie, wenn Disclosure-/Prozesspflichten nicht erfüllt wurden bzw. keine echte Gelegenheit bestand, unmittelbar vor Vertragsschluss zu akzeptieren/abzulehnen bzw. Eingabefehler zu korrigieren.
- Kündigung bis zu 30 Tage nach Vertragsschluss, wenn der Verbraucher keine (ordnungsgemäße) Vertragskopie erhält bzw. diese nicht nutzbar zugänglich ist.
Hinzu kommt die Rückabwicklungsseite: Saskatchewan sieht für den Fall einer wirksamen Kündigung typischerweise eine Refund-Pflicht innerhalb von 15 Tagen ab Cancellation Notice vor.
3. Alberta: Erstattung oft binnen 15 Tagen
Auch Alberta kennt ein eigenes Regelwerk für Internet Sales Contracts. Im Mittelpunkt stehen transparente Informationen im Bestellprozess und die zeitnahe Zurverfügungstellung einer Vertragskopie. Wird ein Vertrag wirksam beendet, sieht das Recht eine zügige Rückabwicklung vor. Für Rückzahlungen ist dabei gesetzlich ein 15-Tage-Fenster ab wirksamer Kündigung vorgesehen.
4. British Columbia: Rücktritt und Erstattung als Dauerbrenner
British Columbia ist für Händler praktisch ebenfalls relevant. Das Gesetz sieht u. a. ein 30-Tage-Kündigungsfenster vor, wenn keine Vertragskopie in der vorgeschriebenen Frist bereitgestellt wird, sowie Refund-Pflichten innerhalb von 15 Tagen nach Cancellation Notice.
Werbung & Preisangaben: Irreführung vermeiden
Kanada kennt – auf Bundes- und Provinzebene – Regelungen gegen irreführende Werbung und täuschende Geschäftspraktiken.
Inhaltlich entspricht der Prüfgedanke dem, was man aus dem deutschen UWG bzw. aus europäischem Lauterkeitsrecht kennt: Verbraucher sollen nicht durch unklare, unzutreffende oder missverständliche Angaben über Eigenschaften, Verfügbarkeit, Preisbestandteile oder wirtschaftliche Konditionen zu einer Entscheidung veranlasst werden, die sie bei zutreffender Information nicht getroffen hätten.
Datenschutz: Bundesregeln plus Provinz-Besonderheiten
Das kanadische Datenschutzrecht ist nicht vollständig einheitlich.
Auf Bundesebene bildet PIPEDA einen zentralen Rahmen. Daneben existieren provinziale Datenschutzregelungen und bereichsspezifische Vorgaben, die je nach Konstellation ergänzend oder anstelle von PIPEDA einschlägig sein können.
Für den Online-Handel kommt es weniger auf eine dogmatische Abgrenzung der Anwendungsbereiche an, sondern auf die belastbare Umsetzung in der Praxis. Wer personenbezogene Daten kanadischer Verbraucher verarbeitet, sollte die Datenverarbeitung transparent und nachvollziehbar ausgestalten. Erforderlich sind insbesondere klare Angaben zu Zweck und Umfang der Verarbeitung, eine konsistente Einwilligungs- und Consent-Logik, nachvollziehbare Informationen zu Betroffenenrechten, angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie eine transparente Darstellung von Datenübermittlungen an Dienstleister und etwaigen Transfers in andere Staaten.
E-Mail-Werbung: CASL verlangt saubere Einwilligungen
Für E-Mail-Marketing, Newsletter, Direktansprache und vergleichbare kommerzielle elektronische Nachrichten ist in Kanada vor allem das kanadische Anti-Spam-Recht maßgeblich, insbesondere der Canadian Anti-Spam Legislation, kurz CASL.
Elektronische Werbung setzt grundsätzlich eine vorherige Zustimmung des Empfängers voraus. Zudem müssen die Nachrichten bestimmte Mindestangaben enthalten und eine praktikable Abmeldemöglichkeit vorsehen.
Für die Einordnung ist ein Punkt wichtig, der in älteren Darstellungen häufig missverstanden wird. Die dort teils hervorgehobene Private Right of Action ist derzeit nicht in Kraft, weil die kanadische Regierung die Inkraftsetzung dieser Klagebefugnis am 7. Juni 2017 ausgesetzt hat. Die Durchsetzung erfolgt damit weiterhin in erster Linie über behördliche beziehungsweise administrative Verfahren.
Fazit
Kanada ist für EU-Händler kein „rechtsfreier“ Markt, aber verbraucherschutzrechtlich anders organisiert als die EU.
Entscheidend ist, ob ein Shop Kanada lediglich als Versandziel mitbedient oder sich erkennbar an kanadische Verbraucher richtet.
Je stärker die Marktausrichtung ausfällt, desto mehr rücken provinzrechtliche Verbraucherschutzvorgaben in den Vordergrund. Diese betreffen insbesondere die vorvertraglichen Informationen, den Bestellablauf, die ordnungsgemäße Zurverfügungstellung einer Vertragskopie sowie daran anknüpfende Rücktritts-, Kündigungs- und Erstattungsfristen.
Wer Québec adressiert, muss zusätzlich die dortigen Sprach- und Informationsanforderungen von Beginn an in Website, Checkout und Kundenkommunikation einplanen.
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