EU-Kommission erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren
Bisher sind Hersteller oder Anbieter von Lederwaren auf dem europäischen Markt nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte durch einheitliche Etiketten zu kennzeichnen. So stehen Verbraucher hauptsächlich auf dem Gebiet der Textil- und Bekleidungsindustrie der Frage, ob es sich bei einem bestimmten Produkt um eine Verarbeitung von echtem Leder handelt, nicht selten ratlos gegenüber.
Auch die spezifische Lederart und sich durch diese ergebende Reinigungs- und Pflegetechniken sind in den meisten Fällen nicht ersichtlich.
Jenseits der Identifikation eines Lederprodukts als echt oder synthetisch weichen die weltweit herrschenden Verarbeitungsstandards im Einzelfall so voneinander ab, dass in Ermangelung der Angabe des Produktionslandes die Qualität von Lederwaren bisher vom Verbraucher nicht einseitig eingeordnet werden kann.
Aus diesem Grunde erwägt die europäische Kommission derzeit, eine Pflichtkennzeichnung von Lederwaren einzuführen, die von der Lederindustrie schon lange gefordert wird. Während Hersteller und Anbieter durch eine Kennzeichnungspflicht ihre Produkte hinsichtlich der Qualität, die vor allem aus der Art des Leders, der Herkunft und den Gerbungsstandards hervorgeht, von der Konkurrenz abheben könnten, würde gleichzeitig dem Verbraucherinteresse an Transparenz und Informationsfülle Rechnung getragen.
Momentan führt die Kommission deshalb eine Konsultation zur Leder-Kennzeichnung durch, an der sich die betroffenen Parteien beteiligen können.
Ausschluss der Etikettierungspflicht in der Textilkennzeichnungsverordnung
Seit Inkrafttreten der Textilkennzeichnungsverordnung (VO (EU) Nr. 1007/2011) sind Hersteller von Textilerzeugnissen, die ihre Ware auf dem europäischen Binnenmarkt bereitstellen, verpflichtet, die Zusammensetzung der verwendeten Textilfasern auf einem einheitlichen Etikett nach Maßgabe der Verordnung anzugeben, um so dem Verbraucher zu ermöglichen, bei der Wahl von Textilien eine Entscheidung auch nach objektiven Kriterien zu fällen.
Allerdings ist eine Etikettierung nach Anhang V Nr. 16 der Verordnung gerade für Lederwaren nicht zwingend vorgeschrieben.
Die bisherige Kennzeichnung von Ledererzeugnissen
Dennoch hat sich auf dem europäischen Markt ein Symbol für Ledererzeugnisse etabliert, das den Verbraucher auf die Echtheit der Produkte hinzuweisen bestimmt ist. So hat sich die stilisierte Darstellung einer ausgebreiteten Tierhaut eingebürgert, die als Schmuckelement häufig in Katalogen und auf Websites anzufinden ist, aber auch – meist mit der ergänzenden Bezeichnung „echtes Leder“ - als Produktetikett verwendet wird. Dabei ist die Darstellung des Symbols jedoch nicht zwingend und ausschließlich der Abgrenzung zu synthetischen Produkten durch die Hersteller und mithin einer bewussten qualitativen Abhebung dienlich. Verbraucherinteressen werden eher zweitrangig wahrgenommen.
Obwohl das Leder-Logo kein geschütztes Symbol ist und so nach eigenem Geschmack an die hauseigene Produktlinie angepasst werden kann, darf es aus Gründen des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzes nur bei solchen Erzeugnissen verwendet werden, die der Definition von Leder entsprechen. Insbesondere die Ausweisung von Kunstleder als echtes Leder per Symbol stellt mithin eine unlautere und somit unzulässige Handlung dar, die vom Verband der deutschen Lederindustrie (VDL) mit großem Einsatz verfolgt wird.
Allerdings sucht man in den meisten Lederbekleidungen nach wie vor vergeblich nach Hinweisen auf die Herkunft und Handhabung der Erzeugnisse. Circa ein Drittel der im Handel vertriebenen Lederbekleidung ist mit einem Pflegeeinnäher versehen. Bei weniger als 1% wird angegeben, um welche Lederart es sich handelt, sodass es dem Verbraucher nach wie vor grundsätzlich an essentiellen Informationen fehlt, die die Qualität des jeweiligen Erzeugnisses bestimmbar machen.
Hinzu kommt, dass die Pflegehinweise häufig unklar und die Symbole nicht bekannt sind.
Der Umfang eines neuen EU-Kennzeichens
Da die Planung einer einheitlichen Etikettierung seitens der Kommission mit der Konsultationsphase gerade erst begonnen hat, ist über den möglichen Umfang eines „EU-Leder-Labels“ noch wenig bekannt.
Allerdings fordern Stimmen eine Herkunftsausweisung in Form der „Made in“-Angabe, wobei auch die Pflicht zur Kennzeichnung der Lederart diskutiert wird.
Fazit
Um dem Verbraucher detaillierte Informationen über Herkunft, Art und Verarbeitung von Ledererzeugnissen bereitzustellen und ihm somit eine von Transparenz getragene Produktwahl zu ermöglichen, wird zurzeit die Einführung eines einheitlichen Lederkennzeichens von Seiten der europäischen Kommission in Erwägung gezogen. Gleichzeitig könnte diese auch eine eindeutigen Differenzierung zwischen Kunst- und Echtleder ermöglichen und unlauteren Falschausweisungen vorbeugen.
Welche Informationen ein etwaiges Etikett aber tatsächlich enthalten wird, ist noch nicht bekannt.
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Leder; Bildquelle: Shutterstock
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1 Kommentar
vielen Dank für den informativen Artikel. Mich würde interessieren welche Entwicklungen sich zu diesem Thema in letzter Zeit ergeben haben. Ist die Kennzeichnung von Lederwaren inzwischen beschlossen?
Grüße