Kommt die Kennzeichnungspflicht von Lederwaren?
Die EU-Kommission hat im Jahr 2013 Überlegungen zu einer verpflichtenden Kennzeichnung von Lederwaren angestellt. Insbesondere sollte für Verbraucher klarer erkennbar sein, ob es sich um Echtleder oder um ein Imitat handelt.
Vorab: Aktuelle Rechtslage und Einordnung (Stand 2026)
Auch im Jahr 2026 besteht noch keine EU-weit einheitliche, speziell auf Lederwaren (z. B. Taschen, Gürtel, Bekleidung) zugeschnittene Kennzeichnungspflicht.Die Textilkennzeichnungsverordnung (VO (EU) Nr. 1007/2011) betrifft primär Textilerzeugnisse und begründet für Lederwaren grundsätzlich keine allgemeine Etikettierungspflicht.
Abzugrenzen ist der Schuhbereich: Hier gilt seit langem eine EU-Pflichtkennzeichnung der Hauptbestandteile nach Material (u. a. „Leder“) mittels Piktogrammen oder Textangaben. Außerhalb dessen beruhen Lederangaben in der Praxis überwiegend auf freiwilligen Herstellerinformationen, die jedoch stets zutreffend, klar und nicht irreführend sein müssen; fehlerhafte Auslobungen („Echtleder“, Symbole) können wettbewerbsrechtliche Risiken auslösen.
Auf EU-Ebene werden zwar seit Jahren Anpassungen im Textil-/Leder-Regelungsumfeld (u. a. im Zuge der Überarbeitung der Textilkennzeichnungsregeln) diskutiert, ein verbindliches „EU-Leder-Label“ ist aber bislang nicht beschlossen. Welche Pflichtangaben künftig kommen könnten (etwa Lederart, Herkunft oder Pflegeangaben), hängt vom weiteren Gesetzgebungsverlauf ab und ist derzeit offen.
Hinweis zur Aktualität: Der nachfolgende Beitrag gibt den Inhalt nun in seiner ursprünglichen Fassung wieder (Stand 2013).
Ausschluss der Etikettierungspflicht in der Textilkennzeichnungsverordnung
Seit Inkrafttreten der Textilkennzeichnungsverordnung (VO (EU) Nr. 1007/2011) sind Hersteller von Textilerzeugnissen, die ihre Ware auf dem europäischen Binnenmarkt bereitstellen, verpflichtet, die Zusammensetzung der verwendeten Textilfasern auf einem einheitlichen Etikett nach Maßgabe der Verordnung anzugeben, um so dem Verbraucher zu ermöglichen, bei der Wahl von Textilien eine Entscheidung auch nach objektiven Kriterien zu fällen.
Allerdings ist eine Etikettierung nach Anhang V Nr. 16 der Verordnung gerade für Lederwaren nicht zwingend vorgeschrieben.
Die bisherige Kennzeichnung von Ledererzeugnissen
Dennoch hat sich auf dem europäischen Markt ein Symbol für Ledererzeugnisse etabliert, das den Verbraucher auf die Echtheit der Produkte hinzuweisen bestimmt ist. So hat sich die stilisierte Darstellung einer ausgebreiteten Tierhaut eingebürgert, die als Schmuckelement häufig in Katalogen und auf Websites anzufinden ist, aber auch – meist mit der ergänzenden Bezeichnung „echtes Leder“ - als Produktetikett verwendet wird. Dabei ist die Darstellung des Symbols jedoch nicht zwingend und ausschließlich der Abgrenzung zu synthetischen Produkten durch die Hersteller und mithin einer bewussten qualitativen Abhebung dienlich. Verbraucherinteressen werden eher zweitrangig wahrgenommen.

Obwohl das Leder-Logo kein geschütztes Symbol ist und so nach eigenem Geschmack an die hauseigene Produktlinie angepasst werden kann, darf es aus Gründen des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzes nur bei solchen Erzeugnissen verwendet werden, die der Definition von Leder entsprechen. Insbesondere die Ausweisung von Kunstleder als echtes Leder per Symbol stellt mithin eine unlautere und somit unzulässige Handlung dar, die vom Verband der deutschen Lederindustrie (VDL) mit großem Einsatz verfolgt wird.
Allerdings sucht man in den meisten Lederbekleidungen nach wie vor vergeblich nach Hinweisen auf die Herkunft und Handhabung der Erzeugnisse. Circa ein Drittel der im Handel vertriebenen Lederbekleidung ist mit einem Pflegeeinnäher versehen. Bei weniger als 1% wird angegeben, um welche Lederart es sich handelt, sodass es dem Verbraucher nach wie vor grundsätzlich an essentiellen Informationen fehlt, die die Qualität des jeweiligen Erzeugnisses bestimmbar machen.
Hinzu kommt, dass die Pflegehinweise häufig unklar und die Symbole nicht bekannt sind.
Der Umfang eines neuen EU-Kennzeichens
Da die Planung einer einheitlichen Etikettierung seitens der Kommission mit der Konsultationsphase gerade erst begonnen hat, ist über den möglichen Umfang eines „EU-Leder-Labels“ noch wenig bekannt.
Allerdings fordern Stimmen eine Herkunftsausweisung in Form der „Made in“-Angabe, wobei auch die Pflicht zur Kennzeichnung der Lederart diskutiert wird.
Fazit
Um dem Verbraucher detaillierte Informationen über Herkunft, Art und Verarbeitung von Ledererzeugnissen bereitzustellen und ihm somit eine von Transparenz getragene Produktwahl zu ermöglichen, wird zurzeit die Einführung eines einheitlichen Lederkennzeichens von Seiten der europäischen Kommission in Erwägung gezogen. Gleichzeitig könnte diese auch eine eindeutigen Differenzierung zwischen Kunst- und Echtleder ermöglichen und unlauteren Falschausweisungen vorbeugen.
Welche Informationen ein etwaiges Etikett aber tatsächlich enthalten wird, ist noch nicht bekannt.
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1 Kommentar
vielen Dank für den informativen Artikel. Mich würde interessieren welche Entwicklungen sich zu diesem Thema in letzter Zeit ergeben haben. Ist die Kennzeichnung von Lederwaren inzwischen beschlossen?
Grüße