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von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Onlinehandel in Dänemark: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Dänemark an

News vom 17.01.2014, 12:19 Uhr | Keine Kommentare

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in dänischer Sprache für den Onlinehandel in Dänemark an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Dänemark zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in dänischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

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Attraktivität des dänischen Onlinemarktes für deutsche Onlinehändler

Dänemark ist zwar nur ein kleiner skandinavischer Nachbarstaat Deutschlands, sollte aber von deutschen Onlinehändlern nicht vernachlässigt werden. Der dänische E-Commerce-Markt ist mit etwa 5 Milliarden Euro durchaus vorzeigbar. Jeder zweite Däne in der Altersgruppe zwischen 30 und 49 nutzt regelmäßig die Möglichkeiten des Onlinekaufs. Besonders beliebt sind Bekleidungsstücke und Elektronikartikel. Deutsche Onlinehändler, die sich wirklich in Dänemark etablieren wollen, werden auf die Einrichtung eines dänischen Onlineshops (in dänischer Sprache) nicht verzichten können, auch wenn viele Dänen Englisch verstehen. Wichtig ist es, dänische Zahlungsgewohnheiten zu kennen und insbesondere die Zahlung mit Kreditkarte anzubieten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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