Nicht mehr aktivlegitimierter Abmahnverband kann kein Ordnungsgeld beantragen
Die Luft für Abmahnverbände ist seit Dezember 2021 erheblich dünner geworden. Wer es als Verband seitdem nicht in die sogenannte Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände geschafft hat, darf nicht mehr abmahnen. Doch was gilt eigentlich für alte, vor dem Verlust der Abmahnbefugnis von einem solchen Verband erwirkte Unterlassungstitel?