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Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Lampen gemäß EU-Verordnung Nr. 874/2012
05.09.2013, 11:52 Uhr | Verkauf von Lampen

Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Lampen gemäß EU-Verordnung Nr. 874/2012

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 sieht neue (Etikettierungs-) Vorgaben bei Lampen vor, die seit dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht werden. In dem Zusammenhang stellen sich Hersteller bzw. Importeure viele Fragen, etwa: Wie sehen die neuen Lampen-Etiketten für Lampen aus? Sind sie zwingend mehrfarbig zu gestalten? Was gilt für Lampen, die fest in Leuchten verbaut sind und in welchen Fällen sind Händler zwingend und in welcher Form mit den neuen Etiketten zu versorgen? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Wir stellen vor: die neue EU-Verordnung 874/2012 in Bezug auf Lampen
05.09.2013, 11:36 Uhr | Verkauf von Lampen

Wir stellen vor: die neue EU-Verordnung 874/2012 in Bezug auf Lampen

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 ist am 16.10.2012 in Kraft getreten und hob mit Wirkung zum 01.09.2013 die Richtlinie 98/11/EG auf bzw. ersetzte diese ab diesem Zeitpunkt. Sie gilt unmittelbar von sich heraus in der ganzen EU, also auch in Deutschland, und muss(te) daher nicht mehr umgesetzt werden. "Lieferanten" (also Hersteller/Importeure) und Händler haben den neuen Etikettierungs- bzw. Kennzeichnungspflichten der Verordnung für Lampen, die seit dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht werden, zwingend nachzukommen. Grund genug, die EU-Verordnung Nr. 874/2012 einmal genauer vorzustellen.

EU-Verordnung Nr. 874/2012: Neue Kennzeichnungsvorgaben für Händler von Lampen seit dem 01.09.2013
05.09.2013, 11:13 Uhr | Verkauf von Lampen

EU-Verordnung Nr. 874/2012: Neue Kennzeichnungsvorgaben für Händler von Lampen seit dem 01.09.2013

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012, welche die Richtlinie 98/11/EG mit Wirkung zum 01.09.2013 ersetzt, legt neue und überarbeitete verbindliche Energiekennzeichnungsvorschriften für Händler fest, die elektrische Lampen über den stationären Handel oder im Fernverkauf über Kataloge oder das Internet anbieten. Inwieweit haben sich die Vorgaben zur Kennzeichnung von Lampen seit dem 01.09.2013 geändert? Was haben Händler insbesondere bei der Bewerbung ihrer Lampen - etwa auf Preisvergleichsportalen - zu beachten? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Angabe der Energieeffizienzklasse von Staubsaugern wird auch in Suchmaschinen und Preisvergleichen erforderlich sein
03.09.2013, 12:16 Uhr | Verkauf von Staubsaugern

Angabe der Energieeffizienzklasse von Staubsaugern wird auch in Suchmaschinen und Preisvergleichen erforderlich sein

Am 03.05.2013 wurde die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 verabschiedet, die ab dem 01.09.2014 angesichts einer umweltgerechten Produktgestaltung einheitliche Bestimmungen zur Kennzeichnung von Staubsaugern für Lieferanten und (Online)-Händler vorsieht.

EU-Verordnung Nr. 874/2012: Einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lampen ab dem 01.09.2013 und Leuchten ab dem 01.03.2014
02.09.2013, 20:01 Uhr | Verkauf von Lampen

EU-Verordnung Nr. 874/2012: Einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lampen ab dem 01.09.2013 und Leuchten ab dem 01.03.2014

Zum 01.09.2013 regelt die am 16.10.2012 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 874/2012 die Etikettierungspflichten von Herstellern, Importeuren sowie Online-Händlern von Lampen und Leuchten erstmalig einheitlich. Hierbei variieren allerdings nicht nur die Anforderungen zwischen den verschiedenen Vertriebstypen, sondern auch zwischen den Produktgattungen der Lampen und Leuchten selbst.

EU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014
02.09.2013, 16:44 Uhr | Verkauf von Staubsaugern

EU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014

(Online-) Händler, die Staubsauger verkaufen, haben ab dem 01 September 2014 die ordnungsgemäße Kennzeichnung ihrer Ware sicherzustellen. Die Art der Kennzeichnung wird davon abhängen, ob die Staubsauger via Fernabsatz oder etwa über den stationären Handel ("Verkaufsstelle") vertrieben werden - so die Regeln der neuen EU-Verordnung Nr. 665/2013. Welche Pflichten in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Staubsaugern kommen nächstes Jahr auf Händler zu? Wie haben Händler ihre Ware im Internet zu kennzeichnen und welche Staubsauger werden überhaupt kennzeichnungspflicht sein? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

EU-Verordnung 665/2013: Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern
02.09.2013, 16:34 Uhr | Verkauf von Staubsaugern

EU-Verordnung 665/2013: Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern

Die neue EU-Verordnung Nr. 665/2013 sieht einen umfangreichen Pflichtenkatalog für Hersteller ("Lieferanten") vor. So haben Hersteller ab dem 01.09.2014 bestimmte Staubsauger mit Etiketten zu versehen, die umfangreiche Informationen zum Energieverbrauch enthalten. Zudem sind neue Vorgaben bezüglich der Erstellung von Produktdatenblättern sowie der generellen Bewerbung von Staubsaugern zu beachten. Lesen Sie die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei, welche die neuen Pflichten von Herstellern in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Staubsaugern zum Gegenstand haben.

Allgemeines zur Kennzeichnung von Staubsaugern: EU-Verordnung Nr. 665/2013
02.09.2013, 16:24 Uhr | Verkauf von Staubsaugern

Allgemeines zur Kennzeichnung von Staubsaugern: EU-Verordnung Nr. 665/2013

Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung - Nr. 665/2013 - erlassen, die erstmalig die Etikettierung von Staubsaugern als energieverbrauchsrelevante Produkte vorsieht. So müssen ab dem 01.09.2014 alle Staubsauger, die im europäischen Raum auf den Markt gebracht werden, mit einem einheitlichen Label versehen werden, dessen Vorgaben in der Verordnung punktuell aufgeführt werden. Die neuen Kennzeichnungsvorgaben treffen sowohl Lieferanten, wie auch (Online-) Händler. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihren aktuellen FAQ die neue EU-Verordnung vor.

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
28.08.2013, 12:33 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich. Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen.

Amazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen
28.08.2013, 08:31 Uhr | Amazon

Amazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

LG Bochum: Für eine ordnungsgemäße Grundpreisangabe genügt ein Mouseover-Effekt nicht
22.08.2013, 16:55 Uhr | Preisangabenverordnung

LG Bochum: Für eine ordnungsgemäße Grundpreisangabe genügt ein Mouseover-Effekt nicht

Das LG Bochum (Beschluss vom 19.06.2013, Az.: I-13 O 69/13) hatte entschieden, dass es für eine Grundpreisangabe auf der Verkaufsplattform eBay nicht ausreiche, wenn diese erst durch einen sog. Mouseover-Effekt erscheint. Darüber hinaus hatte das LG Bochum festgehalten, dass Aloe Vera- Produkte, welche mit einem Hinweis auf wertvolle Nährstoffe und Entspannungseffekte beworben werden, nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 9 Abs. 5 Nr. 2 PAngV fallen.

Der Verkauf auf Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler
19.08.2013, 10:36 Uhr | Amazon

Der Verkauf auf Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler

Die IT-Recht Kanzlei hat Ihren Beitrag zum Verkauf auf der Plattform Amazon umfassend überarbeitet und ergänzt. Der Amazon-Marketplace und Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Seiten Amazons Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.

Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?
14.08.2013, 09:05 Uhr | Internationaler Verkauf

Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?

Manchmal könnte es für Firmen vorteilhaft sein, den Gerichtsstand im Ausland zu haben. Etwa dann, wenn die Gerichte im eigenen Land nicht besonders schnell oder firmenfreudig urteilen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Möglichkeiten vor.

Die rechtlichen Schwierigkeiten bei der internationalen Tätigkeit von Webshops
08.08.2013, 21:38 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

Die rechtlichen Schwierigkeiten bei der internationalen Tätigkeit von Webshops

Was sind die gravierendsten Fallstricke für deutsche Online-Händler, die ins europäische Ausland verkaufen wollen? Ist der Online-Verkauf in einigen EU-Ländern vielleicht sogar einfacher als in Deutschland? Diese und weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.

Weiterhin Pflicht zur Angabe von Grundpreisen bei Werbung mit Endpreisen
07.08.2013, 17:25 Uhr | Preisangabenverordnung

Weiterhin Pflicht zur Angabe von Grundpreisen bei Werbung mit Endpreisen

Seit 12. Juni 2013 besteht Verwirrung über die Geltung vieler Bestimmungen der Preisangabenverordnung wegen möglicher Kollisionen mit dem höherrangigen Unionsrecht. Dies betrifft auch die Frage, ob ein Händler von Gesetzes wegen den sog. Grundpreis, also den Preis je Mengeneinheit, angeben muss, wenn er gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die Frage in einem Beitrag.

Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit Früchten und Shiazo-Steinen vorerst weiter anbieten
06.08.2013, 17:10 Uhr | Verkauf von Alkohol, Tabak

Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit Früchten und Shiazo-Steinen vorerst weiter anbieten

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Eilbeschluss vom 1. August 2013 der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen (Shishas) bereit hält, die statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und/oder melassebehandelten Dampfsteinen (sog. Shiazo-Steinen) befüllt werden.

Ware bleibt Neuware, auch bei Fehlen oder bei Beschädigung der Originalverpackung
06.08.2013, 17:03 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

Ware bleibt Neuware, auch bei Fehlen oder bei Beschädigung der Originalverpackung

Die Wettbewerbszentrale hat über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Essen vom 12.06.2013, Az. 42 O 88/12 zur Gewährleistungseinschränkung für nicht gebrauchte „B-Ware“ berichtet, das sie gegen einen Onlinehändler für Unterhaltungselektronik erwirkt hatte. Die News der Wettbewerbszentrale ist vielfach aufgenommen und kommentiert worden, da der Begriff der gebrauchten Ware durch das LG Essen und damit die Möglichkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware wohl erstmals allgemein präzisiert worden sind.

Energieverbrauchskennzeichnung EU-Verordnung Nr. 874/2012: Müssen Leuchten bis zum 01.03.2014 nachgelabelt werden?
05.08.2013, 10:29 Uhr | Verkauf von Lampen

Energieverbrauchskennzeichnung EU-Verordnung Nr. 874/2012: Müssen Leuchten bis zum 01.03.2014 nachgelabelt werden?

Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten gilt ab dem 01.03.2014, vgl. Artikel 9 der EU-Verordnung Nr. 874/2012. Die IT-Recht Kanzlei hat das Umweltbundesamt in dem Zusammenhang befragt, ob ab dem 01.03.2014 alle Leuchten (also auch Lagerware) oder nur ab dem 01.03.2014 (neu) in den Verkehr gebrachte Leuchten im Sinne der EU-Verordnung Nr. 874/2012 kennzeichnungspflichtig sind.

Die Verwendung fremder EAN/ Anhängen auf Amazon: Diesmal das LG Berlin zu dieser Problematik
02.08.2013, 17:25 Uhr | Amazon

Die Verwendung fremder EAN/ Anhängen auf Amazon: Diesmal das LG Berlin zu dieser Problematik

Das rechtliche Thema der Mitverwendung fremder EAN/ GTIN auf der Plattform Amazon beschäftigt viele Händler und auch die Gerichte wurden mittlerweile angerufen, um die rechtliche Zulässigkeit des Anhängens an Amazon-Angebote klären zu lassen. Während das LG Bremen und das LG Bochum bereits gerichtliche Entscheidungen getroffen hatten, hatte auch das LG Berlin (Beschluss vom 25.011.2011, Az.: 15 O 436/11) über die Frage der Mitverwendung der EAN/ GTIN in einem besonders gelagerten Fall zu entscheiden gehabt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

Die Produktkennzeichnung: von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem ProdSG, dem ElektroG und der ElektroStoffV

Die Produktkennzeichnung: von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem ProdSG, dem ElektroG und der ElektroStoffV

Elektro- und Elektronikgeräte sind in aller Regel mit Angaben zur Identifizierung des Herstellers und des Produkts selbst zu kennzeichnen. Entsprechende Kennzeichnungspflichten ergeben sich, sofern es sich bei dem Gerät um ein Verbraucherprodukt handelt, bereits aus den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Daneben finden sich ähnliche Kennzeichnungsvorgaben im Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) und neuerdings auch in der erst im Mai 2013 in Kraft getretenen Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV). Diese Vielfalt gesetzlicher Vorschriften zur Produktkennzeichnung verwirrt Hersteller und Importeure von Elektro- oder Elektronikgeräten zusehends.

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