Goldankauf: Anforderungen an ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Ankäufern
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Celle bestehen für den Goldankauf besondere Regeln hinsichtlich der Wettbewerbereigenschaft zwischen zwei Ankäufern: Nach Ansicht des Gerichts ist nicht anzunehmen, dass beim Goldankauf via Postweg nennenswerte Umsätze generiert werden; die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen zwei Fernankäufern bedarf daher einer besonderen Beweisführung (vgl. aktuell OLG Celle, Urt. v. 02.08.2012, Az. 13 U 4/12).