EBooks, digitale Anleitungen und Co.: Beschränkung von Nutzungsrechten auf privaten Gebrauch zulässig?
Der Verkauf digitaler Inhalte liegt hoch im Kurs. Immer mehr Händler nehmen nicht körperliche Produkte in ihr Sortiment auf und versuchen, selbst erlangtes oder zusammengestelltes Wissen und Know-How in eBooks, Anleitungen, Leitfäden und Guides gewinnbringend an Kunden weiterzugeben – vor allem im Do-it-yourself-Bereich. Weil beim Verkauf digitaler Inhalte anders als beim Handel mit physischen Waren kein Eigentum übertragen, sondern nur Nutzungsrechte gemittelt werden, stellen sich viele Händler die Frage, wie weit sie letztere beschränken dürfen. Ob Nutzungsrechte allein auf den privaten Gebrauch reduziert und Verkäufe und Schenkungen ausgeschlossen werden dürfen, klärt der heutige Beitrag.