Der Handel mit Kerzen: Kennzeichnungspflicht – oder nicht?
Alle Jahre wieder blüht vor allem in der Winterzeit der Handel mit Kerzen auf. Allerdings sind auch bei solchen Massenprodukten die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zu beachten, die sich für Kerzen aufgrund ihrer brandspezifischen Gefahr in besonderen Hinweiserfordernissen niederschlagen. Zwar verpflichtet dieses Gesetz maßgeblich nur Hersteller und Importeure, allerdings können Händler bei unterlassenen Hinweisen in den Haftungsverband mit einbezogen werden.