LG Bochum zur Unzulässigkeit einer Werbeaussage zu einer Müdigkeitsverringerung auf einer Müsliverpackung
Das LG Bochum hat kürzlich entschieden, dass die Aussage „Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt.“ auf einer Müsliverpackung des Herstellers Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG unzulässig ist. Es gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. statt, der die Aussage mit der Argumentation angegriffen hatte, dass diese gegen die Health-Claims-Verordnung der EU (LGVO) verstößt.