Autositzbezüge und Airbags: Hinweis auf Eignung von Sitzbezügen für Seitenairbags erforderlich
Verkäufer von Autositzbezügen müssen deutlich darauf hinweisen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 08.05.2020 entschieden.