Tibetsilber: Irreführende Materialbezeichnung für Schmuck
Die Verwendung von Edelmetallen verleiht Produkten eine besondere Werthaltigkeit und erzeugt besondere Qualitätsvorstellungen. Gerade im Schmuckhandel ist daher die Auslobung von Edelmetallkomponenten beliebt. Allerdings ist längst nicht alles Silber, was glänzt. Warum insbesondere die Materialbezeichnung „Tibetsilber“ eine abmahnbare Irreführung begründen kann, zeigt dieser Beitrag.