05.10.2016, 15:01 Uhr |
Verkauf von Parfüm
Dufte Entscheidung des EuGH – Verkauf von Duftproben untersagt
Duftproben, die vom Markeninhaber mit den Siegeln „Unverkäuflich“ und „Demonstration“ gekennzeichnet wurden, dürfen nicht weiterverkauft werden. Dies entschied der EuGH am 3. Juni 2010 (Rs. C-127/09) mit der Begründung, dass sich das Markenrecht an diesen zu Testzwecken mitgelieferten Probedüften nicht erschöpft habe. Die fehlende Einwilligung zum Weiterverkauf ergebe sich insbesondere aus den aufgebrachten Siegeln.