Futtermittel / Tierarzneimittel / Tiere
LG Lübeck: Zum Schadensersatz für „mangelhafte“ Haustiere
Der Handel mit Haustieren ist nach dem Gesetz weitgehend so zu behandeln, wie der Handel mit Waren. Dass dies auch bei der Geltendmachung von kaufrechtlichen Mängelrechten gilt, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Lübeck.
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Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen der EU-Futtermittelverordnung, die nicht selten auch Gegenstand von Abmahnungen sind.
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Viele Anbieter bewerben ihre Produkte als „Bio-Produkte“, darunter auch Futtermittel. Damit ein Produkt jedoch als solches gekennzeichnet werden darf, muss es den Anforderungen der EU Öko-Verordnung entsprechen.
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Online-Anbieter von Tierarzneimitteln sind verpflichtet, ihre Tätigkeit behördlich anzuzeigen, sich in einem speziellen Versandhandelsregister eintragen zu lassen und ein spezielles EU-Logo zu nutzen.
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Dürfen Tiere über das Internet verkauft werden? Und falls ja, wer darf Haustiere verkaufen und welche rechtlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten?
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