OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend
Die Bewerbung eines Futtermittels als „Anti-Zecken-Snack“ ist irreführend, wenn bei dem Verbraucher fälschlicherweise der Eindruck entsteht, die Anti-Zecken-Wirkung sei wissenschaftlich nachgewiesen. Dies entschied kürzlich das OLG Stuttgart. Was müssen Futtermittelhändler künftig beachten?