Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB

Verkauf von Futtermittel

OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend
12.09.2019, 14:45 Uhr | Verkauf von Futtermittel

OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend

Die Bewerbung eines Futtermittels als „Anti-Zecken-Snack“ ist irreführend, wenn bei dem Verbraucher fälschlicherweise der Eindruck entsteht, die Anti-Zecken-Wirkung sei wissenschaftlich nachgewiesen. Dies entschied kürzlich das OLG Stuttgart. Was müssen Futtermittelhändler künftig beachten?

Rechtmäßige Werbung für Futtermittel - insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder gesundheitsbezogene Werbung
05.01.2012, 16:07 Uhr | Verkauf von Futtermittel

Rechtmäßige Werbung für Futtermittel - insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder gesundheitsbezogene Werbung

Die Aufmachung (auf der Verpackung bzw. auf den Etiketten) und die Kennzeichnung (Werbung) von Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen sind gerade im Hinblick auf krankheits‐ bzw. gesundheitsbezogene Angaben lauterkeitsrechtlich problematisch. Futtermittel sind gerade – und sollen es auch nicht sein – keine Arzneimittel und sollen daher auch nicht als solche deklariert oder beworben werden dürfen. Der vorliegende Beitrag soll nun möglichst umfassend, aber dennoch klar und präzise darstellen, welche Art von Werbung für Futtermittel erlaubt und welche verboten ist, d.h. wo (Online‐)Händler mit Angaben zur Bewerbung ihrer Produkte besonders vorsichtig sein müssen.

VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden
08.12.2011, 16:18 Uhr | Verkauf von Futtermittel

VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden

Das VG Bremen hat mit Urteil vom 15. September 2011 (Aktenzeichen 5 K 558/11) entschieden, dass Heimtierfuttermittel mit dem nationalen Öko-Kennzeichen („Bio-Siegel“) in Verkehr gebracht werden dürfen.

Verkauf von Futtermitteln im Internet – Kennzeichnungsvorgaben des EU-Rechts
03.11.2011, 16:43 Uhr | Verkauf von Futtermittel

Verkauf von Futtermitteln im Internet – Kennzeichnungsvorgaben des EU-Rechts

Über den Erlass von Richtlinien und Verordnungen prägt die EU das nationale Recht der Mitgliedsstaaten immer stärker. Auch der Bereich der Futtermittelkennzeichnung bleibt nicht verschont. So hat die Futtermittelverkehrsverordnung (FMVV) wichtige Regelungen zur Kennzeichnung von Futtermitteln – gerade auch beim Verkauf über das Internet – eingeführt. Da die Übergangsfristen der Verordnung demnächst ablaufen, sollen die neuen EU-Vorgaben näher dargestellt werden.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 2) © UJac - Fotolia.com · Bild 3) © Spencer - Fotolia.com · Bild 4) © Zharastudio - Fotolia.com
© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller