19.08.2011, 08:43 Uhr |
Verkauf von Fernunterricht
So geht’s richtig: Fernunterricht über das Internet anbieten
Fernunterricht boomt, ist hipp und modern. Doch die Anforderungen an Fernunterrichtsangebote sind streng und durch das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) stark reglementiert. Wer überhaupt unter das FernUSG fällt, welche Anforderungen zu beachten sind und welche Stolperfallen es zu umschiffen gilt lesen Sie in dieser FAQ der IT-Recht Kanzlei.